{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:ARBGIS:2016:1007.2BVGA21.16.00","court":"Arbeitsgericht Iserlohn","senate":"2. Kammer","decided":"2016-10-07","aktenzeichen":"2 BVGa 21/16","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Anträge werden abgewiesen.\n\nI.\n\nVon der Niederlegung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313a ZPO, 84 S. 3, 60 ArbGG abgesehen.\n\nGemäß § 313a Abs. 1 S. 1 ZPO bedarf es eines Tatbestandes nicht, wenn ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist.\n\nDiese Vorschrift ist im Beschlussverfahren anwendbar (s. hierzu Germelmann-Matthes-Prütting, Kommentar zum ArbGG, 8. Aufl.,  Matthes/Spinner, § 84 Randz. 13).\n\nAuch die Voraussetzungen des § 313a ZPO liegen hier unzweifelhaft vor.\n\nDie Arbeitgeberin kann gegen dieses Urteil eine Beschwerde nicht einlegen, da sie vollständig obsiegt hat.\n\nDie Betriebsräte haben gegen das Urteil bereits das zulässige Mittel der Beschwerde eingelegt, diese zurückgenommen, daher kein Rechtsmittel – mehr – gegen den Beschluss.\n\nII.\n\nDie Anträge waren abzuweisen.\n\nZwar verfolgt der Betriebsrat sein Begehren zulässigerweise im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, §§ 2a, 80 Abs. 1, 81 ArbGG, da zwischen den Beteiligten eine betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheit streitig ist, nämlich die Frage, ob Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats dem von der Arbeitgeberin angestrebten Einsatz von Mitarbeitern der portugiesischen Schwesterfirma entgegen stehen.\n\nAuch ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren grundsätzlich zulässig, § 85 Abs. 2 S. 1 ArbGG.\n\nDie Anträge waren indes abzuweisen.\n\nAuch im Beschlussverfahren setzt der Erlass einer einstweiligen Verfügung stetsvoraus, dass ein Verfügungsanspruch (hier: Unterlassungsanspruch) und ein Verfügungsgrund vorliegen.\n\nDies ist vorliegend nicht der Fall.\n\nSoweit es die Anträge zu 1.) bis 4.) betrifft, begehren die antragstellenden Betriebsräte zum wiederholten Mal (2 BVGa 4/16, 2 BVGa 16/16, 2 BVGa 17/16) es der Arbeitgeberin zur Absicherung eines angeblich bestehenden Mitbestimmungsrechts zu untersagen, im Wege eines Werkvertrages Mitarbeiter der portugiesischen Schwesterfirma bzw. der hiesigen Schwesterfirma E GmbH an Samstagen Arbeiten im Betrieb verrichten zu lassen.\n\nIst jedoch, wie hier, ein bestimmter Anspruch schon mehrfach Gegenstand eines – erfolglos gebliebenen – einstweiligen Verfügungsverfahrens gewesen, so fehlt es jedenfalls am Vorliegen eines Verfügungsgrundes, auch wenn, was nicht vorrangig zu prüfen ist, möglicherweise sogar, wie die Arbeitgeberin meint, eine Unzulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vorliegt.\n\nSoweit es die Anträge zu 5.) und 8.) (Anträge zu 6.) und 7.) sind Anträge bzgl. Vollstreckung) betrifft, handelt es sich nicht um Anträge auf Unterlassung tatsächlicher Handlungen, sondern vielmehr um Anträge auf „Unterlassung“ von etwas, was nach Ansicht des Betriebsrats als rechtliche Folgerung aus dem beabsichtigten Einsatz der Arbeitnehmer der portugiesischen sowie hiesigen Schwesterfirma rechtlich folgt.\n\nAuch insofern besteht mithin ein Verfügungsgrund nicht.\n\nDie Anträge waren daher abzuweisen.\n\nGegen diesen Beschluss ist, wie bereits ausgeführt, kein Rechtsmittel – mehr – gegeben; für die Arbeitgeberin nicht, weil sie vollständig obsiegt hat, für die Betriebsräte nicht, da sie das zulässige Rechtsmittel der Beschwerde bereits eingelegt (und zurückgenommen) haben.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-iserlohn/2016-10-07/2-bvga-21-16","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313a","ref_norm":"313a","n":3},{"jurabk":"ArbGG","ref":"§ 81","ref_norm":"81","n":1},{"jurabk":"ArbGG","ref":"§ 85","ref_norm":"85","n":1},{"jurabk":"ArbGG","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"ArbGG","ref":"§ 2a","ref_norm":"2a","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-iserlohn/2016-10-07/2-bvga-21-16","retrieved":"2026-10-28 16:05:14.519473+00:00"},"card":{"id":"arbg-iserlohn/2016-10-07/2-bvga-21-16","court":"ArbG Iserlohn","court_id":"arbg-iserlohn","court_as_stated":"Arbeitsgericht Iserlohn","panel":"2. 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