{"status":"available","doknr":"JPORTAL-HH-NJRE001141590","ecli":"ECLI:DE:ARBGHH:2012:0919.27CA351.10.0A","court":"Arbeitsgericht Hamburg","senate":"27. Kammer","decided":"2012-09-19","aktenzeichen":"27 Ca 351/10","doktyp":"Urteil","leitsatz":"Zum Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf bezahlte Freistellung.(Rn.158)","text_plain":"Tenor\n\n1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 281,26 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2010 zu zahlen.\n\n2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 1.288,97 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2011 zu zahlen.\n\n3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.\n\n4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 54/100 und die Beklagte 46/100.\n\n5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf € 3.417,52 festgesetzt.\n\n6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.\n\nTatbestand\n\nRandnummer1\n\nDie Klägerin begehrt von der Beklagten restliche Vergütung für Zeiten der Betriebsratsarbeit und erbrachter Arbeitsleistung.\n\n \n\n Randnummer2\n\nBei der Beklagten handelt es sich um ein Unternehmen aus der Medienbranche mit ca. 150 Mitarbeitern. Die Klägerin ist seit dem Jahr 2002 Vorsitzende des Betriebsrats sowie Vorsitzende des Konzernbetriebsrats. Im Jahr 2010 war sie Vorsitzende des Konzernbetriebsrats des Z. Konzerns, der jedoch Ende 2010 in Folge von Umstrukturierungen im Konzern untergegangen ist. Der Betriebsrat wurde im April 2010 neu gewählt.\n\n \n\n Randnummer3\n\nDie Klägerin ist bei der Beklagten bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen seit dem 01.08.1982 beschäftigt und als Redakteurin für die Zeitschrift 1. tätig. Ihr monatliches Bruttogehalt belief sich im hier maßgeblichen Zeitraum auf € 4.378,00. Hieraus ergibt sich ein Stundenlohn in Höhe von € 28,07 brutto. Die vertragliche Arbeitszeit betrug 36 Stunden pro Woche bei Gleitzeit. Die Klägerin ist weiterhin seit März 2008 Abgeordnete in der Bürgerschaft und übt ein gewerkschaftliches Ehrenamt aus.\n\n \n\n Randnummer4\n\nAuf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften Anwendung. Der Tarifvertrag enthält u.a. folgende Regelung:\n\n \n\n \n \n \n \n \n Randnummer5\n\n§ 15\n\nAnspruchsverfolgung und Schlichtung\n\n \n \n \n \n \n \n \n Randnummer6\n\n1. Mit Ausnahme der Regelung für die Versicherung (§ 8) sind nicht erfüllte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend zu machen. Lehnt eine Partei die Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs schriftlich ab, so muss dieser innerhalb eines halben Jahres nach Fälligkeit gerichtlich geltend gemacht werden. Durch eine Kündigungsschutzklage werden die Fristen, die für eine Lohnklage gelten, nicht berührt. Bei späterer Geltendmachung als nach Satz 1 und Satz 2 ist die in Anspruch genommene Partei berechtigt, die Erfüllung zu verweigern.\n\n2. Wird die schriftliche Ablehnung nicht erteilt, kann der Anspruchsberechtigte klagen, auch wenn die Halbjahresfrist verstrichen ist. (…)\n\n3.-4. (…)\n\n \n \n \n\n Randnummer7\n\nIm Übrigen wird Bezug genommen auf die Anlage K 3.\n\n \n\n Randnummer8\n\nDie Klägerin hat eine Geschäftsordnung des Betriebsrats vorgelegt, bei der die Beklagte bestritten hat, dass der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Beschluss gefasst hat. Die Geschäftsordnung enthält u.a. folgende Regelungen:\n\n \n\n \n \n \n \n \n Randnummer9\n\n§ 3 Geschäftsführung\n\n \n \n \n \n \n \n \n Randnummer10\n\nDie laufenden Geschäfte des Betriebsrates werden von der Betriebsratsvorsitzenden und ihrem Stellvertreter wahrgenommen. Hierzu gehören insbesondere: Organisation des Arbeitsablaufs in den Räumen des Betriebsrates.\n\n \n \n \n \n Randnummer11\n\na) Vorbereitung von Betriebsratssitzungen (Erstellung der Tagesordnung, Erarbeitung von Beschlussvorlagen etc.)\n\nb) Einholung von Auskünften (z.B. Behörden, Gewerkschaften, Arbeitgeber etc.)\n\nc) Beschaffung von erforderlichen Unterlagen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsarbeit.\n\nd) Bei Anhörungen, Beschwerden und Kündigungen sollen Betroffene vor der Entscheidung des Betriebsrats angehört werden. Dies kann auch durch ein einzelnes Betriebsratsmitglied erfolgen.\n\n \n \n \n\n \n \n \n \n \n Randnummer12\n\n§ 4 Betriebsratssitzungen\n\n \n \n \n \n \n \n \n Randnummer13\n\n1.-2. (…)\n\n3. Das Protokoll der Betriebsratssitzung muss mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst wurden, enthalten. (…)\n\n4.-5. (…)\n\n \n \n \n\n \n \n \n \n \n Randnummer14\n\n§ 5 Sprechstunden\n\n \n \n \n \n \n \n \n Randnummer15\n\nSprechstunden des Betriebsrates sind täglich während der Arbeitszeit.\n\n \n \n \n\n Randnummer16\n\nIm Übrigen wird Bezug genommen auf die Anlage K 30 (Bl. 291 d.A.).\n\n \n\n Randnummer17\n\nDie Beklagte nahm Gehaltskürzungen vor für aus ihrer Sicht nicht erforderliche Betriebsratstätigkeit beziehungsweise nicht erfolgter Arbeitsleistung. Hierbei legte die Beklagte folgende Stunden ihrer Berechnung zugrunde (vgl. Schreiben vom 14.01.2011, Anlage K 6 zum Az. 438/11, Bl. 42 d.A.):\n\n \n\n \n \n Randnummer18\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n- Juli 2010: 12 Stunden\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n- August 2010: 25 Stunden\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n- September 2010: 28,25 Stunden\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n- November 2010: 19,75 Stunden\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n- Dezember 2010: 36,75 Stunden\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer19\n\nDie von der Beklagten vorgenommen Kürzungen verteilen sich auf die einzelnen Tage wie folgt:\n\n \n\n \n \n Randnummer20\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\nDatum \n\n \n \n \n\nVon der Beklagten gekürzte Zeiten (Stunden)\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n01.07.\n\n \n \n \n\n2,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n02.07.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n05.07.\n\n \n \n \n\n2,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n06.07 \n\n \n \n \n\n2,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n08.07.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n26.07.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n27.07.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n29.07.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n30.07.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n        \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n02.08.\n\n \n \n \n\n1,5     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n03.08.\n\n \n \n \n\n2,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n04.08.\n\n \n \n \n\n2,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n05.08.\n\n \n \n \n\n2,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n06.08.\n\n \n \n \n\n2,5     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.08.\n\n \n \n \n\n2,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n10.08.\n\n \n \n \n\n2,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n11.08.\n\n \n \n \n\n2,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n12.08.\n\n \n \n \n\n4,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n16.08.\n\n \n \n \n\n3,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n17.08.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n20.08.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n        \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n03.09.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n06.09.\n\n \n \n \n\nNicht konkretisiert\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n07.09.\n\n \n \n \n\n1,5     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n08.09.\n\n \n \n \n\n2,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.09.\n\n \n \n \n\n1,5     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n10.09.\n\n \n \n \n\n0,5     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n13.09.\n\n \n \n \n\n2,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n14.09.\n\n \n \n \n\n3,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n16.09.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n21.09.\n\n \n \n \n\n3,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n23.09.\n\n \n \n \n\n1,75   \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n27.09.\n\n \n \n \n\n3,5     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n28.09.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n29.09.\n\n \n \n \n\n2,5     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n30.09.\n\n \n \n \n\n3,0     \n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n        \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n01.11.\n\n \n \n \n\n2,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n02.11.\n\n \n \n \n\n2,25   \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n03.11.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n08.11.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n11.11.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n15.11.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n17.11.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n18.11.\n\n \n \n \n\n1,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n19.11.\n\n \n \n \n\n2,5     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n29.11.\n\n \n \n \n\n3,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n30.11.\n\n \n \n \n\n3,0     \n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n        \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n01.12.\n\n \n \n \n\n3,5     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n02.12.\n\n \n \n \n\n2,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n03.12.\n\n \n \n \n\n2,5     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n06.12.\n\n \n \n \n\n3,5     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.12.\n\n \n \n \n\n4,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n10.12.\n\n \n \n \n\n1,5     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n13.12.\n\n \n \n \n\n4,25   \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n14.12.\n\n \n \n \n\n2,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n15.12.\n\n \n \n \n\n1,5     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n16.12.\n\n \n \n \n\n4,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n17.12.\n\n \n \n \n\n4,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n20.12.\n\n \n \n \n\n3,0     \n\n \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer21\n\nDie Kürzungen für Juli und August 2010 nahm die Beklagte zusammen mit dem Augustgehalt vor. Die Kürzungen für September 2010 wurden von der Beklagten zusammen mit dem Oktobergehalt, das sie am 27.10.2010 ausgezahlt hat, einbehalten. Die Kürzungen für November und Dezember 2010 wurden bei der Auszahlung des Dezembergehalts vorgenommen.\n\n \n\n Randnummer22\n\nMit Schreiben vom 07.01.2011 wandte sich der Prozessbevollmächtigte der Klägerin an die Beklagte. Dieses Schreiben lautet auszugsweise wie folgt:\n\n \n\n \n \n Randnummer23\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\n(…) Da aus den Verdienstabrechnungen nicht ersichtlich ist, in welcher Höhe Kürzungen für die Abgeordnetentätigkeit und Kürzungen wegen der Betriebsratstätigkeit vorgenommen worden sind, fordere ich Sie auf darzulegen, in welcher Höhe für welche Zeiten mit welcher Begründung Gehaltskürzungen in Bezug auf die von Frau A. ausgeübte Betriebsratstätigkeit vorgenommen worden sind. Ich bitte um Erledigung bis zum 14.01.2011.\n\nIch weise darauf hin, dass die Vornahme solcher Gehaltskürzungen als Behinderung der Betriebsratsarbeit im Sinne des § 119 BetrVG angesehen wird, zumal dies ohne jegliche Ankündigung, ohne Erläuterung sowie ohne Gelegenheit zur Stellungnahme vorgenommen worden sind.\n\n \n \n \n\n Randnummer24\n\nEs wird Bezug genommen auf die Anlage K 10 (Bl. 184 d.A.).\n\n \n\n Randnummer25\n\nHierauf erwiderte die Beklagte mit Schreiben vom 14.01.2011 (Anlage K 6, Bl. 42 d.A. 27 Ca 438/11):\n\n \n\n \n \n Randnummer26\n\nSehr geehrter Herr M.,\n\nunter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 09.01.2011 teile ich Ihnen mit, dass über die Ihnen bereits bekannten Stunden für Juli und August 2010 hinaus noch folgende Gehaltskürzungen wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit der Erforderlichkeit von geleisteter Betriebsratsarbeit vorgenommen wurden:\n\n \n \n \n\n \n \n \n Randnummer27\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n- Für den Monat September 2010 wurden insgesamt 28,25 Stunden gekürzt und mit der Oktoberabrechnung einbehalten.\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n- Für den Monat November 2010 wurden insgesamt 19,75 Stunden gekürzt und mit der Dezemberabrechnung einbehalten.\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n- Für den Monat Dezember 2010 wurden bis (zur Arbeitsunfähigkeit von Frau A. ab dem 21.12.2010) insgesamt 36,75 Stunden gekürzt und ebenfalls mit der Dezemberabrechnung einbehalten.\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n \n\n \n \n Randnummer28\n\nEine Plausibilitätskontrolle hinsichtlich der Erforderlichkeit in Bezug auf diese Stunden war anhand der pauschalen, stichwortartigen Angaben von Frau A. nicht möglich.\n\n(…)\n\nDie Erläuterung der Kürzungen erfolgt im Einzelnen, wenn Frau A. ihrer Pflicht nachkommt, die Abwesenheit so zu begründen, dass eine Plausibilitätskontrolle möglich ist.\n\n(…)\n\n \n \n \n\n Randnummer29\n\nMit ihrer Klage vom 09.11.2010, eingegangen beim Arbeitsgericht am selben Tag, hat die Klägerin die einbehaltenen Beträge für Juli und August geltend gemacht. Mit ihrer beim Arbeitsgericht am 30.09.2011 eingegangen Klage mit Schriftsatz vom 29.09.2011 hat die Klägerin weitere € 1.038,59 geltend gemacht, wobei sie in der Begründung auf die für September, November und Dezember einbehaltenen Beträge in Höhe von € 2.378,93 abgestellt hat. Das zunächst unter dem Az. 27 Ca 438/11 geführte Verfahren wurde mit dem hiesigen durch Beschluss vom 11.11.2011 verbunden. Mit Schriftsatz vom 30.11.2011, beim Arbeitsgericht eingegangen am selben Tag, hat die Klägerin schließlich ihren Antrag neu gefasst und die Zahlung von € 2.378,93 begehrt.\n\n \n\n Randnummer30\n\nDie Klägerin trägt vor, dass die von ihr aufgewendete Zeit für die Betriebsratsarbeit erforderlich gewesen sei. Sie habe bei jeder Abmeldung eine konkrete Betriebsratsaufgabe vor Augen gehabt und geprüft, ob die Aufgabe eine Unterbrechung der Arbeit erforderlich macht. Soweit ihr Stellevertreter im Vertretungsfalle weniger Zeit für die Betriebsratsarbeit aufgewendet habe, habe er sich auf die absolut unaufschiebbaren Tätigkeiten beschränkt. Ein Arbeitgeber dürfe außerdem bei Zweifeln an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit das Gehalt einbehalten. Die tarifvertragliche Ausschlussfrist für die Ansprüche aus dem September 2010 habe sie gewahrt. Die Beklagte habe die Kürzungen erst mit dem am 27.10.2010 ausgezahlten Oktobergehalt vorgenommen, sodass die Forderung auch erst zu diesem Zeitpunkt fällig geworden sei. Ihren Anspruch habe sie dann mit Schreiben vom 20.01.2011 geltend gemacht. Mit dem vorherigen Schreiben vom 07.01.2011 habe sie lediglich Auskunft begehrt. Nach der erfolgten schriftlichen Geltendmachung habe die Beklagte die Ansprüche nicht abgelehnt.\n\n \n\n Randnummer31\n\nZu ihren Abmeldungen, der Betriebsratsarbeit sowie der Arbeit in der Redaktion trägt die Klägerin im Wesentlichen wie folgt vor:\n\n \n\n \n \n Randnummer32\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\nTag\n\nAbmeldung: Datum und Inhalt\n\n \n \n \n\nUhrzeit / Dauer der jeweiligen Betriebsratsarbeit\n\n \n \n \n\nSonstige Zeiten:\n\n \n \n \n\nArt und Inhalt der Betriebsratsarbeit\n\n \n \n \n\nKonkretisierung der Redaktionsarbeit\n\n \n \n \n\nKürzung in Stunden / Einwände der Beklagten\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nZiffer 1.\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n01.07.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 97, 270\n\n \n         \n \n \n\n2,0\n\nBl. 194. 364\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.30 Uhr:\n\nBis 14.30 Uhr: u.a. Gespräch / aufwändige Ausarbeitung als Nachklapp zur BR-Sitzung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens\n\nAbrufen der E-Mails\n\nSchreiben der Abmelde E-Mail\n\n \n         \n \n \n\n- nicht nachvollziehbar\n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n25 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit Herrn L. zur Versetzung (es bestand ärztlich attestierte Anpassungsstörung)\n\n \n         \n \n \n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- Betriebsrat muss Sprechstunde einrichten; nach der Geschäftsordnung sind diese allgemein während der Arbeitszeit; Beschluss über die Geschäftsordnung wird mit Nichtwissen bestritten\n\n- kein Individualrecht aus dem Katalog der §§ 81 ff. BetrVG\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n55 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nErarbeitung eines Schulungskonzepts; das Konzept lag am 28.06. noch nicht fertig vor (Bl. 273)\n\n \n         \n \n \n\n- Beschluss des Betriebsrats bestritten mit Nichtwissen\n\n- Konzept bereits am 28.07. mündlich dargelegt\n\n- kein Geschäft des Betriebsrats\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n45 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSchreiben an die Konzernpersonalleitung und die Chefredaktion der Zeitschrift 1 in Sachen L.\n\n \n         \n \n \n\n- § 97 BetrVG nicht einschlägig\n\n- Beschluss des BR bestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n12 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLadung zu einer Betriebsratssitzung wg. Einstellung der Praktikantin O. / Prüfung der Anhörungsunterlagen\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n80 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nErarbeitung eines Konzeptentwurfs für den Intranetauftritt des Betriebsrats\n\n \n         \n \n \n\n- hätte bereits in der Abmeldung genannt werden müssen\n\n- Konzeptentwurf bestritten\n\n- Erforderlichkeit bestritten\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 14.30 Uhr bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer33\n\nZiffer 2.\n\n \n\n \n \n Randnummer34\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n02.07.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 98\n\nB. 274\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 199, 369\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.13 Uhr: außerplanmäßig um 11.00 Uhr Sitzung, Beratungsgespräch, intensivere Recherche\n\n14.24 Uhr: Abmeldung zum Wochenende\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n12 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, abrufen der E-Mails, schreiben der Abmelde E-Mail\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n43 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nStudium von Fachliteratur\n\n \n         \n \n \n\nnicht erforderlich\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n24 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBeratungsgespräch mit Herrn L.\n\n \n         \n \n \n\nkein Beschluss des Betriebsrats\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n10 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nRecherche zum Thema „Förderung der Berufsbildung und Ausbildungsverhältnisse“ aus Anlass der geplanten Einstellung von Frau O. als Praktikantin\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n35 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nPrüfung etwaiger Widerspruchsgründe gem. § 99 BetrVG zur Vorbereitung der Betriebsratssitzung\n\n \n         \n \n \n\nnicht erforderlich\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n20 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSitzung des Betriebsrats\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n80 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nErstellung der Protokolle für die Sitzung sowie für die Sitzung vom 30.6.2010\n\n \n         \n \n \n\nzeitlicher Umfang nicht nachvollziehbar, da Sitzung am 02.07. nur einen Tagesordnungspunkt hatte\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nFertigstellung der personellen Einzelmaßnahmen für den Rückversand zur Konzernpersonalleitung\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nFortsetzung der Recherche vom Vormittag\n\n \n         \n \n \n\nwar mit Beschlussfassung abgeschlossen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n12 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nAktualisierung des Schwarzen Brettes\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n8 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSortieren von Unterlagen\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer35\n\nZiffer 3.