{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2016:210416B1STR81.16.0","court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2016-04-21","aktenzeichen":"1 StR 81/16","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n1 StR 81/16\n\nvom\n21. April 2016\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Diebstahls u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2016:210416B1STR81.16.0\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. April 2016 gemäß § 349\nAbs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hof vom 12. November 2015 dahingehend ergänzt,\ndass der Angeklagte im Übrigen freigesprochen wird.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Diebstahls in zwei Fällen\nund falscher Verdächtigung in fünf Fällen unter Einbeziehung eines Urteils des\nLandgerichts Bayreuth zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun\nMonaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung\nmateriellen Rechts rügt, hat den aus der Beschlussformel ersichtlichen Erfolg\n(§ 349 Abs. 4 StPO); im Übrigen ist sie unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2\nStPO.\n\nI.\n\n2 Die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch.\nDas Landgericht hat jedoch verkannt, dass der Angeklagte von dem Vorwurf\nder falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit fünf tateinheitlichen Fällen\n\nder Strafvereitelung freizusprechen war. Die Anklage der Staatsanwaltschaft\nHof vom 10. November 2014 lautete nämlich diesbezüglich wahlweise auf entweder fünf tateinheitliche Fälle der falschen Verdächtigung oder falsche uneidliche Aussage in Tateinheit mit fünf tateinheitlichen Fällen der Strafvereitelung.\nDas Landgericht verurteilte jedoch nur wegen fünf tateinheitlicher Fälle der falschen Verdächtigung. Bei der falschen uneidlichen Aussage und den fünf tateinheitlichen Fällen der Strafvereitelung handelt es sich um eine andere Tat im\nSinne des § 264 StPO, so dass durch einen Freispruch der Strafklageverbrauch auch insoweit klargestellt werden muss (BGH, Beschlüsse vom 14. Juli\n1998 – 4 StR 214/98, NStZ 1998, 635 und vom 12. Dezember 1991 – 4 StR\n506/91, BGHSt 38, 172; Wolter in SK-StGB, 140. Lfg., Anh. zu § 55 Rn. 53). Im\nÜbrigen weist das Urteil aus den vom Generalbundesanwalt ausgeführten\nGründen keinen Rechtsfehler auf.\n\nII.\n\n3 Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 1 und 4\nStPO. Der geringfügige Erfolg der Revision rechtfertigt es nicht, den Angeklagten auch nur teilweise von den entstandenen Kosten zu entlasten.\n\nRaum Graf Jäger\n\nCirener Fischer","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2016-04-21/1-str-81-16","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 264","ref_norm":"264","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2016-04-21/1-str-81-16","retrieved":"2026-10-24 07:52:12.769438+00:00"},"card":{"id":"bgh/2016-04-21/1-str-81-16","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Strafsenat","date":"2016-04-21","dockets":["1 StR 81/16"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2016:210416B1STR81.16.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2016:210416B1STR81.16.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 21.04.2016 – 1 StR 81/16","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2016-04-21/1-str-81-16","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hof vom 12. November 2015 dahingehend ergänzt,\ndass der Angeklagte im Übrigen freigesprochen wird.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":2},{"id":"StPO/264","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"264","label":"§ 264 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:52:12.769438+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}