{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2016:291116B3STR374.16.0","court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2016-11-29","aktenzeichen":"3 StR 374/16","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 374/16\nvom\n29. November 2016\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen versuchten schweren Raubes u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2016:291116B3STR374.16.0\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 29. November 2016\ngemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 analog StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 27. Juni 2016\n\na) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des\nversuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit\ngefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen\nschuldig ist;\n\nb) aufgehoben, soweit die Einziehung des Baseballschlägers\naus Aluminium angeordnet worden ist; diese Anordnung entfällt.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer\nJugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung\nzur Bewährung ausgesetzt und die Einziehung mehrerer bei der Tat verwendeter Gegenstände, darunter eines Baseballschlägers aus Aluminium, angeordnet. Die auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten führt\n\nzu der aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Änderung des Schuldspruchs\nund der Aufhebung der Einziehungsentscheidung, soweit diese den Baseballschläger aus Aluminium betrifft; im Übrigen ist das Rechtsmittel unbegründet im\nSinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift unter anderem\nFolgendes ausgeführt:\n\n\"Die Verwirklichung des vom Landgericht rechtsfehlerfrei angenommenen Qualifikationstatbestandes des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist in der\nUrteilsformel durch die Bezeichnung als besonders schwerer Raub zum\nAusdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2016\n- 4 StR 550/15, BeckRS 2016, 05077, mwN). …\n\nKeinen Bestand haben kann die Anordnung der Einziehung des Baseballschlägers (Aluminium). Diese hält rechtlicher Nachprüfung nicht\nstand.\n\nDer Baseballschläger wurde zwar von dem Angeklagten im Sinne des\n§ 74 Abs. 1 StGB zur Tatbegehung gebraucht. Der Schläger steht jedoch weder im Eigentum des Angeklagten, noch sind die Voraussetzungen des § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB erfüllt. Nach den rechtsfehlerfrei\ngetroffenen Feststellungen befand sich der Baseballschläger in der\nWohnung der Zeugen K. und D. , wo er zunächst von dem\nZeugen S. ergriffen und diesem sodann von dem Angeklagten\nabgenommen wurde.\n\nDer Senat kann die Einziehungsanordnung daher bezüglich des Baseballschlägers (Aluminium) entsprechend § 354 Abs. 1 StPO abschließend aufheben.\"\n\n3 Dem stimmt der Senat zu.\n\n4 Der geringfügige Erfolg der Revision gibt keinen Anlass, die Gebühr zu\nermäßigen und die entstandenen Auslagen auch nur teilweise der Staatskasse\naufzuerlegen (§ 473 Abs. 4 Satz 1 StPO).\n\nBecker Schäfer Gericke\n\nTiemann Berg","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2016-11-29/3-str-374-16","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 74","ref_norm":"74","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 250","ref_norm":"250","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2016-11-29/3-str-374-16","retrieved":"2026-10-24 07:54:14.930588+00:00"},"card":{"id":"bgh/2016-11-29/3-str-374-16","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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