\n\n \n\n \n \n Randnummer36\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n05.07.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 99\n\nBl. 275\n\n \n         \n \n \n\n2,0\n\nBl. 202, 369\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n10.15 Uhr:\n\nu.a. einige Telefonate, Beginn der Umsetzung einer weiteren Entscheidung des Konzernbetriebsrats aus der letzten Sitzung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n13.33 Uhr:\n\nu.a. Vorbereitung der Sitzung des Betriebsrates, Einholen von rechtlichen Auskünften und Abstimmen, Vertiefen aktuelle Fachliteratur\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n9 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeerung des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen der E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail,\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit einem Vertreter des Deutschen Journalistenverbandes Hamburg, Gegenstand: Individualrechtliche Beratung eines Kollegen\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n5 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch zum Thema „Suchtprävention“\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n20 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit ver.di zum Thema Suchtprävention\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n38 Minuten\n\n49 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nDurcharbeiten der handschriftlichen Notizen der letzten Konzernbetriebsratssitzung, Erstellung eines Konzepts für die nächste Infobroschüre des Konzernbetriebsrats\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLadung der Betriebsratsmitglieder zur nächsten Sitzung\n\n \n         \n \n \n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- konnte nach der Abmelde-E-Mail erst ab 13.33 Uhr stattfinden, sodass keine Erklärung für die Zeit von 11.38 bis 13.33 Uhr, die Aufgaben am Nachmittag passen nicht in die Zeit bis um 15.30 Uhr\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n57 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit dem Gewerkschaftssekretär S. zur Umsetzung der neuen Arbeitsstättenregelung bei hohen Temperaturen in Büros\n\n \n         \n \n \n\nkein Beschluss des Betriebsrats\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n44 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit externer Rechtsberatung zur Vorbereitung des Tagesordnungspunkts „Versetzung L.“ für die nächste Sitzung des Betriebsrats\n\n \n         \n \n \n\nkeine Rechtsberatung des Betriebsrats\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nStudium von Fachliteratur\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 15.30 Uhr bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer37\n\nZiffer 4.\n\n \n\n \n \n Randnummer38\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n6.7.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 101\n\nBl. 276\n\n \n         \n \n \n\n2,0\n\nBl. 205, 369\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.30 Uhr:\n\nAbmeldung für den Vormittag: u.a. Nachbereitungsarbeiten zur KBR-Sitzung; längeres Beratungsgespräch, das vor- und nachbereitet werden muss\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14:03 Uhr:\n\nErstellung eines Arbeitspapiers für die Betriebsrats-Sitzung, Recherchen, zwei Gespräche, die sich kurzfristig ergeben haben\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n5 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\nZwei Stunden\n\n \n         \n \n \n\n- Diskussion mit dem übrigen Betriebsratsmitgliedern zum Thema „Arbeitsstättenrichtlinie“, Verfassen eines entsprechenden Schreibens, Telefonate mit der Gewerkschaft sowie dem Amt für Arbeitsschutz, Studium von Fachliteratur\n\n- Gesundheitsschutz ist auch Angelegenheit des Konzernbetriebsrats\n\n- keine Pflicht zur Benennung der beteiligten Betriebsratsmitglieder (Bl. 277)\n\n \n         \n \n \n\n- nicht von Abmelde-E-Mail gedeckt, es sei denn, es handelt sich um Angelegenheit des KBR\n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- Klägerin muss Gesprächspartner benennen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n30 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSchreiben an die Personalreferenten zur Versetzung von Herrn L. als Diskussionsgrundlage für die kommende Sitzung des Betriebsrats\n\n \n         \n \n \n\npersönliche Angelegenheit von Herrn L.\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n25 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBeratungsgespräch mit Herrn L.\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n145 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nVorbereitung der ersten Betriebsversammlung, Schwerpunktthema „Arbeitszeit“, Zusammenstellung der unterschiedlichen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen\n\n \n         \n \n \n\n- Arbeitszeiten der Redaktionen werden vom Betriebsrat auf seiner Intranetseite dargestellt\n\n- zeitlicher Umfang nicht nachvollziehbar\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n80 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nWeiteres Beratungsgespräch mit Herrn L., Vor- und Nachbereitung\n\n \n         \n \n \n\n- kein Beschluss des Betriebsrats\n\n- das Gespräch muss vor 14.03 Uhr stattgefunden habe, sodass die anschließenden Zeiten bis zum Arbeitsende nicht plausibel sind\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n5 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nPrüfung eines Seminars zum Thema „Kompetenz Entwicklung für Betriebsratsvorsitzende“\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n30 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit dem Stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden zur Planung der Betriebsratsarbeit der kommenden Woche\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n50 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nStudium von Fachliteratur\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer39\n\nZiffer 5.\n\n \n\n \n \n Randnummer40\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n8.7.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 103, 279\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 208, 370\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.27:\n\nNachbereitung der Betriebsratssitzung (u.a. Protokoll und längere Stellungnahme)\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n15.16:\n\nAbmeldung für den Nachmittag für Betriebsratsarbeit; Aufarbeiten eines unerwarteten, längeren und sehr schwierigen Beratungsgesprächs nach der Mittagspause; Ablage\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n20 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail (technische Probleme mit der E-Mail)\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n20 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSchreiben an den Geschäftsführer zum Thema „Hitze im Altbau“; Schreiben an die Personalreferentin in Sachen „Versetzung L.“\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n45 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nStellungnahme des Betriebsrats zum Zustimmungsersetzungsverfahren zu der beabsichtigten Versetzung von Herrn L.\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n30 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nErstellung des Protokolls der Betriebsratssitzung vom Vortag\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n85 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nAnpassung des internen Fahrplans für die Betriebsversammlung entsprechend dem Diskussionsergebnis aus der Betriebsratssitzung\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n95 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBeratungsgespräch mit einer älteren Kollegin, die aufhören wollte zu arbeiten\n\n \n         \n \n \n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- Anfrage nicht dringend\n\n- keine vorherige Abmeldung\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n60 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nNachbereitung des Gesprächs, rechtliche Recherche\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n40 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBeratungsgespräch mit Kollegen zum Umgang mit Überstunden, Nachbereitung\n\n \n         \n \n \n\nKlärung mit dem Personalbereich oder dem Vorgesetzten\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n30 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBearbeitung E-Mail Postfächer\n\n \n         \n \n \n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- bereits am Vormittag erfolgt\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n35 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBefassung mit Betriebsratspost\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer41\n\nZiffer 6.\n\n \n\n \n \n Randnummer42\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n26.07.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 105, 279, 280\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 34, 210, 370\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.19 Uhr:\n\nPost und aufgelaufene Anfragen sichten und erledigen, Abstimmen der Übergabe nach Urlaub\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n25 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nDurchsicht der während des Urlaubs eingegangene Post und der Telefonate\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n18 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBeantwortung der Anfrage einer Kollegin zum Urlaub\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n1 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nAnfrage an die Geschäftsführung zu Anzahl der im Betrieb beschäftigten Schwerbehinderten\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n120 Minuten\n\n \n         \n \n \n\n- Recherche der Fachliteratur zur Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung, die es zuvor jahrelang gegeben hatte\n\n- Näheres zum Inhalt und Ergebnis der Recherche muss die Klägerin nicht vortragen\n\n \n         \n \n \n\n- zeitlicher Umfang nicht nachvollziehbar\n\n- Einzelheiten nicht dargelegt\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n46 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSpontanes Beratungsgespräch zur Ableistung von Überstunden\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n45 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden zur Übergabe der Arbeit nach dem Urlaub und zur Vorbesprechung des kommenden Betriebsratssitzung\n\n \n         \n \n \n\nHerr S1 hat keine Abwesenheitszeit eingetragen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n30 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nTelefonat mit dem Gewerkschaftssekretär K. von ver.di zu Überstunden\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n45 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nAnruf von zwei Kollegen zu Fragen zu konkreten Passagen in ihren Arbeitsverträgen, Vereinbarung eines Beratungsterminus für den kommenden Tag\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n5 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBestellung einer Broschüre bei einer Verbraucherzentrale\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n5 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nE-Mail an Kollegen aus dem Konzernbetriebsrat zum Thema „Suchtprävention“\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n34 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nVorbereitung der Konzernbetriebsausschusssitzung, Gespräch mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Konzernbetriebsrats\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer43\n\nZiffer 7.\n\n \n\n \n \n Randnummer44\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n27.07.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 108\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 36, 212, 370\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.15:\n\nAbmeldung für den Vormittag: u.a. Betriebsratssitzung vorbereiten\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.02:\n\nu.a. zwei Beratungen, die auch noch nachbereitet werden müssen\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n5 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde E-Mail\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n42 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nVorbereitung der Betriebsratssitzung (u.a. Festlegung der Tagesordnung, Versand der Ladung)\n\n \n         \n \n \n\nnicht nachvollziehbar\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n90 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nVorbereitung einer Beschlussvorlage zum Thema „Hitze“, Recherche zur neuen Arbeitsstättenrichtlinie etc.\n\n \n         \n \n \n\n- „Hitze im Altbau“ ist Dauerbrenner\n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- Einzelheiten nicht dargelegt\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n120 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBeschlussvorlage / Recherche zum Thema „Sitzungsgetränke“\n\n \n         \n \n \n\n- Anfrage um 09.41 Uhr; Ablehnung um 13.46 Uhr\n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n55 Minuten\n\n105 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBeratungsgespräche mit Kollegen, die am Vortag einen Termin vereinbart haben, Nachbereitung und Zusammenfassung\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n5 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nTelefonat mit einem Betriebsrats-Kollegen\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n6 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSortierung von Unterlagen für die kommende Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer45\n\nZiffer 8.\n\n \n\n \n \n Randnummer46\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n29.07.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 109\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 39, 214, 370\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.29:\n\nVormittags: Verteilen, Verfassen eines längeren Textes, Vorbereitung auf eine Beratung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n13.41:\n\nNachmittags: Rechtsproblem recherchieren\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n8 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n22 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit dem ver.di Gewerkschaftssekretär K. zum Thema Sitzungsgetränke\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nAnfrage an den Geschäftsführer wegen der Aufnahme des Betriebsrats in den Pressespiegelverteiler der Beklagten\n\n \n         \n \n \n\nkeine erforderliche Betriebsratstätigkeit\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n82 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nVerteilung eines Rundschreibens des Betriebsrats zum Thema „Hitze in den Büros“\n\n \n         \n \n \n\n- Dauer bei der geringen Betriebsgröße nicht nachvollziehbar\n\n- hätte per E-Mail versendet werden können\n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nPrüfung der Teilnahme an dem Seminar „Arbeitsrecht Aktuell“\n\n \n         \n \n \n\n- Weiterleitung der Einladung an Kollegen bereits am Vortag (Anlage B 7)\n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n10 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nAktualisierung des Fahrplans zur Betriebsversammlung\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n10 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSpontanes Beratungsgespräch zu einem Sterbefall in der Familie u der Frage, ob der Arbeitnehmer sich krankmelden oder Sonderurlaub nehmen kann\n\n \n         \n \n \n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- Zuständigkeit des Vorgesetzten oder der Personalabteilung\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n60 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nErstellung des Protokolls der Betriebsrats-Sitzung vom Vortag\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n90 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBefassung mit der Frage, ob die Mitarbeiter der Beklagten dazu verpflichtet werden können, Artikel für die Internetseite www. ..... .de zu verfassen, da es sich nicht um eine Seite der Beklagten, sondern um eine Seite des Z.-Konzerns handelte.\n\n \n         \n \n \n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- kein Beschluss des Betriebsrats\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n55 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nAblage von Betriebsratspost, Anlegen von Akten\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n114 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nFührung von Korrespondenz mit Mitgliedern des Konzernbetriebsrats zur Vorbereitung der Konzernbetriebsausschuss-Sitzung, die am 31.08 und 01.09.2010 stattfand (Themen: Sitzungsort des Konzernbetriebsrats, Einfühlungsverhältnisse, Betriebliches Eingliederungsmanagement) ich\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer47\n\nZiffer 9.\n\n \n\n \n \n Randnummer48\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n30.07.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 111\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 215, 370\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.34:\n\nVormittags: u.a. etwas aufwändigere Koordinierungsaufgabe, Beratungstermin\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n13.56:\n\nRest des Arbeitstages: u.a. Durcharbeiten der betriebsratlichen Fachliteratur, die während des Urlaubs eingegangen ist\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n8 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nFachliteratur (AiB-Ausgabe 7-8/10, Computer Fachwissen Ausgabe 3/10, Anfertigung einer Stichwortsammlung für einen Vortrag auf der nächsten Betriebsratssitzung)\n\n \n         \n \n \n\n- wohl von 09.35 bis 12.00 Uhr (nicht von erster E-Mail umfasst)\n\n- Beschluss des Betriebsrats nicht ersichtlich\n\n- Thema für den Vortrag nicht benannt\n\n- keine Vorlage der Stichwortsammlung\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nSpontanes Beratungsgespräch mit einem Kollegen (u.a. Einrichtung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes)\n\n \n         \n \n \n\nwohl 12.00 bis 13.00 Uhr\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\nInsgesamt 235 Minuten\n\n \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer49\n\nZiffer 10.\n\n \n\n \n \n Randnummer50\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n02.08.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 112\n\n \n         \n \n \n\n1,5\n\nBl. 217, 370\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.46:\n\nVormittag: u.a. externen Rechtsberatungstermin vorbereiten, Bearbeiten der eingegangenen Post, zur Verfügung stehen für Fragen von Kollegen, da die Sprechzeiten des Betriebsrats während der gesamten Arbeitszeit stattfinden\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n13.34:\n\nDauer der Betriebsratssitzung bis 12.50 Uhr, Anfertigung des Protokolls, Umsetzung der gefassten Beschlüsse\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n35 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail mit ausführlichen Angaben\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n20 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nTelefonat mit Frau Rechtsanwältin S2 zur Vereinbarung eines Rechtsberatungstermins zur Problematik der Abmeldung für Betriebsratstätigkeit\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n25 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nZusammenstellung und Fax von Unterlagen an die Kanzlei\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n92 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nRecherche zum Thema „ordnungsgemäße Abmeldung für Betriebsratsarbeit“\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n65 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSichtung und Bearbeitung eingegangene Post\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n2 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLadung für eine außerordentliche Betriebsratssitzung, kurzes Telefonat mit dem ver.di Gewerkschaftssekretär K.