{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2016:221116B1STR471.16.0","court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2016-11-22","aktenzeichen":"1 StR 471/16","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n1 StR 471/16\n\nvom\n22. November 2016\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt\n\nECLI:DE:BGH:2016:221116B1STR471.16.0\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 22. November 2016\ngemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nMünchen II vom 10. Juni 2016 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Urteilstenor dahingehend berichtigt\nwird, dass der Angeklagte des Vorenthaltens und Veruntreuens\nvon Arbeitsentgelt in 37 Fällen schuldig ist.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 38 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht\nMonaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Es hat weitergehend\nfestgestellt, dass von der Gesamtfreiheitsstrafe vier Monate als vollstreckt gelten. Die auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten gegen das Urteil führt lediglich zu der Berichtigung des Urteilstenors und bleibt im\nÜbrigen ohne Erfolg im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Die vom Senat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts\nvorgenommene Berichtigung des Urteilstenors hinsichtlich der Anzahl der Taten ist zulässig, weil es sich um ein offensichtliches Verkündungsversehen in\ndem Sinne handelt, dass dem Landgericht ein Fehler allein bei der Zählung der\nabgeurteilten Fälle unterlaufen ist. Ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden,\n\nwenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung\ndarum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2006 – 2 StR\n562/05 mwN). So liegt es hier. Da das Landgericht in den Urteilsgründen auch\nnur von 37 Fällen ausgegangen ist, kann ausgeschlossen werden, dass sich\nder Tenorierungsfehler auf den Strafausspruch ausgewirkt hat.\n\nGraf Jäger Cirener\n\nMosbacher Fischer","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2016-11-22/1-str-471-16","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2016-11-22/1-str-471-16","retrieved":"2026-10-24 07:52:13.935766+00:00"},"card":{"id":"bgh/2016-11-22/1-str-471-16","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Strafsenat","date":"2016-11-22","dockets":["1 StR 471/16"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2016:221116B1STR471.16.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2016:221116B1STR471.16.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 22.11.2016 – 1 StR 471/16","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2016-11-22/1-str-471-16","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nMünchen II vom 10. Juni 2016 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Urteilstenor dahingehend berichtigt\nwird, dass der Angeklagte des Vorenthaltens und Veruntreuens\nvon Arbeitsentgelt in 37 Fällen schuldig ist.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:52:13.935766+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}