{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2016:210116B4STR507.15.0","court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2016-01-21","aktenzeichen":"4 StR 507/15","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 507/15\n\nvom\n21. Januar 2016\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen gewerbsmäßiger Hehlerei\n\nECLI:DE:BGH:2016:210116B4STR507.15.0\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts – zu Ziffer 1. auf dessen Antrag – und des Beschwerdeführers am\n21. Januar 2016 gemäß § 154 Abs. 2, § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des\nLandgerichts Essen vom 24. Juni 2015 wird\n\na) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im\nFall II.16 (gewerbsmäßige Hehlerei) verurteilt worden ist;\ninsoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens\nund die dem Angeklagten entstandenen notwendigen\nAuslagen,\n\nb) das vorbezeichnete Urteil im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.\n\n2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die verbleibenden Kosten\ndes Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Hehlerei\nin zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Mona-\n\nten verurteilt. Die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt, hat den aus der Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg; im\nÜbrigen ist das Rechtsmittel unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 1. Der Senat stellt das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts\nim Fall II.16 der Urteilsgründe gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, weil die in diesem\nFall getroffenen Feststellungen eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Hehlerei nicht hinreichend belegen und es aus prozessökonomischen Gründen angezeigt ist, diesen Fall nicht weiter aufzuklären.\n\n3 2. a) Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der Sachrüge\nhat im verbleibenden Umfang hinsichtlich des Schuldspruchs keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.\n\n4 b) Ob der Bestand des Gesamtstrafenausspruchs schon allein durch den\nWegfall der im Fall II.16 verhängten Einzelstrafe von einem Jahr und sechs\nMonaten gefährdet sein könnte, kann offenbleiben. Der Ausspruch über die\nRechtsfolgen kann schon aus einem anderen Grund insgesamt keinen Bestand\nhaben.\n\n5 Die Strafkammer hat bei der Bemessung der Einzelstrafen jeweils zu\nLasten des Angeklagten gewertet, er habe die Taten während einer laufenden\nBewährungszeit begangen, obwohl die Bewährungszeit aus der im vorliegenden Fall einzig in Betracht kommenden Verurteilung durch das Amtsgericht\nDorsten vom 20. Oktober 2009 in dem Zeitraum, in dem der Angeklagte die hier\nabgeurteilten Taten begangen hat, bereits abgelaufen war. Lediglich der Beschluss über den Erlass der Strafe, der erst am 10. Februar 2015 erfolgte,\nstand noch aus. Die Erwägung, deren Einfluss auf die Höhe der verhängten\n\nEinzelstrafen und damit auch auf die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe der\nSenat nicht ausschließen kann, erweist sich daher als durchgreifend rechtsfehlerhaft (vgl. Senatsbeschluss vom 3. September 1991 – 4 StR 346/91, StV\n1991, 557 [LS]). Die Sache bedarf daher insoweit neuer Verhandlung und Entscheidung.\n\nSost-Scheible Roggenbuck Franke\n\nMutzbauer Quentin","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2016-01-21/4-str-507-15","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2016-01-21/4-str-507-15","retrieved":"2026-10-24 07:55:15.706652+00:00"},"card":{"id":"bgh/2016-01-21/4-str-507-15","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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