\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n50 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nAußerordentliche Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n41 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSitzungsprotokoll\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n30 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSchreiben an den Geschäftsführer Herrn M1 zur Kostenübernahme für die externe Rechtsberatung, Besprechung des Entwurfs mit dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer51\n\nZiffer 11.\n\n \n\n \n \n Randnummer52\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n03.08.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 113, 284\n\n \n         \n \n \n\n2,0\n\nBl. 218, 370\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n02.08., 16.21:\n\nRechtsberatung in der Kanzlei, Fahrzeiten zu Kanzlei und zum Arbeitsort, Nachbereitung des Beratungstermins\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n11.00:\n\nRückmeldung vom externen Beratungstermin, zusammenfassen des Inhalts, Erstellung einer Beschlussvorlage für den Betriebsrat, Ladung zur Sitzung, Vorbereiten weiterer Tagesordnungspunkte\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n13.50:\n\nNachbereitung des Rechtsberatungstermins, Vorbereitung der morgigen Betriebsratssitzung, Telefonat\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.41:\n\nBefassung mit zwei Schreiben aus der Konzern-Personalleitung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n80 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nWahrnehmung des externen Rechtsberatungstermins zu Fragen der Abmeldung für Betriebsratsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nindividuelle Angelegenheit der Klägerin\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n25 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nRückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln\n\n \n         \n \n \n\nindividuelle Angelegenheit der Klägerin\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n10 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen der E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n115 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nAufbereitung der Ergebnisse der Rechtsberatung, Erstellen einer Zusammenfassung für die Betriebsratssitzung für den nächsten Tag, Anfertigung einer Beschlussvorlage\n\n \n         \n \n \n\nindividuelle Angelegenheit der Klägerin\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n8 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLadung zur Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n5 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nAbholung des Schreibens der Konzern-Personalleitung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n20 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nDurchsicht des Schreibens, Versand an die Mitglieder des Betriebsrats zur Vorbereitung auf die Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n10 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nErhalt eines weiteren Schreibens der Konzern-Personalleitung, Durchsicht und Versand an die Mitglieder des Betriebsrats\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer53\n\nZiffer 12.\n\n \n\n \n \n Randnummer54\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n04.08.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 114\n\n \n         \n \n \n\n2,0\n\nBl. 48, 218\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.35:\n\nSitzung ab 11:00 Uhr, Vorbereitung einer Beschlussvorlage, Anfertigung von Fotokopien für die Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.11:\n\nErstellung des Protokolls, Koordination, vier Schreiben, Versand, Aufbereitung der Diskussionsergebnisse und Vorbereitung einer längeren Stellungnahme, ab 15.00 Uhr Einblick in die Personalakte als Arbeitnehmerin\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n16.21:\n\nAbfassung der Sitzungsniederschrift, Entwürfe für zwei der Schreiben, die der Betriebsrat entschieden hat\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n10 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, schreiben der ersten Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n53 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSortierung der Post, Vorbereitung der Betriebsratssitzung\n\n \n         \n \n \n\n- Dauer nicht erforderlich, da bereits am Montag u Dienstag\n\n- für Beschlussvorlage wurden bereits 115 Minuten aufgewendet\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n75 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBetriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n135 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nErstellung des Protokolls der Sitzung\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n37 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nEntwurf eines Schreibens an die Konzern-Personalleitung zum Thema Sprechstunden\n\n \n         \n \n \n\n- nur kurzes Schreiben, sodass zeitlicher Umfang nicht nachvollziehbar\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nZwei spontane Anfragen von Kollegen, Vereinbarung von Beratungsgesprächen für den nächsten Tag\n\n \n         \n \n \n\nnicht erkennbar, ob es um Individualrechte gem. §§ 81 ff. BetrVG ging\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n91 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nFertigstellung des Schreibens an die Konzern Personalleitung zum Thema Sprechstunden, Rücksprache mit anderen Mitgliedern des Betriebsrats\n\n \n         \n \n \n\nnur kurzes Schreiben, sodass zeitlicher Umfang nicht nachvollziehbar\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n35 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSpontanes Beratungsgespräch mit einer Volontärin zu ihren Ausbildungsinhalten und zum Ort ihres Einsatzes\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer55\n\nZiffer 13.\n\n \n\n \n \n Randnummer56\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n05.08.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 115, 285\n\n \n         \n \n \n\n2,0\n\nBl. 219, 371\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n04.08.2010, 18.27 Uhr:\n\nAufgaben, die sich aus der Betriebsratssitzung ergeben haben, zwei Beratungsgespräche\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n09.32:\n\nZusammenstellung von Daten für die nächste Betriebsratssitzung, zwei Beratungen, Fortsetzen der Erstellung eines der Schreiben aus der gestrigen Sitzung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n11.47:\n\nWeitere Erfassung von Daten für die kommende Betriebsratssitzung, zwei Beratungen\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n13.41:\n\nZu den Aufgaben als Abgeordnete, und zur Teilnahme am Jour Fix\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n13.44:\n\nErfassung von Daten, deren zusammenfassende Vorbereitung der Betriebsratssitzung kommende Woche dient\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n12 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, schreibende ersten Abmelde E-Mail\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n38 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nFertigstellung des Schreibens an die Konzern-Personalleitung zum Thema Sprechstunden\n\n \n         \n \n \n\nzeitlicher Umfang nicht erforderlich\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n140 Minuten\n\n \n         \n \n \n\n- Befassung mit dem Thema „Einblick in die Personalakte“, u.a. Sichtung der Akten im Betriebsratsarchiv im Keller (Erfassung von Daten, wie viele Kollegen der Vergangenheit Einblick in ihre Personalakte genommen hatten)\n\n- die Einsichtnahme der Klägerin in ihre Personalakte war lediglich Anlass für den Betriebsrat, sich mit dem Thema zu beschäftigen\n\n \n         \n \n \n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- Erforderlichkeit nicht ersichtlich\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15 Minuten\n\n43 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nZwei Beratungsgespräche:\n\n1. Installation einer Software, um E-Mail-Anhänge im Word-Format zu öffnen\n\n2. gesundheitliche Probleme\n\n \n         \n \n \n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- keine Individualrechte gem. §§ 81 ff. BetrVG\n\n- Klägerin hätte Abwägung zur Erforderlichkeit vornehmen müssen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n12 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden zur Planung der Betriebsratsarbeit für die kommende Woche\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n         \n \n \n\nKlägerin wurde mit E-Mail um 11.54 Uhr mitgeteilt, dass ihre Arbeitsleistung an diesem Tag dringend erforderlich war (Teilnahme der Teamkonferenz um 16.00 Uhr)\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer57\n\nZiffer 14.\n\n \n\n \n \n Randnummer58\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n06.08.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 117, 286\n\n \n         \n \n \n\n2,5\n\nBl. 210, 221, 371\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.43:\n\nSortieren der Post sowie von Notizen und Vorlagen, Recherche zu einem rechtlichen Thema, das Tagesordnungspunkt auf der in der kommenden Woche stattfindenden Betriebsratssitzung ist\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n13.37:\n\nErledigung der für den Vormittag vorgesehenen Aufgaben, da eine spontane Beratung dazwischen gekommen ist\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n18 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, schreiben der ersten Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n50 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBefassung mit einem Textentwurf der Rechtsanwältin, telefonische Rücksprache (Gehaltsansprüche der Klägerin, was zur Betriebsratstätigkeit zu rechnen ist)\n\n \n         \n \n \n\nkeine Betriebsratstätigkeit\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n40 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSortieren der in dieser Woche ein- und ausgegangenen Post, Erstellung von Notizen und Vorlagen, Ablage\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n33 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nRecherche für die kommende Betriebsratssitzung zum Thema „Rechte des Betriebsrats, Pflichten und Grenzen des Arbeitgebers bei der Personalakteneinsicht“\n\n \n         \n \n \n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- betraf eigenes Verfahren der Klägerin auf Entfernung einer Abmahnung aus ihrer Personalakte\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n5 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nVersendung des Abmeldeformulars für die Sitzung des Konzernbetriebsrats\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSpontane Beratung zum Thema Rauchen am Arbeitsplatz\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n59 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nTextentwurf zur Vorbereitung auf die kommende Betriebsratssitzung zur Frage, wie detailliert die Klägerin ihre Betriebsratstätigkeit offen legen muss\n\n \n         \n \n \n\nkeine Betriebsratsarbeit\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nTelefonat mit dem Mitglied des Konzernbetriebsrats S3 zum Thema neue Telefonanlage aufgrund einer entsprechenden Anfrage des Betriebsrats M2\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer59\n\nZiffer 15.\n\n \n\n \n \n Randnummer60\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.08.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 118, 286\n\n \n         \n \n \n\n2,0\n\nBl. 220, 371\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.27:\n\nDringendes Gespräch, Vorbereitung für die Betriebsratssitzung und die Sitzung des Konzernbetriebsausschusses\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n13.39:\n\nWeitere Vorbereitungen für die Sitzung des Konzernbetriebsausschusses, eine Besprechung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n15.25:\n\nAb 15.30 Uhr Wahrnehmung des Abgeordnetenmandats\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n7 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der ersten Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n20 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit der stellvertretenden Konzernbetriebsratsvorsitzenden zur Vorbereitung der Konzernbetriebsratssitzung, Korrespondenz mit einer externen Rechtsberatung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n5 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nKurzes Gespräch mit einem anderen Betriebsratsmitglied\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n44 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nVorbereitung der Ladung für die kommende Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nKopieren von Unterlagen für die Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n104 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nDurchsicht der Sommerausgabe der AiB zum Thema „psychische Belastungen am Arbeitsplatz“ (Betriebsrat und Konzernbetriebsrat befassten sich damals intensiv mit dem Thema „Suchtprävention“)\n\n \n         \n \n \n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- kein Thema des Konzernbetriebsrats\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n6 Minuten\n\n3 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nDurchsicht eines Schreibens der Konzernpersonalleitung zum Thema „Sprechzeiten“, Telefonat mit einer externer Rechtsberatung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit dem Kollegen aus dem Konzernbetriebsrat Herrn S3\n\n \n         \n \n \n\nInhalt nicht dargelegt\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer61\n\nZiffer 16.\n\n \n\n \n \n Randnummer62\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n10.08.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 120, 287\n\n \n         \n \n \n\n2,0\n\nBl. 220, 371\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.38:\n\nVorbereitung der Konzernbetriebsausschusssitzung, die in drei Wochen stattfindet\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n11.16:\n\nWeitere Vorbereitung für die Konzernbetriebsausschusssitzung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n13.46:\n\nBearbeitung unvorhergesehener Konzernbetriebsratsthemen\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.58:\n\nBesprechung zur Vorbereitung der Konzern Betriebsausschusssitzung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n15.57:\n\nAb 16:00 Uhr Wahrnehmung des Abgeordnetenmandats\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n5 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der ersten Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n22 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit dem ver.di-Sekretär K. und einem Mitglied des Konzernbetriebsrats jeweils zum Thema SAP\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n149 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nVorbereitung für die Sitzung des Konzernbetriebsausschusses (Festlegung der Tagesordnung, Abstimmung mit dem stellvertretenden Konzernbetriebsrats-Vorsitzenden, Ausfertigung von Einladung und Tagesordnung etc.)\n\n \n         \n \n \n\n- KBR hat so gut wie kein Thema mit der Geschäftsleitung\n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n12 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nAktualisierung der Schwarzen Bretter\n\n \n         \n \n \n\n- nicht nachvollziehbar\n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n4 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit der Konzern-Schwerbehinderten Vertrauensfrau\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n2 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit dem Konzernbetriebsrat-Kollegen S4 zum Thema „neue Telefonanlage\"\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n16 Minuten\n\n13 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nAnfragen aus dem Konzernbetriebsrat zu neuen Telefonanlage, Recherche von Unterlagen\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nSchreiben weiterer abmelde-E-Mails, Führen eines persönlichen Tätigkeitsberichts\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nSchreiben einen Geschäftsführer zur Abschaltung der Klimaanlage\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer63\n\nZiffer 17.\n\n \n\n \n \n Randnummer64\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n11.08.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 121, 288\n\n \n         \n \n \n\n2,0\n\nBl. 220, 371\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.32:\n\nBetriebsratsarbeit aufgrund Beauftragung der letzten Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n11.31:\n\nErledigung eines unerwarteten Beratungsgesprächs, Vorbereitungen für die Konzernbetriebsausschusssitzung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n12.14 :\n\nWahrnehmung des Abgeordnetenmandats ab 13.20 Uhr bis 14.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n12.17 :\n\nBetriebsratsarbeit ab 14.30 Uhr: Vorbereitung der morgen stattfindenden Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n16.32 :\n\nWeitere dringend erforderliche Aufgabenstellung bei der Vorbereitung für die Ladung zur Konzernbetriebsausschusssitzung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n3 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der ersten Abmelde E-Mail\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n17 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit dem Mitglied des Konzernbetriebsrats B1 zum Thema BEM zur Vorbereitung der nächsten Sitzung\n\n \n         \n \n \n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- nicht von Abmeldung umfasst\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n20 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit Herrn S3 zum Thema Telefonanlage und SAP\n\n \n         \n \n \n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- nicht von Abmeldung umfasst\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n33 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nRecherche zum Thema Mitbestimmung bei der Einführung der neuen Software InDesign bei Zeitschrift 2, Fertigung eines Schreibens an die Konzern Personalleitung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n25 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nRecherche zur Frage, ob der Betriebsrat in den Verteiler des Pressespiegels aufzunehmen ist, Vorbereitung des Themas für die Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n7 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit Herrn L. zur Versetzung\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n35 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBeratungsgespräch zu einem befristeten Arbeitsvertrag\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n37 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nFortsetzung der Vorbereitung der Ladung zum Konzernbetriebsausschuss\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n90 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nRecherche zum Thema SAP zur Vorbereitung für die Sitzung des Konzernbetriebsausschusses\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n90 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nVorbereiten der Betriebsratssitzung, insbesondere Fahrplan für die Betriebsversammlung anpassen\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nWeiterer Abmelde-E-Mails\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer65\n\nZiffer 18.\n\n \n\n \n \n Randnummer66\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n12.08.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 123, 288\n\n \n         \n \n \n\n4,0\n\nBl. 220, 371\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n9.35:\n\nAb 11:00 Uhr Betriebsratssitzung, vorher Umsetzung eines dringenden Auftrags des Konzernbetriebsrats\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n12.30:\n\nErforderliche Betriebsratsarbeit nach der Mittagspause\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n17.43:\n\nUmsetzung eines Auftrags aus der Sitzung des Konzernbetriebsrats\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n12 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der ersten Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n120 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nVorbereitung des neuen KBR-Infos zu der Problematik des Magazins 3, das von der Klägerin als extrem rechts eingeordnet wird und das vom Z. Konzern vertrieben wird\n\n \n         \n \n \n\n- nicht nachvollziehbar, da der Klägerin nach der Abmeldung um 09.35 Uhr bis zur Betriebsratssitzung nur 85 Minuten zur Verfügung standen\n\n- gesamter Tag nicht plausibel dargelegt\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n75 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBetriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBefassung und Beantwortung einer E-Mail der Verlagsjustiziarin zu Abmeldepraxis für Betriebsratstätigkeit\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit der externer Rechtsberatung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n20 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nAntwort an die Verlagsjustiziarin\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n17 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit dem Mitglied des Konzernbetriebsrats S3\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n12 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nFertigung eines Tätigkeitsberichts\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n \n \n\nArbeit für die Redaktion: Teilnahme an der Themenkonferenz, Zusammenstellung von Themenvorschlägen\n\n \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer67\n\nZiffer 19.\n\n \n\n \n \n Randnummer68\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n16.08.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 125, 289\n\n \n         \n \n \n\n3,0\n\nBl. 220, 371\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.22:\n\nErledigung von Aufgaben aus der Betriebsratssitzung der vorherigen Woche\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n11.40:\n\nFortsetzung, da zwei ungeplante Beratungsgespräche dazwischen gekommen sind, Aufgaben aus dem Konzernbetriebsrat nach der Mittagspause\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.36:\n\nIm Betrieb unterwegs\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n15.33:\n\nUnterwegs zu einer Rechtsberatung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n18.17:\n\nBeendigung der Rechtsberatung und Heimweg\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n8 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der ersten Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n84 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nEntwurf Brief zum Thema Personalakteneinsicht, Abstimmung, Versand\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n20 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nUnerwartetes Beratungsgespräch mit einer Kollegen zu einem Arbeitszeitproblem\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n25 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nWeiteres Beratungsgespräch zu einem Zwischenzeugnis nach einer Versetzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n10 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit einem Mitglied des Konzernbetriebsrats\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n92 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nVerteilung des KBR-Infos im Betrieb durch Legen auf die Tische der Kollegen und Anbringen an die Schwarzen Bretter im Hause\n\n \n         \n \n \n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- hätte per E-Mail verschickt werden können\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n195 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nTermin zur externen Rechtsberatung, vorbereitendes Gespräch zur Einleitung eines Beschlussverfahrens wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nkeine Betriebsratsangelegenheit, ein Beschlussverfahren wurde nicht eingeleitet\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nErstellung des Tätigkeitsnachweises\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer69\n\nZiffer 20.\n\n \n\n \n \n Randnummer70\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n17.08.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 126\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 223, 371\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n9.31:\n\nVerteilen des Infos, ab 11:00 Uhr Vorbereitungstreffen für die Betriebsversammlung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n13.35:\n\nVorbereitung der Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.50:\n\nWeitere Vorbereitungsarbeiten für die Betriebsratssitzung, da Gespräch im Anschluss an die Ladung länger gedauert hat\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.52:\n\nAb 15.30 Uhr Wahrnehmung des Abgeordnetenmandats\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n4 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeerung des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der ersten Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n8 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nKopieren und verteilen weiterer Exemplare des KBR-Infos\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n27 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nVorbereiten der Betriebsratssitzung, Aktualisierung des Fahrplans für die Betriebsversammlung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n5 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nZwei E-Mails an den Leiter des Geschäftsbereichs Personal/Recht\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n44 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit dem Betriebsratsmitglied H. zur Vorbereitung der Betriebsversammlung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n22 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nZusammenfassung des Gesprächs mit der externer Rechtsberatung für die Sitzung des Betriebsrats, Erstellung einer Beschlussvorlage\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n36 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nVorbereitender Betriebsratssitzung, Raumbeschaffung, Ladung der übrigen Betriebsratsmitgliedern\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n23 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit F1, Mitglied des Konzernbetriebsrats, zur Vorbereitung der Sitzung des Konzernbetriebsausschusses\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n10 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBetriebsbegehung der Klägerin, weil ein Kollege sie gebeten hatte, ihm arbeitsrechtliches Informationsmaterial vorbeizubringen\n\n \n         \n \n \n\nnicht nachvollziehbar\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n102 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nRechtliche Recherche, ob mit einem Praktikanten der ein viermonatiges Praktikum im Betrieb absolviert, eine ebenso lange Probezeit vereinbart werden kann\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n12 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nErstellung des Tätigkeitsnachweises\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n         \n \n \n\ngesamte Darstellung mit Nichtwissen bestritten, da einzelne wesentliche Teile in der Abmeldung nicht erwähnt wurden\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer71\n\nZiffer 21.\n\n \n\n \n \n Randnummer72\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n20.08.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 127, 290\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 371\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.31:\n\nVorbereitung der Betriebsversammlung, Erledigung von Aufgaben aus der Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n11.48:\n\nKurzfristiges Zusammentreten des Betriebsrats nach der Mittagspause um 13.30 Uhr, anschließend Erledigung von Aufgaben aus der Sitzung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n8 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der ersten Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n98 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nErstellung des Rechenschaftsberichts für die Betriebsversammlung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n2 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nKurzes Gespräch mit der Assistentin der Konzern Personalleitung wegen einer Anhörung nach § 99 BetrVG\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n3 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nLadung der übrigen Betriebsratsmitglieder zur Sitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n23 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nVorbereitung der Sitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n3 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nMitteilung der Terminsänderung (Vorverlegung der Betriebsratssitzung)\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBetriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n20 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nErstellung des Protokolls der Sitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n30 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nBetriebsrats-Korrespondenz, Ablage der in dieser Woche angefallenen Briefe und Notizen\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n9 Minuten\n\n \n         \n \n \n\nErstellung des Tätigkeitsnachweises\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n         \n \n \n\nWidersprüche zu den Angaben bei der Abmeldung\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer73\n\nZiffer 22.\n\n \n\n \n \n Randnummer74\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n03.09.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 303, 399\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 245, 375\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.39:\n\nAufgaben aus der gestrigen Betriebsratssitzung, ca. 1 Stunde\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n10.32:\n\nAbgeordnetenmandat ab 13.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.39-10.32,\n\nca. 1 Stunde\n\n \n         \n \n \n\nNachbereitung der Betriebsratssitzung vom Vortag, Erstellung des Protokolls, Zusammenfassung der besprochenen Themen für den Arbeitsschutzausschusses, kurzes Schreiben an die Konzernpersonalleitung in einer personellen Angelegenheit\n\n \n         \n \n \n\n- Dauer nicht nachvollziehbar\n\n- Protokoll nicht vorgelegt\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAb 10.32: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n \n \n\n- Arbeit in der Redaktion zum Thema „Glaubenssätze“\n\n- Text liegt der stellvertretenden Chefredakteurin P. vor\n\n \n \n \n\n- Kl. hielt sich nicht in der Redaktion auf\n\n- Zuweisung von Arbeit nicht möglich\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nNach der Mittagspause: Abgeordnetenmandat\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer75\n\nZiffer 23.\n\n \n\n \n \n Randnummer76\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n06.09.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 304\n\n \n         \n \n \n\nKürzung nicht konkretisiert\n\nBl. 246, 376\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.49:\n\nBetriebsratsarbeit von 10.30 bis 14.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.21:\n\nBetriebsratsarbeit für die nächste halbe Stunde, da das Verteilen des Newsletters länger als geplant gedauert hat\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.22:\n\nAb 15 Uhr Abgeordnetenmandat\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n09.15-10.30: Redaktion\n\n \n         \n \n \n\nTätigkeit in der Redaktion der Fernseherwoche\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n10. 30 bis 12.30\n\n13.30 bis 15:00\n\nCa. 3,5 h\n\n \n         \n \n \n\nLeerung des Betriebsrats Postfachs, Abrufen der E-Mails, Kopieren und Verteilen des Betriebsrats-Newsletters, Einladung zur nächsten Betriebsratssitzung, Prüfung und Korrektur des Protokolls der letzten Konzernbetriebsausschusssitzung, Beginn mit der Ladung und Vorbereitung der nächsten Konzernbetriebsratssitzung etc.\n\n \n         \n \n \n\n- persönliches Verteilen des Newsletters keine erforderliche Betriebsratsarbeit\n\n- Ladung zur Konzernbetriebsratssitzung max. 1 Stunde\n\n- maximal 1,5 Stunden erforderliche Betriebsratsarbeit\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer77\n\nZiffer 24.\n\n \n\n \n \n Randnummer78\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n07.09.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 305\n\n \n         \n \n \n\n1,5\n\nBl. 247, 376\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.38:\n\nAbmeldung für den Vormittag für erforderliche Betriebsratsarbeit\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-10.30\n\n \n         \n \n \n\nAbrufen der Betriebsrats-E-Mails, Leeren des Briefkastens, Sichten der Post, Schreiben der Abmelde E-Mail, Vorbereitung des Arbeitsschutzausschusses\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n10.30 -12.00\n\n \n         \n \n \n\nTagung des Arbeitsschutzausschusses\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n12.00-12.30\n\n \n         \n \n \n\nNachbereitung der Sitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n13. 30-16.30: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nErstellung der dritten Fassung des Artikels zum Thema \"Glaubenssätze\", Recherche zu einem neuen Artikel zum Thema \"Heiratsanträge“\n\n \n \n \n\n- Kürzung für nicht erforderliche Betriebsratsarbeit\n\n- Arbeit in der Redaktion bestritten, keine Vorlage des Artikels, keine Darlegung der Recherchearbeit\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: Ab 16.30\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer79\n\nZiffer 25.\n\n \n\n \n \n Randnummer80\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n08.09.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 306\n\n \n         \n \n \n\n2,0\n\nBl. 247, 377\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.44:\n\nAbmeldung für den Vormittag für erforderliche Betriebsratsarbeit\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.21:\n\nUnvorhergesehene Beratung vor der Mittagspause; Aufgaben aus der Betriebsratssitzung; ca. 1 Stunde\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-09.45\n\n \n         \n \n \n\nAbrufen der Betriebsrats-E-Mails, Leeren des Briefkastens, Sichten der Betriebsratspost, Schreiben der Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.45-11.00\n\n \n         \n \n \n\nVorbereitung der Betriebsratssitzung: insbesondere Schulungspläne für die neue Software InDesign, Spendenabzug für die Welthungerhilfe\n\n \n         \n \n \n\nSpenden keine erforderliche Betriebsratsarbeit\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11.00-12.30\n\n \n         \n \n \n\nBetriebsratssitzung\n\n \n         \n \n \n\n- bestritten mit Nichtwissen\n\n- keine Abmeldung anderer Betriebsratsmitglieder\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n12.30-13.00\n\n \n         \n \n \n\nUnvorhergesehene Beratung einer Kollegin\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n13.00-13.20: Pause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n14.00-15.30\n\n \n         \n \n \n\nNachbereitung der Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n15.30 bis Arbeitsende: Redaktion\n\n \n         \n \n \n\nArbeit in der Redaktion der Zeitschrift 1\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer81\n\nZiffer 26.\n\n \n\n \n \n Randnummer82\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.09.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 308\n\n \n         \n \n \n\n1,5\n\nBl. 248, 378\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.38:\n\nAbmeldung für erforderliche Betriebsratsarbeit\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n10.07:\n\nAb 14.30 Uhr Abgeordnetenmandat\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n10.09:\n\nBeratung um 13.30 Uhr, inklusive Nachbereitung 1 Stunde\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n12.27:\n\nMitteilung, dass die Klägerin nach der Mittagspause im Betriebsratsbüro ist\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-11.30\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail, Tätigkeitsnachweis für die ganze Woche, Ablage von Betriebsratsunterlagen, Planung der nächsten Woche, Befassung mit der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb, Ausgabe 9/2010, mit Blick auf die Betriebsvereinbarung zu psychischen Belastungen\n\n \n         \n \n \n\n- nicht einlassungsfähig\n\n- keine Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung im Sommer/Herbst 2010\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n11.30-12.30 Redaktionsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nArbeit in der Redaktion der Zeitschrift 1\n\n \n \n \n\n- kein Thema genannt\n\n- keine Redaktionssitzung in dieser Zeit\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n12.30-13.30: Pause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.30-14.30\n\n \n         \n \n \n\nBeratungsgespräch mit einer Kollegin zu einem betriebsverfassungsrechtlichen Thema\n\n \n         \n \n \n\nbestritten\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAb 14.30: Abgeordnetenmandat\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer83\n\nZiffer 27.\n\n \n\n \n \n Randnummer84\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n10.09.2010\n\n \n         \n         \n         \n \n \n\nBl. 309\n\n \n         \n \n \n\n0,5\n\nBl. 248, 379\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.38:\n\nAbmeldung für Betriebsratsarbeit, ca. 1 Stunde\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.24:\n\nAnkündigung des Feierabends, Verweis auf das Formular zur Betriebsratsarbeit\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n1 Stunde\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde E-Mail, Ablage (Korrektur von Fehlern des Vortages)\n\n \n         \n \n \n\nAblage bereits am Vortag\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer85\n\nZiffer 28.\n\n \n\n \n \n Randnummer86\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n13.09.2010\n\n \n         \n         \n         \n \n \n\nBl. 309\n\n \n         \n         \n \n \n\n2,0\n\nBl. 249, 379\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nWochenübersicht vom 10.09.:\n\nEntwurf Newsletter, Vorbereitung Gerichtsverfahren, Ladung BR-Sitzung, 13.30-16.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\n09.30-12.30: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nRedaktion der Zeitschrift 1\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nNach der Mittagspause\n\n \n         \n \n \n\nRechtsberatungstermin im Hause zur Einleitung eines Verfahrens wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit (keine Abrechnung der Beratung, da Akquise bzw. Erstattung im Rahmen der Gerichtsverfahren)\n\n \n         \n         \n \n \n\n- nicht plausibel, da keine Vereinbarung über Kostenübernahme, Beratung in eigener Sache\n\n- kein Beschluss des Betriebsrats\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n \n \n\nNachbereitung, Antrag der Einrichtung einer Voice-Mailbox für den Betriebsrat, Entwurf des nächsten Betriebsrats-Newsletters\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nAb 16.30: Abgeordnetenmandat\n\n \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer87\n\nZiffer 29.\n\n \n\n \n \n Randnummer88\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n14.09.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 310\n\n \n         \n \n \n\n3,0\n\nBl. 249, 380\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nWochenübersicht vom 10.09.:\n\nArbeitsgerichtsteilnahme, Nachbereitung, Vorbereitung BR-Sitzung, 09.15-12.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n09.29:\n\nAbmeldung für voraussichtlich 3 Stunden\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n11.04:\n\nAbgeordnetenmandat ab 16.00 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n12.31:\n\nUnvorhergesehener Termin in der Personalabteilung, weitere Erledigung betriebsrätlicher Aufgaben, Vorbereitung der BR-Sitzung aufwändiger als erwartet, Dauer: 2 Stunden\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30- 11.00\n\n \n         \n \n \n\nAbmelde-E-Mail, Fortsetzung Entwurf Newsletter, Telefonat mit der Konzern Personalleitung, Information der übrigen Betriebsratsmitglieder über diesen Termin mit der Personalleitung\n\n \n         \n \n \n\n- zeitlicher Umfang nicht plausibel\n\n- Newsletter nicht vorgelegt\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11.00-12.30\n\n \n         \n \n \n\nEinladung der Mitglieder zur nächsten Betriebsratssitzung, Prüfung einer personellen Einzelmaßnahmen, Korrespondenz mit der Konzern Personalleitung, versuchte Einrichtung einer Voice-Mailbox\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nTermin mit der Konzernpersonalleitung, Information über das Projekt E., Nachbereitung des Termins nach der Mittagspause\n\n \n         \n \n \n\nNachbereitung unklar, da Information nur wenige Minuten gedauert hat\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\nNachmittags bis 15.20\n\n \n         \n \n \n\nZwei unvorhergesehene Beratungsgespräche: arbeitsrechtliche Fragen der Schwangerschaft, Arbeitsschutz, Telefonat mit dem Amt für Arbeitsschutz\n\n \n         \n \n \n\nes gab keine Arbeitsschutzsache bei der Beklagten, nur bei der Z1 GmbH\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15.20-16.00\n\n \n         \n \n \n\nNachbereitung der Beratungsgespräche\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAb 16:00 Uhr: Abgeordnetenmandat\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer89\n\nZiffer 30.\n\n \n\n \n \n Randnummer90\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n16.09.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 311\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 249, 381\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nWochenübersicht vom 10.09.:\n\nBetriebsausschusssitzung, 11.00-11.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n09.29:\n\nUmsetzung der bereits mitgeteilten erforderlichen BR-Aufgaben, voraussichtlich bis 14.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n10.05:\n\nAbgeordnetenmandat ab 16.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.32:\n\nZurückmeldung in der Redaktion\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-12.30\n\n13.30-14.30\n\n \n         \n \n \n\nu.a. Vorbereitung der anstehenden Betriebsratssitzung (insbesondere personelle Maßnahmen bezüglich der Frau A1, einer Volontärin, die in der Redaktion der Zeitschrift 2 hospitieren sollte); neuen Kollegen das Betriebsratsarchiv im Keller gezeigt\n\n \n         \n \n \n\nMax. 3 Stunden für die Betriebsratsarbeit erforderlich\n\n- Vortrag zum Zeigen des Archivs nicht ausreichend\n\n- keine Aufschlüsselung der Zeiten\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nBetriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nNachbereitung der Betriebsratssitzung, Erstellen des Protokolls\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nEntwurf des Betriebsrats-Newsletters\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen der E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\nAb 14.30: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n         \n \n \n\nArbeit in der Redaktion\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\nAb 16.30: Abgeordnetenmandat\n\n \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer91\n\nZiffer 31.\n\n \n\n \n \n Randnummer92\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n21.09.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 312\n\n \n         \n \n \n\n3,0\n\nBl. 250, 381\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nWochenübersicht vom 16.09.:\n\nNachbereitung BR-Sitzung, 13.30-14.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n09. 30-12.30: Abgeordnetenmandat\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n12.30-13.00\n\n \n         \n \n \n\nBearbeitung eines dringenden Fax zum betrieblichen Eingliederungsmanagement für Herrn L.\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n13.00-14.00: Pause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n14.00-18.30\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen der E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail, Korrespondenz mit der Konzern Personalleitung, der Geschäftsführung, sowie Frau P., Einladung zur nächsten Betriebsratssitzung\n\n \n         \n \n \n\nnicht überprüfbar dargelegt\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nPrüfung von zwei Anhörungen bezüglich der Layouterin K1 (Krankheitsvertretung) und der Praktikantin H1\n\n \n         \n \n \n\nAufgabe des Gremiums\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nTelefonat mit dem Betriebsratskollegen H2\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nErstellung einer Beschlussvorlage, Abstimmung mit der externer Rechtsberatung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nFertigstellung des Betriebsrats-Newsletters, Ablage, Tätigkeitsnachweis etc.\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer93\n\nZiffer 32.\n\n \n\n \n \n Randnummer94\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n23.09.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 313\n\n \n         \n \n \n\n1,75\n\nBl. 251, 382\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.46:\n\nAbmeldung unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung, Wechsel in das Büro des Betriebsrats um 10.30 Uhr, da ab 11.00 Uhr die Betriebsratssitzung stattfindet\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n12.49:\n\nAbmeldung für 2 Stunden, da umfangreiche Erledigungen aus der Sitzung nötig sind\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.42:\n\nAbmeldung unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n17.34:\n\nAbmeldung für die nächste Stunde Betriebsratsarbeit\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n09.30-10.30: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nArbeit in der Redaktion\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n10.30-11.00\n\n \n         \n \n \n\nVorbereitung der anstehenden Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11.00-12.45\n\n \n         \n \n \n\nBetriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.45-15.45\n\n \n         \n \n \n\nNachbereitung der Betriebsratssitzung, Erstellung eines umfangreichen Protokolls\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n15.45-17.30: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nArbeit in der Redaktion, Teilnahme an der Redaktionskonferenz\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n17.30-18.30\n\n \n         \n \n \n\nFertigstellung von zwei personellen Maßnahmen im Nachgang zu der Betriebsratssitzung, Rücksprache mit der externen Rechtsberatung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer95\n\nZiffer 33.\n\n \n\n \n \n Randnummer96\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n27.09.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 314\n\n \n         \n \n \n\n3,5\n\nBl. 251, 382\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.33:\n\nAb 10.30 Uhr Betriebsratsarbeit für ca. 3 Stunden\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n12.10:\n\nAußerordentliche Sitzung des Betriebsrats, Abmeldung bis 16.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n16.18:\n\nWahrnehmung des Abgeordnetenmandats für 2 Stunden\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n09.30-10.30: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nArbeit in der Redaktion der Fernsehmache\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n10.30-12.30\n\n13.30-16.30\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen der E-Mails, Schreiben der Abmelde E-Mail, Vereinbarung eines Beratungstermins\n\nrechtliche Prüfung von zwei Anhörungen gemäß § 99 BetrVG (Frau D.: Arbeit auf Abruf; Herr T1: Eingruppierung), Korrespondenz mit der Konzernpersonalleitung wegen der Eingruppierung von Herrn T1\n\nBeratungsgespräch mit einer Kollegin wegen eines ausgestellten Zeugnisses Einladung zu der außerordentlichen Betriebsratssitzung\n\nAußerordentlichen Betriebsratssitzung zwischen 15.00 und 16.00 Uhr\n\nEingruppierungswiderspruch verfasst und an die Konzernpersonalleitung gesendet\n\n \n         \n \n \n\nnicht plausibel\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 16.30-18.30\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer97\n\nZiffer 34.\n\n \n\n \n \n Randnummer98\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n28.09.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 316\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 252, 382\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n11.48:\n\nVorherige Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung, Erledigung von Aufgaben der letzten beiden Betriebsratssitzungen, ab 13.30 Uhr Teilnahme an der Landesbezirksvorstandssitzung von ver.di\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-11.45\n\n \n         \n \n \n\nTermin beim Arbeitsgericht Hamburg in einem Zustimmungsersetzungsverfahren\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11.45-12.30\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens des Betriebsrats, Abrufen der E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail, Korrespondenz mit der Konzernpersonalleitung wegen freier Mitarbeiter\n\n \n         \n \n \n\nnicht plausibel\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n12.30-13.00\n\n \n         \n \n \n\nTermin bei der Konzernpersonalleitung, Erhalt einer Abmahnung, Besprechung der Abmahnung mit dem Betriebsratskollegen N.\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nGewerkschaftliches Ehrenamt: Nach der Mittagspause bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer99\n\nZiffer 35.\n\n \n\n \n \n Randnummer100\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n29.09.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 317\n\n \n         \n \n \n\n2,5\n\nBl. 252, 383\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.44:\n\nAbmeldung für dringend erforderliche Betriebsratsarbeit für ca. 3 h\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n12.20:\n\nAbmeldung für die Zeit nach der Mittagspause für erforderliche Betriebsratsarbeit (laufenden Schriftverkehr, Betriebsratstätigkeitserfassung) bis 14.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.13:\n\nWahrnehmung Abgeordnetenmandat ab 14.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-12.30\n\n13.30-14.30\n\n \n         \n \n \n\nLeerung des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit Frau P. wegen Abmeldung zum Gerichtstermin sowie mit einem Gewerkschaftssekretär\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nErstellung des Protokolls für die Betriebsratssitzung vom 23.9.2010, Verfassung einer Stellungnahme zu dem Schreiben der Konzernpersonalleitung vom 28.9.2010\n\n \n         \n \n \n\nim Einzelnen nicht nachvollziehbar\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n \n \n\nVerfassung Kritik zu dem Film „S5“, Versendung einer entsprechenden E-Mail an Frau M3 um 10.16 Uhr\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n \n \n\nVerfassung TV-Tipp für die Internetseite\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 14.30 Uhr bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer101\n\nZiffer 36.\n\n \n\n \n \n Randnummer102\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n30.09.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 318\n\n \n         \n \n \n\n3,0\n\nBl. 253, 383\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.37:\n\nAbmeldung für voraussichtlich eineinhalb Stunden\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n12.31:\n\nAbmeldung für 13.30 bis 14.30 Uhr, Vorbereitung der Gehaltseinsicht und der Sitzung des Konzernbetriebsrats\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n12.32:\n\nWahrnehmung Abgeordnetenmandat ab 14.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-12.30\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail, längere E-Mail an Frau P., um die Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit darzulegen\n\n \n         \n \n \n\neinzelne Zeiten nicht nachvollziehbar\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit Herrn L. wegen des betrieblichen Eingliederungsmanagements\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nProtokoll für die Betriebsratssitzung vom 27.09.2010, Erledigung der Ablage, Führen eines Tätigkeitsnachweises\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nTelefonate mit verschiedenen Betriebsratsmitgliedern\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n \n \n\nTV-Tipp für die Internetseite\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nGespräch mit Betriebsratskollegen S1 betreffend die anstehende Gehältereinsicht sowie die anstehende Konzernbetriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: Ab 14.30 Uhr bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer103\n\nZiffer 37.\n\n \n\n \n \n Randnummer104\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n01.11.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 320\n\n \n         \n \n \n\n2,0\n\nBl. 253, 384\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.36:\n\nBetriebsratsarbeit ab 11:00 Uhr bis 14.30 Uhr, Aufgaben aus der letzten Sitzung des Betriebsrats (Umsetzung von Beschlüssen, Korrespondenz)\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.35:\n\nBetriebsratsarbeit bis 15.30 Uhr, da am Vormittag ungeplante Zusatzanforderung an den Betriebsrat\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.36:\n\nWahrnehmung Abgeordnetenmandat ab 15.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n09.15-11.00: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nRecherche von Verbraucherthemen, Teilnahme an der Redaktionskonferenz\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11.00 bis 12.30\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nTelefonat mit stellvertretendem Betriebsratsvorsitzenden wegen der Teilnahme an einem Gespräch mit der Konzernpersonalleitung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11.00-11.15\n\n \n         \n \n \n\nTermin bei der Konzernpersonalleitung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nNachbereitung des Gesprächs mit der Konzernpersonalleitung, kurzes Memo, Besprechung mit Betriebsratskollegen Herrn S1\n\n \n         \n \n \n\n- wohl ca. 1 Stunde und 15 Minuten\n\n- zeitlicher Umfang mit Nichtwissen bestritten\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.30-15.30\n\n \n         \n \n \n\nu.a. Tätigkeitsnachweis, Gespräch mit der Kollegin aus dem Konzernbetriebsrat Frau P5 zur Vorbereitung der nächsten Konzernbetriebsausschusssitzung\n\n \n         \n \n \n\nbestritten mit Nichtwissen\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nAbstimmung der Stellungnahme zu einer Beschwerde mit dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Herrn S1\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nVersand des Betriebsrats-Newsletters\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: ab 15.30 Uhr bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer105\n\nZiffer 38.\n\n \n\n \n \n Randnummer106\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n02.11.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 322\n\n \n         \n \n \n\n2,25\n\nBl. 254, 384\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n01.11.2010; 14.35:\n\nArbeit für den Betriebsrat ab 9.30 Uhr, Vorbereitung eines kurzfristig anberaumten Gesprächs in der Konzernpersonalleitung, Nachbereitung, Abwesenheit voraussichtlich bis zum Mittag\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n09.38:\n\nAb 14:00 Uhr Tätigkeit für den Konzernbetriebsrat\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n16.06:\n\nAb 16.15 Abgeordnetenmandat\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-12.30\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail, Befassung mit einem Schriftsatz in einem anhängigen Zustimmungsersetzungsverfahren (u. a. Korrektur, Zusammenstellung von Anmerkungen, Versand an Rechtsvertretung)\n\n \n         \n \n \n\n- Verfahren nach § 103 BetrVG betraf die Klägerin\n\n- Interessenkollision\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nVorbereitung eines Gesprächs mit der Personalabteilung wegen der Überhitzung der Büros im Sommer zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nGespräch mit dem Gewerkschaftssekretär Herrn E1\n\n \n         \n \n \n\nbestritten\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nFührung des Tätigkeitsnachweises\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11.00-11.45\n\n \n         \n \n \n\nGespräch bei der Konzernpersonalleitung zum Thema Hitze in den Büros, Nachbesprechung mit Mitgliedern des Betriebsrats\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nVerfassen eines Memos über das Gespräch (bis ca. 12.20 Uhr)\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nGespräch mit dem IT-Support, Passwort für den Betriebsrat für seinen E-Mail-Account\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.30-16.15\n\n \n         \n \n \n\nVorbereitung der Teilnahme an der Betriebsversammlung der P1 GmbH für den Konzernbetriebsrat, Teilnahme an der Betriebsversammlung bis ca. 15.15 Uhr\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nGespräch mit dem Geschäftsführer des D1, E1, zur Konzernbetriebsausschusssitzung des folgenden Tages\n\n \n         \n \n \n\nbestritten\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nVorbereitung der Konzernbetriebsausschusssitzung, Bearbeitung von E-Mails, Tätigkeitsnachweis\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 16.15 bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer107\n\nZiffer 39.\n\n \n\n \n \n Randnummer108\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n03.11.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 324\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 254, 385\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n9.53:\n\nBetriebsratssitzung ab 11:00 Uhr, Vor- und Nachbereitung\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-09.50\n\n \n         \n \n \n\nBeratungsgespräch zum Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09 50-11.00\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsrats-Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n \n \n\nbestritten, dass insgesamt länger als 20 Minuten\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nVorbereitung der Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nTelefonat mit dem Gewerkschaftssekretär Herrn E1\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11. 00 bis 12.45\n\n \n         \n \n \n\nBetriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n12. 45-13.30: Pause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.30-14.00\n\n \n         \n \n \n\nLetzte Vorbereitungen für die Konzernbetriebsausschusssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n14.00-17.00\n\n \n         \n \n \n\nKonzernbetriebsausschusssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\nBis 17.10\n\n \n         \n \n \n\nAufräumen des Sitzungsraums\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n17.10-17.45: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nAbholen der Ausgabe 45710, Versand von Belegexemplaren\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n17.45-18.30\n\n \n         \n \n \n\nBericht über die Konzernbetriebsausschusssitzung, Besprechung erste Ergebnisse mit Herrn N. und Herrn S1\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer109\n\nZiffer 40.\n\n \n\n \n \n Randnummer110\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n08.11.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 325\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 255, 386\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n3.11., 09.53:\n\nAbmeldung auch für den 08.11.\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n12.16:\n\nBetriebsratsarbeit ab 13.30 Uhr, Erledigung weiterer Aufgaben aus der Sitzung des Konzernbetriebsausschusses, Ladung zur nächsten Betriebsratssitzung, ca. eineinhalb Stunden\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n12.18:\n\nWahrnehmung Abgeordnetenmandat ab 15:00 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n09.30-12.30: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nu. a. Teilnahme an der Redaktionskonferenz, Recherche für den geplanten Jahresrückblick\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.30-15.00\n\n \n         \n \n \n\nNachbereitung der Konzernbetriebsausschusssitzung, Sortieren von Unterlagen, Planung der Termine für das Jahr 2011 (für die November-Sitzung des Betriebsrats)\n\n \n         \n \n \n\nmaximal halbe Stunde\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nVorbereitung der Konzernbetriebsratssitzung (größerer Aufwand, da Teilnahme der Konzernleitung)\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 15.00 bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer111\n\nZiffer 41.\n\n \n\n \n \n Randnummer112\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n11.11.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 326\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 256, 386\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n08.42:\n\nZusätzlicher Arbeitsaufwand aufgrund aktueller Posteingänge und Ergebnisse der gestrigen Sitzung, 3 Stunden von 09.30-12.30\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-12.30\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsratsbriefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail, Protokoll zur 26. Betriebsratssitzung\n\n \n         \n \n \n\n- einzelne Zeiten nicht aufgeschlüsselt\n\n- Gespräche und Korrespondenz nicht länger als zwei Stunden\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit der Konzernpersonalleitung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit Herrn M1 von der Geschäftsleitung wegen der Arbeitsorganisation bei Zeitschrift 2 (einheitliche Datenstruktur)\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit der stellvertretenden Chefredakteurin Frau P., Gespräch mit den Konzernbetriebsratsmitgliedern Frau B1 und Frau B3 in Vorbereitung der Konzernbetriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nGespräch mit der Konzern-Schwerbehindertenvertrauensfrau, Frau K2\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nGespräch mit dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden S1\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nVerfassen des Tätigkeitsberichts\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: ab 13.30 Uhr bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer113\n\nZiffer 42.\n\n \n\n \n \n Randnummer114\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n15.11.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 328\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 256, 386\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.21:\n\nVorbereitung der nächsten Betriebsratssitzung, ca. 3 Stunden\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.20-12.30\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsratsbriefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n \n \n\nVortrag insgesamt nicht einlassungsfähig\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nAbwesenheitsplanung für die kommende Woche, Versendung per E-Mail\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nVorbereitung der nächsten Betriebsratssitzung, Ladung, Sortieren der verschiedenen aktuellen Vorgänge, Prüfung von zwei personellen Einzelmaßnahmen (Frau H3 und Herr L1), Gespräche hierzu mit den Betriebsratsmitgliedern S1, L. und N.\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nTeilnahme an einer Besprechung mit den Konzern- Betriebsratsmitgliedern B1, Z2 und S.\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nVersendung verschiedener Informationen an die Mitglieder des Konzernbetriebsrats\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nTätigkeitsnachweis\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n12.30-13.30: Pause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 13.30 Uhr bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer115\n\nZiffer 43.\n\n \n\n \n \n Randnummer116\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n17.11.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 329\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 257, 386\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.51:\n\nGespräch, Sitzungsvorbereitung, Sitzung, Sitzungsnachbereitung, ca. dreieinhalb Stunden\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n13.57:\n\nBetriebsratsarbeit bis ca. 15:00 Uhr, da die Sitzung unplanmäßig länger gedauert hat\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n13.57:\n\nAbgeordnetenmandat ab 15:00 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-09.50\n\n \n         \n \n \n\nSpontanes Beratungsgespräch, Anfrage einer Kollegin zur Krankschreibung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsratsbriefkastens, Abrufen der E-Mails, Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.50-12.30\n\n13.30-15.00\n\n \n         \n \n \n\nVorbereitung der Betriebsratssitzung, u. a. Erstellen von Beschlussvorlagen, Prüfung deren rechtlicher Grundlagen\n\n \n         \n \n \n\nmaximal zwei Stunden Betriebsratssitzung und eine Stunde Vorbereitungszeit plausibel\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nBetriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nNachbereitung, u. a. Sortieren von Unterlagen, Information der Konzernbetriebsratsmitglieder über bestimmte Ergebnisse der Sitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 15:00 Uhr bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer117\n\nZiffer 44.\n\n \n\n \n \n Randnummer118\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n18.11.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 331\n\n \n         \n \n \n\n1,0\n\nBl. 257, 386\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n12.41:\n\nRecherche für eine Beratung, Nachbereitung der gestrigen Sitzung, Vorbereitung zur Ladung zum Konzernbetriebsrat, Teilnahme an einem Betriebsversammlung bei der L2 GmbH, Zeit voraussichtlich bis 16.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n09.30-12.40: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nArbeit in der Redaktion\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n12.40-12.45\n\n \n         \n \n \n\nSchreiben der Abmelde-E-Mails für die Betriebsratsarbeit sowie für die Ausübung des Abgeordnetenmandats\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n12.45-13.45: Pause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.45-16.30\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Abmelde-E-Mail, Anfertigung Sitzungsniederschrift für die letzte Betriebsratssitzung\n\n \n         \n \n \n\nZeiten nicht aufgeschlüsselt\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nGespräch mit dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Herrn S1\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nTeilnahme an der Betriebsversammlung der L2 GmbH, Bericht über die Arbeit des Konzernbetriebsrats\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 16.30 bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer119\n\nZiffer 45.\n\n \n\n \n \n Randnummer120\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n19.11.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 332\n\n \n         \n \n \n\n2,5\n\nBl. 258, 387\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.40:\n\nBis 11:00 Uhr. Ladung zur Konzernbetriebsratssitzung, Erstellung des Tätigkeitsnachweises, ab 13:00 Uhr externer Rechtsberatungstermin\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-11.00\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail, Beantwortung einer E-Mail von Frau P., Ablage\n\n \n         \n \n \n\nkeine Aufschlüsselung der Zeiten\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nWeitere Vorbereitung für die Ladung zur Konzernbetriebsratssitzung (Prüfung, ob sich Veränderungen in der Zusammensetzung der einzelnen Betriebsräte ergeben haben und wie sich diese gegebenenfalls auf die Stimmverteilung auswirkt)\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nTätigkeitsnachweis\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n11.00-12.30: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n12.30-13.00: Pause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.00-14.30\n\n \n         \n \n \n\nExterne Rechtsberatung, Vorbereitung der Mediation\n\n \n         \n \n \n\n- kein Antrag auf Erstattung von Sachverständigenkosten\n\n- eigene Angelegenheit der Klägerin\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer121\n\nZiffer 46.\n\n \n\n \n \n Randnummer122\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n29.11.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 333\n\n \n         \n \n \n\n3,0\n\nBl. 258, 387\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.52:\n\nAbmeldung für die gesamte Woche (29.11.-03.12.) für Betriebsratsarbeit und Abgeordnetentätigkeit:\n\n- Vorbereitung ASA (7.12.)\n\n- Vorbereitung BR-Sitzung\n\n- BR-Sitzung Mittwoch\n\n- Ladung KBR-Sitzung\n\n- Vorbereitung KBR-Sitzung (8.-12.12.)\n\n- Vorbereitung Betriebsversammlung (6.12.)\n\n- Vorbereitung Mediation\n\n- Mediation (2.12.)\n\n- Abgeordnetenabwesenheit am Montagnachmittag, Dienstag späten Nachmittag, Donnerstag späten Nachmittag\n\n \n         \n         \n         \n         \n \n \n\nKeine Rechtfertigung der Vollfreistellung für eine ganze Woche\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n09.30-10.50: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n10.50-13.00\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Ordnen der während der Abwesenheit eingegangenen Post, Sichten der Post, Lesen des Protokolls der letzten Sitzung, an der die Klägerin wegen ihrer Abwesenheit nicht hatte teilnehmen können\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nBesprechung mit dem Betriebsratsmitgliedern S1, H., P2, H2 zur anstehenden Mediation\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nWeitere Besprechung zur Betriebsversammlung am 6.12.2011 (Plakat)\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit dem Leiter des Geschäftsbereichs Personal wegen der anstehenden Betriebsratssitzung, Einladung zur nächsten Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nBesprechung mit der Konzernbetriebsratskollegin Frau B1\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nMittagspause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 13:00 Uhr bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer123\n\nZiffer 47.\n\n \n\n \n \n Randnummer124\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n30.11.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 334\n\n \n         \n \n \n\n3,0\n\nBl. 258, 387\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Abmelde-E-Mail, Übersendung von Informationen an den M2er Betriebsrat zur Kontrolle der Gehaltsabzüge\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit der kurzfristig erkrankten stellvertretenden Konzernbetriebsratsvorsitzenden Frau S6\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nVorbereitung des Arbeitsschutzausschusses, Korrespondenz mit dem Geschäftsführer Herrn M1 wegen der PC-Arbeiten am Sonnabend, den 4.12.2010\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit dem Deutschen Journalistenverband und ver.di wegen der Betriebsversammlung, mit der neuen Konzernschwerbehindertenvertretung, mit der Sekretärin der Zeitschrift 1 wegen eines Personalgesprächs, mit der Konzernbetriebsratskollegin B3\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nGespräch mit dem Betriebsratskollegen N. zur anstehenden Mediation\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz und Telefonat mit der externen Rechtsvertretung zur Mediation\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nTätigkeitsnachweis\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer125\n\nZiffer 48.\n\n \n\n \n \n Randnummer126\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n01.12.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 336\n\n \n         \n \n \n\n3,5 Bl. 259, 387\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-11.00\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Abmelde-E-Mail, Beantworten eingegangener E-Mails\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit allen Mitgliedern des Konzernbetriebsrats zu Terminen\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11.00-12.45\n\n \n         \n \n \n\nBetriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n12.45-13.45: Pause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.45-18.30\n\n \n         \n \n \n\nProtokoll der Betriebsratssitzung, Fertigstellen der Einladung für die Betriebsversammlung, Kopieren und Verteilen, Aufhängen der Plakate\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nFertigstellung des Fahrplans für die Betriebsversammlung, Bestellen des Beamers sowie von Kaffee, Tee, Wasser, Klärung der Bestuhlung für die Betriebsversammlung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nPapierstau im Faxgerät, Kontakt zum IT-Support\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nE-Mail an Frau P. wegen des Auswärtstermins beim Arbeitsgericht am 02.12.2010\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer127\n\nZiffer 49.\n\n \n\n \n \n Randnummer128\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n02.12.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 337\n\n \n         \n \n \n\n2,0\n\nBl. 259, 387\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.00-13.45\n\n \n         \n \n \n\nMediation im Arbeitsgericht\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.45-15.00\n\n \n         \n \n \n\nNachbesprechung mit Herrn N. und der externen Rechtsberatung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nRückfahrt zum Verlag\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15.00-16.30\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Beantworten von aufgelaufenen Telefonanrufen, Information des Betriebsrats über den Verlauf der Mediation\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nAusdruck der Meldung über die Konzernumstrukturierung, Kontakt zu dem Vorsitzenden des Konzernbetriebsrats der Z., Herrn L3\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 16.30 Uhr bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer129\n\nZiffer 50.\n\n \n\n \n \n Randnummer130\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n03.12.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 338\n\n \n         \n \n \n\n3,5\n\nBl. 259, 387\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-12.50\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Verfassen einer Information an den Z. Konzernbetriebsrat wegen der Umstrukturierungen und deren Folgen\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nTelefonat mit Frau P3 von der Konzernpersonalleitung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit der stellvertretenden Vorsitzenden des Konzernbetriebsrats der Z.\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nAufbereitung der Inhalte der Mediation, Strukturierung, schriftliche Niederlegung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n12.50-13.50: Pause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.50-14.30\n\n \n         \n \n \n\nMitteilung der Abwesenheiten für die kommende Woche an Frau P.\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nBeratung einer Kollegin, Frau B4, wegen eines Zwischenzeugnisses\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nVorbereitung der Bewirtung für die Konzernbetriebsratssitzung, Gespräch mit der Vorsitzenden des E. Betriebsrats, Frau M4\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer131\n\nZiffer 51.\n\n \n\n \n \n Randnummer132\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n06.12.2010\n\n \n         \n         \n         \n \n \n\nBl. 339\n\n \n \n \n\n3,5\n\nBl. 259, 388\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n03.12., 14.31 Uhr:\n\nAbmeldung für die Zeit von Montag bis einschließlich Donnerstagmittag (6.12.-9.12.) für Betriebsratsarbeit; folgende Terme stehen an:\n\n- Montag, 6.12., 11.30 Uhr Betriebsversammlung (ab 10.30 Uhr letzte Vorbereitungen)\n\n- Dienstagvormittag: Recherche und Erarbeitung für eine Beratung\n\n- Dienstagmittag bis Donnerstagmittag, 7. bis 9.12., Konzernbetriebsratssitzung\n\n- Donnerstag später Nachmittag Abgeordnetentätigkeit\n\nFreitagvormittag, BR-Sitzung (falls Fristsachen kommen)\n\nAbmeldung aufgrund der Terminfülle und der damit jeweils verbundenen Vor- und Nachbereitungszeiten\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.40-09.55\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Sichten und Bearbeiten der Betriebsrats-E-Mails\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nGespräch mit der stellvertretenden Vorsitzenden des Konzernbetriebsrats wegen einer Terminvereinbarung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nBereitlegen der Unterlagen für die Betriebsversammlung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n09.55-10.15: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nArbeit für die Redaktion der Zeitschrift 1, Recherche, TV-Tipp zu den neuen Folgen von „Ein Fall für 2\"\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n10.30-11.30\n\n \n         \n \n \n\nLetzte Vorbereitungen für die Betriebsversammlung (u.a. Einrichtung der technischen Geräte, Vorbesprechung mit den Gewerkschaftssekretären K. und E1)\n\n \n         \n \n \n\n- bestritten\n\n- Dauer und Thema der Vorbesprechung nicht dargelegt\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11.30-12.40\n\n \n         \n \n \n\nBetriebsversammlung einschließlich der nach Besprechung mit den übrigen Betriebsratsmitgliedern\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n12.40-13.40: Pause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.40-16.00\n\n \n         \n \n \n\nSortieren der Unterlagen für die Sitzung des Konzernbetriebsrats, Fertigen der erforderlichen Kopien, Ablage der Betriebsrats- sowie Konzernbetriebsratsunterlagen\n\n \n         \n \n \n\nkeine Aufschlüsselung der Zeiten\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nZeigen des Fehlers am Faxgerät des Betriebsrats dem IT-Support\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nPrüfung Zwischenzeugnis von Frau B4, zusammenfassende Anmerkungen, Mitteilung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nTätigkeitsnachweis\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nMitteilung an Frau P., dass die Klägerin am folgenden Vormittag in die Redaktion kommt\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 16:00 Uhr bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer133\n\nZiffer 52.\n\n \n\n \n \n Randnummer134\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.12.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 341\n\n \n         \n \n \n\n4,0\n\nBl. 259, 388\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n14.00 \n\n \n         \n \n \n\nSitzung des Konzernbetriebsrats\n\n \n         \n \n \n\nSitzung offensichtlich früher beendet\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.30-17.00\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Beantworten von Telefonaten, Brief an Frau Z.\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nUmorganisation der Ordnerstrukturen auf die Betriebsratsrechner\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n14.00-14.15\n\n \n         \n \n \n\nGespräch mit der Konzernpersonalleitung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nFortsetzung der Umorganisation der Ordnerstrukturen, Sortieren der E-Mails des Z. Konzernbetriebsrats in den Ordner des Konzernbetriebsrats der Z.-Gruppe\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n15.00-17.00\n\n \n         \n \n \n\nGespräch bei der Konzernpersonalleitung, Übergabe einer Abmahnung, Aufforderung, ein Flugblatt von den Schwarzen Brettern des Betriebsrats zu entfernen, Besprechen der Ereignisse mit den Betriebsratskollegen, Fertigung eines Memos etc.\n\n \n         \n \n \n\nÜbergabe Abmahnung und Information bzgl. der Reproduktionsarbeiten ca. 20 Minuten\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer135\n\nZiffer 53.\n\n \n\n \n \n Randnummer136\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n10.12.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 343\n\n \n         \n \n \n\n1,5\n\nBl. 260, 388\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-12.30\n\n13. 30-17.00\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail, Telefonat mit der externen Rechtsberatung\n\n \n         \n \n \n\nKeine Aufschlüsselung der Zeiten\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nBesprechung der Terminplanung für den Umzug des Betriebsrats mit den Betriebsratskollegen\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nVorbereitung der anstehenden, Prüfung der personellen Einzelmaßnahmen in Sachen D., P4, R. sowie die Kündigungsanhörungen zu den Mitarbeitern S7 und B4\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nLeitung der Betriebsratssitzung\n\n \n         \n \n \n\n11.00-12.30 außerordentliche Betriebsratssitzung\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nFertigung des Widerspruchs zu der geplanten Eingruppierung des Mitarbeiters P4\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nBesprechung mit dem Chefredakteur H4\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit Herrn F2 und Herrn Dr. S8 in Sachen SharePoint; Korrespondenz mit Frau P3 von der Konzernpersonalleitung wegen einer Teilnehmerliste\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nFertigung Sitzungsprotokoll, Korrespondenz mit Mitglieder des Konzernbetriebsrats, Tätigkeitsnachweis, E-Mail an Frau P. und Frau M5 mit Planung für die kommende Woche\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer137\n\nZiffer 54.\n\n \n\n \n \n Randnummer138\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n13.12.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 345\n\n \n         \n \n \n\n4,25\n\nBl. 260, 389\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.43:\n\nBetriebsratsarbeit nach der Redaktionskonferenz, spätestens ab 10.45 Uhr, voraussichtlich bis ca. 15:00 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.12:\n\nBetriebsratsarbeit bis 16:00 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n14.12:\n\nAbgeordnetenmandat ab 16:00 Uhr bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n09.30-10.45: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nArbeit in der Redaktion der Zeitschrift 1\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n10.45-12.30\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Beantwortung einiger E-Mails\n\n \n         \n \n \n\nkeine Aufschlüsselung der Zeiten\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nBesprechung mit dem Umzugsteam zum anstehenden Umzug des Betriebsratsbüros\n\n \n         \n \n \n\n- Für Umzug maximal 1 Stunde\n\n- Inhalt der Besprechung nicht nachvollziehbar\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nTelefonische Beratung einer Kollegin\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nGespräch mit dem Mitglied des Konzernbetriebsrats F1, Versendung einer Präsentation der Konzernleitung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n12.30-13.30: Pause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nEinladung zu der Betriebsratssitzung am 15.12.2010\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit Frau P. und Frau W., Telefonat mit Herrn D2\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nAbmelde-E-Mail, Briefentwurf zur Vorbereitung auf die kommende Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit der externen Rechtsberatung wegen einer Angelegenheit des Konzernbetriebsrats\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz mit Herrn Dr. S8 in Sachen SharePoint\n\n \n         \n \n \n\nunklar, was damit gemeint ist\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 16:00 Uhr bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer139\n\nZiffer 55.\n\n \n\n \n \n Randnummer140\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n14.12.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 347\n\n \n         \n \n \n\n2,0\n\nBl. 261, 389\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n13.12., 14.12:\n\nAb 8:00 Uhr einpacken von Betriebsratsunterlagen zu den Umzug des Betriebsratsbüros\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-12.30\n\n \n         \n \n \n\nUmzug des Betriebsrats in Büros, Teilnahme an der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses, Einrichten des Betriebsratsbüros, Führen eines Telefonats mit der externen Rechtsvertretung, Korrespondenz zur Terminabstimmung mit Herrn Dr. S8\n\n \n         \n \n \n\n- Umzug und ASA-Sitzung plausibel\n\n- keine Aufschlüsselung der Zeiten\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n12.30-13.30: Pause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.30-15.00\n\n \n         \n \n \n\nEinrichten des Betriebsratsbüros, Erledigung einiger organisatorischer Aufgaben für den Konzernbetriebsrat, Entwurf einer E-Mail an Herrn F2 und Abstimmung mit Konzernbetriebsratskollegen\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nTätigkeitsbericht, Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n15 00-18.30: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nRecherche zu redaktionellen Themen, TV-Tipp, Teilnahme an der Themenkonferenz\n\n \n \n \n\n- keine Arbeitsleistung erkennbar\n\n- kein Vortrag, welche Recherchen erfolgten und welche TV-Kritik erstellt wurde\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer141\n\nZiffer 56.\n\n \n\n \n \n Randnummer142\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n15.12.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 348\n\n \n         \n \n \n\n1,5\n\nBl. 261, 390\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n14.12, 14.50:\n\nBetriebsratsarbeit ab 9.30 Uhr bis 14.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-13.00\n\n13. 45-14.00\n\n \n         \n \n \n\nEinrichten des neuen Betriebsrats in Büros, Gespräch mit dem IT-Support wegen der Internetverbindung, Weiterleitung von Korrespondenz der Konzernpersonalleitung zur Schulung zu der neuen Software InDesign an die Betriebsratsmitglieder H2 und P2\n\n \n         \n \n \n\n- keine Aufschlüsselung der Zeiten\n\n- Einrichten des Betriebsratsbüros kann nicht länger gedauert haben, da Durchführung des Umzugs durch Dienstleistungsfirma\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nVorbereitung der Betriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11.00-13.00\n\n \n         \n \n \n\nBetriebsratssitzung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n13.00-13.45: Pause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 14.00 Uhr bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer143\n\nZiffer 57.\n\n \n\n \n \n Randnummer144\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n16.12.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 348\n\n \n         \n \n \n\n4,0\n\nBl. 261, 390\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.19:\n\nAbmeldung für Betriebsratsarbeit am Vormittag\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n13.43:\n\nAbmeldung für die nächste Stunde\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\n13. 43:\n\nAbmeldung für das Abgeordnetenmandat ab 14.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.15. 12.30\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde-E-Mail, Protokoll der Betriebsratssitzung vom Vortag\n\n \n         \n \n \n\n- keine Aufschlüsselung der Zeiten\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nKorrespondenz wegen eines Praktikums, Ablegen der Betriebsratspost\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nBefassung mit den Aushängen und der Präsenz des Betriebsrats auf dem Flur, nachdem die Klägerin zweimal „Besuch“ von den Mitarbeitern der Konzernpersonalleitung B5, W. und Y. deswegen bekommen hatte\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nVerfassen der Jahresendgrüße für den Betriebsrat, Versendung\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n12.30-13.30: Pause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.30-14.00\n\n \n         \n \n \n\nEntwurf für den nächsten Betriebsrats-Newsletter, Tätigkeitsnachweis, Abmelde-E-Mails\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 14.30 Uhr\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer145\n\nZiffer 58.\n\n \n\n \n \n Randnummer146\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n17.12.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 350\n\n \n         \n \n \n\n4,0\n\nBl. 262, 390\n\n \n \n\n \n\n \n \n\n09.34:\n\nAbmeldung heute Vormittag für dringende, am Vortag noch nicht vorhersehbare Betriebsratsarbeit\n\n \n         \n         \n         \n         \n \n \n\nAbmeldung passt nicht zu einzelnen Tätigkeiten\n\n \n \n\n \n\n         \n \n \n\n09.30-12.30\n\n13.30-14.30\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Briefkastens, Abrufen von E-Mails, Schreiben der Abmelde E-Mail, telefonisches Beratungsgespräch mit der externen Rechtsberatung zum Thema betriebliches Eingliederungsmanagement\n\n \n         \n \n \n\nkeine Aufschlüsselung der Zeiten\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nFertigstellung des Newsletters\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nAnbringen von Aushängen an den Schwarzen Brettern\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nGespräch mit dem Betriebsratskollegen H., N. und S1 zu einem betrieblichen Thema\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nGespräch mit den Mitgliedern des Konzernbetriebsrats Frau S., Frau F1 und Frau M4 zu einem betrieblichen Thema\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nVerfassen und Versenden von weiteren Jahresendgrußkarten, Versendung von Unterlagen die Mitglieder des Konzernbetriebsrats\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nErledigung der Ablage, Tätigkeitsnachweis, Abmelde-E-Mail\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n Randnummer147\n\nZiffer 59.\n\n \n\n \n \n Randnummer148\n\n \n\n \n \n\n \n\n \n \n\n20.12.2010\n\n \n         \n         \n \n \n\nBl. 351\n\n \n         \n \n \n\n3,0\n\nBl. 262, 391\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n09.15-11.00: Redaktionsarbeit\n\n \n         \n \n \n\nRecherche zu redaktionellen Themen, Teilnahme an der Redaktionskonferenz\n\n \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n11.00-12.30\n\n \n         \n \n \n\nLeeren des Betriebsratsbriefkastens, Abrufen von E-Mails, Prüfung und Korrektur der Stundenauflistung des M2er Betriebsrats für November und Dezember, Gespräch mit der Konzernbetriebsratskollegin S6 wegen der Bildung eines Gesundheitsausschusses\n\n \n         \n \n \n\nkein einlassungsfähiger Vortrag\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nGespräch mit der Konzernbetriebsratskollegin J. zum Thema SharePoint\n\n \n         \n \n \n\n- zeitlicher Umfang bestritten\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n \n\nAnlegen von Ordnern, Einladung zur Betriebsratssitzung, Tätigkeitsnachweis\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n12.30-13.30: Pause\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n         \n \n \n\n13.30-15.00\n\n \n         \n \n \n\nTermin bei der externen Rechtsberatung\n\n \n         \n \n \n\nkein Betriebsratsbeschluss\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\nAbgeordnetenmandat: 15.00 Uhr bis Arbeitsende\n\n \n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n \n\n \n\n Randnummer149\n\nDie Klägerin beantragt,\n\n \n\n \n \n \n Randnummer150\n\n1. die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin brutto € 1.038,59 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2010 zu zahlen.\n\n \n \n \n \n\n \n \n \n Randnummer151\n\n2. die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin brutto € 2.378,93 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2011 zu zahlen.\n\n \n \n \n \n\n Randnummer152\n\nDie Beklagte beantragt,\n\n \n \n \n Randnummer153\n\ndie Klage abzuweisen.\n\n \n \n \n \n\n Randnummer154\n\nDie Beklagte trägt vor, dass die Klägerin als nicht freigestellte Betriebsratsvorsitzende im hier streitigen Zeitraum keine wesentliche Arbeitsleistung mehr erbracht habe. Eine Freistellung sehe die Betriebsverfassung erst ab 200 Mitarbeitern vor. Die Situation bei der Beklagten sowie im Konzern habe eine so umfangreiche Betriebsratsarbeit nicht erfordert. Auch die Verschmelzung der Konzerne im Dezember 2010 habe keinen zusätzlichen Aufwand zur Folge gehabt außer der Wahl eines neuen Konzernbetriebsrats. Die Klägerin habe situationsbezogen eine Abwägung zwischen den Betriebsrats- und den Arbeitgeberinteressen treffen müssen, was jedoch bei der pauschalen Abmeldung unterblieben sei. Außerdem sei der Betriebsrat gehalten, eine Sprechstunde einzurichten. Hinsichtlich der Ansprüche für September, November und Dezember 2010 habe die Klägerin die Ausschlussfrist versäumt. Zum einen habe sie mit Schreiben vom 07.01.2011 ihre Ansprüche für September 2010 verspätet geltend gemacht. Die Ansprüche seien von der Beklagten mit Schreiben vom 14.01.2011 abgelehnt worden. Die Klägerin habe nicht innerhalb von sechs Monaten Klage erhoben.\n\n \n\n Randnummer155\n\nIm Hinblick auf die jeweiligen Kürzungen folgt der wesentliche Vortrag der Beklagten aus der obigen Tabelle.\n\n \n\n Randnummer156\n\nWegen des weiteren Sachvortrages der Parteien, ihrer Beweisantritte und der von ihnen überreichten Unterlagen sowie ihrer Rechtsausführungen im Übrigen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt Bezug genommen (§§ 46 Abs. 2 ArbGG, 313 Abs. 2 ZPO).\n\nEntscheidungsgründe\n\nRandnummer157\n\nDie zulässige Klage ist nur teilweise begründet. Die Klägerin hat Anspruch auf Zahlung in der tenorierten Höhe. Im Übrigen war die Klage abzuweisen.\n\n \n\n \n\nI.\n\n Randnummer158\n\nDie Zahlungsansprüche der Klägerin sind nur teilweise begründet. Insofern folgt ihr Anspruch aus § 611 BGB i.V.m. § 37 Abs. 2 BetrVG, soweit es sich um erforderliche Betriebsratstätigkeit handelt, und aus § 611 BGB i.V.m. dem Arbeitsvertrag, soweit die Klägerin in der Redaktion tätig war und ihre vertragsgemäße Arbeitsleistung erbracht hat. Die Klägerin hat im Umfang von 26,98 Stunden für Juli und August 2010 und im Umfang von 38,83 Stunden für September, November und Dezember 2010 keinen Anspruch auf Vergütung.\n\n \n\n \n\n1.\n\n Randnummer159\n\nFür die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hat die Klägerin nach der zutreffenden Rechtsprechung des BAG darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass sie Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (z.B. § 1 BUrlG, §§ 615, 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EFZG, § 37 Abs. 2 BetrVG). Da die konkret zu leistende Arbeit i.d.R. vom Arbeitgeber durch Weisungen zu bestimmen ist (§ 106 GewO), genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, indem er vorträgt, er habe sich zur rechten Zeit am rechten Ort bereitgehalten, um Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers zu befolgen. Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern (BAG v. 18.04.2012, 5 AZR 248/11, juris, Rn. 14).\n\n \n\n Randnummer160\n\nDas Arbeitsentgelt eines Betriebsratsmitgliedes darf nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht gemindert werden, wenn und soweit die aufgewandte Zeit nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist. Kommt es über die Vergütungspflicht zum Streit, trifft nach allgemeinen prozessualen Grundsätzen den Anspruchsteller grundsätzlich die Darlegungs- und gegebenenfalls auch die Beweislast. Nach der Rechtsprechung des BAG (BAG v. 15.03.1995, 7 AZR 643/94, AP Nr. 105 zu § 37 BetrVG 1972; ebenso LAG Hamm v. 10.02.2012, 13 Sa 1412/11, juris, Rn. 37), der sich die Kammer anschließt, ist in Fällen des § 37 Abs. 2 BetrVG wegen der in § 138 Abs. 2 ZPO verankerten prozessualen Mitwirkungspflicht beider Parteien grundsätzlich von einer abgestuften Darlegungslast auszugehen. Danach hat zunächst das betroffene Betriebsratsmitglied stichwortartig zur Art und zur Dauer der von ihm durchgeführten Amtstätigkeit vorzutragen. Sodann ist es Aufgabe des Arbeitgebers, darzulegen, weshalb unter Berücksichtigung der erhaltenen stichwortartigen Angaben begründete Zweifel an der Erforderlichkeit bestehen. Erst dann ist es Aufgabe des Betriebsratsmitgliedes, substantiiert auszuführen, aufgrund welcher Umstände es die Betriebsratstätigkeit für erforderlich halten durfte.\n\n \n\n Randnummer161\n\nUnter Zugrundelegung der vorgenannten Rechtssätze ergibt sich für die zwischen den Parteien streitigen Tage Folgendes:\n\n \n\n Randnummer162\n\nZiffer 1. 01.07.2010\n\n \n\n Randnummer163\n\nDie Gehaltskürzungen der Beklagten sind im Umfang von 80 Minuten begründet.\n\n \n\n Randnummer164\n\na. Die von der Klägerin benannten Routinetätigkeiten wie das Leeren des Betriebsrats-Briefkastens, das Abrufen von E-Mails sowie das Schreiben der Abmelde-E-Mail an die Beklagte können nicht in Abzug gebracht werden. Diesbezüglich hat die Klägerin stichwortartig die Art und Dauer ihrer Amtstätigkeit dargelegt. Da der Betriebsrat unstreitig über einen Briefkasten verfügt und auch per E-Mail mit dem Arbeitgeber und den Mitarbeitern sowie Dritten korrespondiert, ist es plausibel, dass diese Aufgaben regelmäßig anfallen. Das Bestreiten der Beklagten mit Nichtwissen stellt hingegen kein ausreichendes Vorbringen von begründeten Zweifeln dar. Insofern war die Klägerin nicht verpflichtet, zur Erforderlichkeit weiter vorzutragen.\n\n \n\n Randnummer165\n\nb. Auch die mit Herrn L. geführten Gespräche, das Erarbeiten eines Schulungskonzepts sowie die damit zusammenhängende Korrespondenz sind als erforderliche Betriebsratstätigkeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG anzusehen.\n\n \n\n Randnummer166\n\nDer Betriebsrat darf grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wie er mit der Belegschaft in Kontakt tritt. Insofern darf er sämtliche Kommunikationsmöglichkeiten wie Betriebsversammlungen, Newsletter, Aushänge am Schwarzen Brett ausschöpfen (vgl. BAG v. 03.09.2003, 7 ABR 12/03, juris, Rn. 21). Er ist nicht verpflichtet, Sprechstunden einzuführen, auch wenn vorliegend die Einführung von Sprechstunden zur Vermeidung zukünftiger Konflikte sein könnte. Jedenfalls wird den Arbeitnehmern bei der Einrichtung von Sprechstunden nicht das Recht genommen, soweit dies erforderlich ist, auch außerhalb der Sprechstunden den Betriebsrat in Anspruch zu nehmen (BAG v. 23.06.1983, 6 ABR 65/80, juris, Rn. 24). Ein allgemeines Recht des Betriebsrats, die gesamte Arbeitszeit als Sprechzeit anzusehen und sich für Anfragen bereit zu halten, kennt das BetrVG hingegen nicht. Dies würde damit kollidieren, dass § 37 Abs. 2 BetrVG als Tatbestandsvoraussetzung eine Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit im jeweiligen Einzelfall verlangt. Andernfalls wären die im BetrVG gezogenen Grenzen zur Freistellung nach § 38 BetrVG verwischt.\n\n \n\n Randnummer167\n\nZum Inhalt der mit den Arbeitnehmern geführten Beratungsgespräche gilt Folgendes: Es gehört nicht zu den Aufgaben des Betriebsrats, Arbeitnehmer allgemein in sämtlichen Angelegenheiten zu beraten. Vielmehr bedarf es eines Bezugs zu den durch das BetrVG übertragenen Aufgaben (vgl. BAG v. 11.12.1973, 1 ABR 37/73, juris, Rn. 12; LAG Köln v. 30.06.2000, 11 (12) TaBV 18/00, juris). Allerdings genügt i.d.R. die Erörterung der mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Fragen, da der Betriebsrat aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG eine Überwachungsfunktion in Bezug auf die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und sonstigen kollektiven Regelungen hat (vgl. Fitting, 26. Aufl. 2012, § 39 Rn. 23). Umfasst sind beispielsweise der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (Fitting, 26. Aufl. 2012, § 80 Rn. 6 f.). In diesem Rahmen kann der Betriebsrat auch um Rechtsrat ersucht werden (Richardi-Thüsing, 13. Aufl. 2012, § 39 Rn.2). An einem ausreichenden Zusammenhang zu den Aufgaben des Betriebsrats fehlt es beispielsweise bei sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen (vgl. BAG v. 11.12.1973, 1 ABR 37/73, juris, Rn. 12; LAG Köln v. 30.06.2000, 11 (12) TaBV 18/00, juris; Fitting, BetrVG, 26. Aufl. 2012, § 39 Rn. 32). Verzichtet der Betriebsrat auf die Einrichtung von Sprechstunden, hat er für die jeweilige Beratung eines Arbeitnehmers auf Nachfrage des Arbeitgebers darzulegen, warum diese erforderlich war. Hierzu kann auch gehören, dass er zum Inhalt und zum Hintergrund des Gesprächs Angaben macht, damit für den Arbeitgeber die Erforderlichkeit nachzuvollziehen ist. Zur namentlichen Nennung der Gesprächspartner ist der Betriebsrat jedoch nicht verpflichtet. Dies würde der Vertraulichkeit der Gespräche entgegenstehen. Auf der Grundlage einer stichpunktartigen Darlegung des Beratungsgegenstandes ist es für den Arbeitgeber möglich nachzuvollziehen, ob es sich um erforderliche Betriebsratsarbeit handelt und ob der erforderliche Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis besteht.\n\n \n\n Randnummer168\n\nDie Klägerin ist im Zusammenhang mit der Versetzung des Mitarbeiters und Betriebsratsmitglieds Herrn L. in das Layout tätig geworden. Außerdem hat sie ein Schulungskonzept erarbeitet, um Herrn L. einen Einstieg in dem von ihm fremden Arbeitsbereich zu ermöglichen. Insofern bestand sowohl ein Zusammenhang zu § 99 BetrVG als auch zu § 97 BetrVG. Nach § 97 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Einführung beruflicher Bildungsmaßnahmen mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber Maßnahmen plant oder durchführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen. Ein kollektiver Tatbestand ist nicht erforderlich. Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht (Fitting, 26. Aufl. 2012, § 97, Rn. 16, 20). Da es vorliegend nicht um die Geltendmachung eines Mitbestimmungsrechts nach § 97 BetrVG geht, braucht nicht entschieden zu werden, ob die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen und insbesondere das von der Klägerin erarbeitete Schulungskonzept unter § 97 Abs. 2 BetrVG zu subsumieren ist. Ausreichend ist vorliegend, dass sowohl ein Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis als auch zur Betriebsratstätigkeit gegeben ist, sodass die Klägerin als Betriebsratsvorsitzende aktiv werden durfte.\n\n \n\n Randnummer169\n\nDie Klägerin als Betriebsratsvorsitzende durfte in Bezug auf Herrn L. die von ihr aufgeführten Tätigkeiten entfalten. Eines Beschlusses des Betriebsrats bedurfte es nicht. Die Arbeitnehmer sind berechtigt, sich an ein Betriebsratsmitglied ihres Vertrauens zu wenden, sodass dieses die sich hieraus ergebenden Aufgaben wahrnehmen darf. Insofern kommt es nicht darauf an, ob die Geschäftsordnung des Betriebsrats wirksam beschlossen wurde und hierdurch der Klägerin das Führen der laufenden Geschäfte übertragen wurde, was von der Beklagten mit Nichtwissen bestritten wurde.\n\n \n\n Randnummer170\n\nc. Hingegen handelt es sich bei der Erarbeitung des Konzeptentwurfs für den Intranetauftritt des Betriebsrats nicht um erforderliche Betriebsratstätigkeit. Weder handelt es sich um einen Gegenstand der laufenden Geschäftsführung im Sinne der Geschäftsordnung noch um eine sonstige, der Betriebsratsvorsitzenden kraft Gesetzes zugewiesenen Aufgabe. Aus diesem Grund bedurfte es keiner weiteren Aufklärung, ob die von der Klägerin vorgelegte Geschäftsordnung des Betriebsrats ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. zum Erfordernis eines Betriebsratsbeschlusses zur Übertragung der laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden Richardi-Thüsing, 13. Aufl. 2012, § 26 Rn. 43). Insofern war in jedem Fall ein Beschluss des Betriebsrats erforderlich. Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses wird eine konkrete Angelegenheit zu einer Angelegenheit des Betriebsrats. Außerdem muss das Gremium darüber befinden, welches Mitglied sich mit der Angelegenheit befassen soll. Auch als Betriebsratsvorsitzende hat die Klägerin nicht die Kompetenz, in eigener Verantwortung darüber zu befinden, welchen besonderen Themen sie sich im Rahmen ihrer Betriebsratsarbeit zuwendet. Bei der Frage, wie sich der Betriebsrat gegenüber der Belegschaft präsentiert und wie er nach außen auftreten möchte, handelt es sich um eine Angelegenheit des Gremiums. Hierüber muss das Gremium befinden. Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass ihr die Planung eines neuen Intranetauftritts vom Gremium übertragen wurde. Insofern war die Kürzung von 80 Minuten berechtigt.\n\n \n\n Randnummer171\n\nZiffer 2. 02.07.2010\n\n \n\n Randnummer172\n\nFür den 02.07.2010 fehlt es im Umfang von 25 Minuten an der erforderlichen Betriebsratsarbeit.\n\n \n\n Randnummer173\n\na. Bei dem Studium der Fachliteratur handelt es sich um erforderliche Betriebsratstätigkeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG. In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass die dem Betriebsrat übertragenen Aufgaben ein besonderes Informationsbedürfnis begründen. Insofern hat der Betriebsrat auch Anspruch auf die Überlassung arbeitsrechtlicher Fachzeitschriften (BAG v. 25.01.1995, 7 ABR 37/94, juris). Hieraus resultiert, dass das Studium von Fachzeitschriften grundsätzlich als erforderliche Betriebsratsarbeit in Betracht kommt. Wie auch bei anderer Betriebsratsarbeit ist im Hinblick auf den zeitlichen Umfang die Erforderlichkeit darzulegen. Wird eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschritten, ist in Betracht zu ziehen, ob das jeweilige Betriebsratsmitglied verpflichtet ist, zur Erforderlichkeit eines umfassenden Studiums der Fachliteratur vorzutragen und ggf. darzulegen, dass ein betrieblicher Anlass zur Befassung mit einem bestimmten Thema bestand. Das zeitliche Ausmaß einer Schulungsveranstaltung kann das Studium der Fachliteratur im Regelfall nicht einnehmen. Vorliegend bedarf es jedoch keiner Grenzziehung. Die von der Klägerin angegebenen Zeiten für das Studium der Fachliteratur geben hierzu keinen Anlass, da diese sich im Rahmen des Üblichen bewegen.\n\n \n\n Randnummer174\n\nb. Hinsichtlich der Sitzungsvorbereitung sowie der Erstellung der Protokolle für die Sitzung und der weiteren Nachbereitung (Fertigstellung der personellen Einzelmaßnahme) war ebenfalls von einer erforderlichen Betriebsratstätigkeit auszugehen. Sowohl Vor- als auch Nachbereitung der Betriebsratssitzung gehören zu den regelmäßig anfallenden Aufgaben, die vom Betriebsrat zu erledigen sind. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Klägerin als Vorsitzende diese organisatorischen Aufgaben wahrgenommen hat. Zum zeitlichen Umfang hat der Betriebsrat einen Ermessensspielraum. Dieser ist hier nicht überschritten, zumal die Klägerin nicht nur die 20minütige Sitzung vom 02.07.2010 nachbereitet hat, sondern auch die Betriebsratssitzung vom 30.06.2010. Da der Betriebsrat grundsätzlich nicht verpflichtet ist, dem Arbeitgeber die Protokolle der Betriebsratssitzung vorzulegen (vgl. Fitting, BetrVG, 26. Aufl. 2012, § 34 Rn. 35) und der zeitliche Umfang nicht völlig außer Verhältnis erscheint, bedurfte es auch vorliegend nicht der Vorlage, um die Erforderlichkeit darzulegen.\n\n \n\n Randnummer175\n\nc. Die Aktualisierung des Schwarzen Brettes ist ebenfalls eine erforderliche Betriebsratsarbeit. Wie bereits dargelegt, entscheidet der Betriebsrat darüber, wie er mit der Belegschaft in Kontakt tritt. Hierzu gehören auch Schwarze Bretter. Der von der Klägerin aufgewendete zeitliche Umfang von 12 Minuten erscheint auch verhältnismäßig. Die Beklagte hat keine Umstände dargelegt, aufgrund derer die Erforderlichkeit in Frage gestellt wäre. Anhaltspunkte, dass die Klägerin diese Tätigkeiten nicht ausgeführt hat, bestehen nicht. Insofern reicht ein Bestreiten mit Nichtwissen nicht aus.\n\n \n\n Randnummer176\n\nd. Bei der Recherche zu dem Thema „Förderung der Berufsbildung und Ausbildungsverhältnisse“ (25 Minuten) handelt es sich nicht um eine laufende Angelegenheit des Betriebsrats. Hierzu wäre eine Entscheidung des Betriebsrats erforderlich gewesen, damit sich die Klägerin mit dieser Aufgabe als Betriebsratsaufgabe befassen durfte. Das Vorliegen einer solchen Entscheidung wurde von der Klägerin nicht behauptet.\n\n \n\n Randnummer177\n\nZiffer 3. 05.07.2010\n\n \n\n Randnummer178\n\nFür den 05.07.2010 fehlt es im Umfang von 68 Minuten an erforderlicher Betriebsratsarbeit.\n\n \n\n Randnummer179\n\na. Hinsichtlich des Gesprächs mit einem Vertreter des Deutschen Journalistenverbandes Hamburg (11 Minuten) ist für die Kammer nicht nachvollziehbar, dass das Gespräch einen Bezug zu den Aufgaben des Betriebsrats hatte. Die Klägerin trägt lediglich vor, es sei um die individualrechtliche Beratung eines Kollegen gegangen. Dieser Vortrag ist für die Erforderlichkeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG nicht ausreichend.\n\n \n\n Randnummer180\n\nb. Der Vortrag der Klägerin zum Durcharbeiten der handschriftlichen Notizen der letzten Konzernbetriebsratssitzung und zur Erstellung eines Konzepts für die nächste Infobroschüre des Konzernbetriebsrats ist zur Darlegung der Erforderlichkeit ausreichend. Insbesondere gehört die Nachbereitung der Konzernbetriebsratssitzung zu den Aufgaben der Klägerin als Vorsitzende. Entsprechendes gilt für die Vorbereitung einer Infobroschüre. Da der Konzernbetriebsrat darüber entscheidet, wie er mit der Belegschaft in Kontakt tritt, gehört auch diese grundsätzlich zur erforderlichen Betriebsratsarbeit (vgl. BAG v. 23.06.1983, 6 ABR 65/80, juris, Rn. 21).\n\n \n\n Randnummer181\n\nc. Bei der Einholung von Rechtsrat im Zusammenhang mit der Versetzung von Herrn L. handelt es sich um erforderliche Betriebsratsarbeit, da - wie bereits dargelegt - ein ausreichender Zusammenhang zu den Betriebsratsaufgaben besteht. Unabhängig davon, ob für die Beratungstätigkeit ein Freistellungsanspruch nach § 40 BetrVG überhaupt in Betracht kommt, bleibt es dem Betriebsrat überlassen, ob er sich die notwendigen Informationen durch eigene Recherche oder durch Befragung externer Experten verschafft. Vorliegend geht es lediglich um die Frage, ob der damit verbundene Zeitaufwand erforderlich war, was nach Ansicht der Kammer zu bejahen ist.\n\n \n\n Randnummer182\n\nd. Auch die Ladung der Betriebsratsmitglieder zur nächsten Sitzung ist als Vorbereitungshandlung grundsätzlich erforderliche Betriebsratsarbeit. Dass der im Prozess von der Klägerin dargelegte zeitliche Ablauf nicht ihren Abmelde-E-Mails passt, vermag nicht gegen die Erforderlichkeit zu sprechen.\n\n \n\n Randnummer183\n\ne. Für das Gespräch mit dem Gewerkschaftssekretär zur Umsetzung der neuen Arbeitsstättenrichtlinie (57 Minuten) hätte es eines Betriebsratsbeschlusses bedurft. Es handelt sich nicht um einen Gegenstand, der zur laufenden Geschäftsführung gehört oder den die Klägerin als Vorsitzende kraft Gesetzes hätte an sich ziehen dürfen.\n\n \n\n Randnummer184\n\nZiffer 4. 06.07.2010\n\n \n\n Randnummer185\n\nFür den 06.07.2010 fehlt es im Umfang von zwei Stunden an der erforderlichen Betriebsratstätigkeit.\n\n \n\n Randnummer186\n\nDie Tätigkeit im Zusammenhang mit der „Arbeitsstättenrichtlinie“ (zwei Stunden) bedurfte eines Betriebsratsbeschlusses. Wie bereits dargelegt, handelt es sich nicht um laufende Geschäfte. Insofern ist es unerheblich, dass es sich bei dem Gesundheitsschutz grundsätzlich um eine Aufgabe des Betriebsrats handelt. Im Übrigen genügt die Klägerin ihrer Darlegungs- und Beweislast nicht, wenn sie nicht ihre Gesprächspartner aus dem Betriebsrat benennt. Die Beklagte hat mit Nichtwissen bestritten, dass die Diskussion stattgefunden hat. Anders als bei der Beratung von Arbeitnehmern ist hier kein schutzwürdiges Interesse der Klägerin erkennbar, Kollegen aus dem Betriebsrat nicht namentlich zu benennen.\n\n \n\n Randnummer187\n\nEiner Auseinandersetzung mit den übrigen Zeiten der Betriebsratsarbeit an diesem Tag bedurfte es nicht. Die Beklagte hat das Gehalt der Klägerin für diesen Tag lediglich für zwei Stunden gekürzt. Hieran ist die Kammer gebunden. Ob die Beklagte noch weitere Kürzungen hätte vornehmen dürfen, ist dementsprechend für die Entscheidung nicht erheblich.\n\n \n\n Randnummer188\n\nZiffer 5. 08.07.2010\n\n \n\n Randnummer189\n\nFür den 08.07.2010 hat die Beklagte das Gehalt der Klägerin im Umfang von einer Stunde zu Recht gekürzt, sodass die Klage in diesem Umfang unbegründet ist.\n\n \n\n Randnummer190\n\na. Für die Bearbeitung des Themas „Hitze im Altbau“ (20 Minuten) hätte es eines Beschlusses des Betriebsrats bedurft, um diese Aufgabe als Betriebsratsaufgabe auf die Klägerin zu übertragen. Ein solcher wurde von der Klägerin nicht behauptet.\n\n \n\n Randnummer191\n\nb. Bei dem Beratungsgespräch (95 Minuten) einer älteren Kollegin, die aufhören wollte zu arbeiten und nicht gewusst habe, „wie sie dies bei der Arbeitgeberin ansprechen sollte“, sowie der Nachbereitung und der anschließenden rechtlichen Recherche (60 Minuten) fehlt es an der Darlegung des näheren Inhalts des Gesprächs sowie der Recherche. Ein Zusammenhang zu den Aufgaben des Betriebsrats kann so nicht nachvollzogen werden.\n\n \n\n Randnummer192\n\nDa es damit bereits im Umfang von einer Stunde an der erforderlichen Betriebsratsarbeit fehlt und sich die Kürzung der Beklagten hierauf beschränkte, bedurfte es keiner weiteren Auseinandersetzung mit den übrigen Zeiten.\n\n \n\n Randnummer193\n\nZiffer 6. 26.07.2010\n\n \n\n Randnummer194\n\nFür den 26.07.2012 hat die Beklagte eine berechtigte Entgeltkürzung im Umfang von einer Stunde vorgenommen.\n\n \n\n Randnummer195\n\nBei der Recherche von Fachliteratur zur Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung (120 Minuten) fehlt es an der erforderlichen Betriebsratsarbeit. Es bestehen bereits ganz erhebliche Zweifel, ob der zeitliche Umfang der Recherche erforderlich war. Zur Beantwortung dieser anhand des Gesetzestextes zu beantwortenden Rechtsfrage erscheint eine Recherche von zwei Stunden außer Verhältnis, zumal es bei der Beklagten jahrelang eine Schwerbehindertenvertretung gegeben hat und beim Konzern eine Vertrauensfrau der Schwerbehinderten gewählt wurde, es hierzu also bereits Erfahrungen gab, auf die hätte zurückgegriffen werden können. Jedenfalls hätte es hierzu eines Beschlusses des Betriebsrats bedurft. Es ist nicht erkennbar, dass sich der Betriebsrat mit dieser Aufgabe befasst und die Klägerin mit der Recherche beauftragt hat. Zu den laufenden Geschäften gehört diese Bearbeitung eines speziellen Themas nicht.\n\n \n\n Randnummer196\n\nDa es damit bereits im Umfang von einer Stunde an der erforderlichen Betriebsratsarbeit fehlt und sich die Kürzung der Beklagten hierauf beschränkte, bedurfte es keiner weiteren Auseinandersetzung mit den übrigen Zeiten.\n\n \n\n Randnummer197\n\nZiffer 7. 27.07.2010\n\n \n\n Randnummer198\n\nFür den 27.07.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Entgeltkürzung im Umfang von einer Stunde vorgenommen.\n\n \n\n Randnummer199\n\na. Bei der Vorbereitung der Beschlussvorlage zum Thema „Hitze“ und der Recherche zur neuen Arbeitsstättenrichtlinie (90 Minuten) fehlt es an der Erforderlichkeit. Hierzu hätte es eines Beschlusses des Betriebsrats bedurft.\n\n \n\n Randnummer200\n\nb. Auch hinsichtlich der Beschlussvorlage und der Recherche zum Thema „Sitzungsgetränke“ (zwei Stunden) ist die Erforderlichkeit nicht ausreichend dargelegt. Auch wenn die Erstellung einer Beschlussvorlage im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Betriebsratssitzung steht, handelt es sich bei der von der Klägerin in diesem Zusammenhang vorgenommenen Recherche um die wohl abschließende Bearbeitung der Thematik. Dies gehört jedoch nicht zu den laufenden Geschäften des Betriebsrats. Hier hätte zunächst der Betriebsrat darüber entscheiden müssen, ob er diese Thematik zu einer Aufgabe des Betriebsrats machen und die Klägerin mit der Recherche betrauen möchte. Allerdings spricht einiges dafür, dass der zeitliche Umfang der Recherche außer Verhältnis zu der Komplexität und der Bedeutung der zu klärenden Frage steht und damit der dem Betriebsrat bzw. der Klägerin zustehende Beurteilungsspielraum überschritten wurde. Aus diesem Grund bedürfte es einer näheren Darlegung des Inhalts der Recherche, zumal die Klägerin an anderen Tagen zusätzlich Rücksprache mit der Gewerkschaft und der Rechtsberatung gehalten hat.\n\n \n\n Randnummer201\n\nDa es damit bereits im Umfang von einer Stunde an der erforderlichen Betriebsratsarbeit fehlt und sich die Kürzung der Beklagten hierauf beschränkte, bedurfte es keiner weiteren Auseinandersetzung mit den übrigen Zeiten.\n\n \n\n Randnummer202\n\nZiffer 8. 29.07.2010\n\n \n\n Randnummer203\n\nFür den 29.07.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Entgeltkürzung im Umfang von einer Stunde vorgenommen.\n\n \n\n Randnummer204\n\nDie Klägerin hat sich im Umfang von 90 Minuten mit der Frage befasst, ob Mitarbeiter zum Verfassen von Artikeln für eine Internetseite verpflichtet werden können, die nicht zur Beklagten, sondern zu einem anderen Konzernunternehmen gehört. Hierzu hätte es eines Beschlusses des Betriebsrats bedurft, um die Klägerin mit dieser Aufgabe zu betrauen. Es handelt sich nicht um eine Aufgabe der laufenden Geschäftsführung einer Betriebsratsvorsitzenden. Im Übrigen ist zweifelhaft, ob es hier ein ausreichender Zusammenhang zu den Aufgaben des Betriebsrats gegeben ist, da es wohl eher um die Reichweite des einzelvertraglich geregelten Direktionsrechts geht, das nicht der Mitbestimmung unterliegt.\n\n \n\n Randnummer205\n\nDa es damit bereits im Umfang von einer Stunde an der erforderlichen Betriebsratsarbeit fehlt und sich die Kürzung der Beklagten hierauf beschränkte, bedurfte es keiner weiteren Auseinandersetzung mit den übrigen Zeiten. Besondere Zweifel an der Erforderlichkeit bestehen allerdings im Hinblick darauf, dass die Klägerin ein Rundschreiben persönlich verteilt und hierfür 82 Minuten aufgewendet hat. Es ist nicht ersichtlich, dass der deutlich zeitsparendere Versand per E-Mail nicht möglich gewesen wäre bzw. konkrete Erwägungen der Klägerin dagegen gesprochen hätten. Dies kann jedoch offen bleiben.\n\n \n\n Randnummer206\n\nZiffer 9. 30.07.2010\n\n \n\n Randnummer207\n\nFür den 30.07.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Entgeltkürzung im Umfang von einer Stunde vorgenommen.\n\n \n\n Randnummer208\n\nBei der Vorbereitung eines Vortrags für die folgende Betriebsratssitzung hätte es eines Betriebsratsbeschlusses bedurft. Hierbei handelt es sich nicht um die Vorbereitung der Betriebsratssitzung, wie sie gemäß § 29 Abs. 2 BetrVG zu den laufenden Geschäften gehört. Vielmehr hätte der Betriebsrat zuvor darüber befinden müssen, ob er sich mit dem Vortragsthema, das die Klägerin im Übrigen nicht mitgeteilt hat, befassen möchte. Da die Klägerin für diesen Tag ihre Betriebsratstätigkeiten in zeitlicher Hinsicht nicht näher aufgeschlüsselt hat, ist die Kammer davon ausgegangen, dass die Klägerin zumindest 60 Minuten aufgewandt hat.\n\n \n\n Randnummer209\n\nZiffer 10. 02.08.2010\n\n \n\n Randnummer210\n\nFür den 02.08.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Entgeltkürzung im Umfang von 1,5 Stunden vorgenommen.\n\n \n\n Randnummer211\n\nEs fehlt für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Problematik der Abmeldung für die Betriebsratstätigkeit (Telefonat mit Frau Rechtsanwältin S2, Zusammenstellung von Unterlagen, Recherche) an einem Beschluss des Betriebsrats, sich hiermit zu befassen. Im Übrigen bestehen Zweifel an der Erforderlichkeit der Recherche (92 Minuten), da die Klägerin hierzu einen Rechtsberatungstermin vereinbart und sich damit für die Einschaltung externen Sachverstandes entschieden hat.\n\n \n\n Randnummer212\n\nZiffer 11. 03.08.2010\n\n \n\n Randnummer213\n\nFür den 02.08.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Entgeltkürzung im Umfang von zwei Stunden vorgenommen.\n\n \n\n Randnummer214\n\nBei den Tätigkeiten der Klägerin im Zusammenhang mit der „Abmeldung für Betriebsratsarbeit“ handelt es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG. Es ist bereits nicht ersichtlich, dass es hierzu einen Beschluss des Betriebsrats gab, sich hiermit als Betriebsratsaufgabe zu befassen. Jedenfalls handelt es sich hierbei um eine individuelle Angelegenheit der Klägerin im Zusammenhang mit ihrem Anspruch auf Entgeltzahlung. Die Beklagte hat hierzu vorgetragen, dass es wohl um eine Rechtsberatung der Klägerin im Zusammenhang mit der Entgeltkürzung ging. Dem ist die Klägerin nicht entgegen getreten. Bei dem Streit um Entgeltansprüche nach § 611 BGB i.V.m. § 37 Abs. 2 BetrVG für erforderliche Betriebsratsarbeit handelt es sich nicht um eine Angelegenheit des Betriebsrats. Vielmehr geht es hierbei um individualrechtliche Ansprüche. Beispielsweise ist die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, um individuelle Gehaltsansprüche nach § 611 BGB i.V.m. § 37 Abs. 2 BetrVG durchzusetzen, keine betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG (LAG Düsseldorf v. 04.09.1990, 16 Sa 765/90, juris; Fitting, 26. Aufl. 2012, § 37 Rn. 29; Weber, in: GK-BetrVG, 9. Aufl. 2010, § 37 Rn. 25). Nach der Rechtsprechung des BAG handelt es sich um die Wahrnehmung eines Individualrechts aus dem Arbeitsvertrag (BAG v. 29.06.2011, 7 ABR 135/09, juris, Rn. 22). Entsprechend hat das BAG entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied, das einen auf § 37 Abs. 2 BetrVG gestützten Vergütungsanspruch geltend macht, keinen Ersatz von Anwaltskosten verlangen kann (BAG v. 30.06.1993, 7 ABR 45/92; anders Hessisches LAG v. 10.04.2008, 9 TaBV 236/07, aufgehoben durch BAG v. 20.01.2010, 7 ABR 68/08). Da es sich nicht um eine betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit handelte, in der die Klägerin Rat suchte, fehlte es an einer erforderlichen Betriebsratsarbeit, sodass die Klägerin zumindest für zwei Stunden keinen Anspruch auf Vergütung hat.\n\n \n\n Randnummer215\n\nZiffer 12. 04.08.2010\n\n \n\n Randnummer216\n\nFür den 04.08.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Entgeltkürzung im Umfang von 35 Minuten vorgenommen.\n\n \n\n Randnummer217\n\nEs fehlt an der Erforderlichkeit für das Beratungsgespräch mit einer Volontärin (35 Minuten). Die Klägerin hat nicht vorgetragen, warum ein überwiegendes Interesse an der Durchführung des Gesprächs zu diesem Zeitpunkt bestand. Der Betriebsrat muss anhand der Umstände des Einzelfalls eine Abwägung treffen, ob die Betriebsratsarbeit erforderlich ist. Dabei hat das Betriebsratsmitglied nicht nur die Interessen des Betriebsrats, sondern auch die des Arbeitgebers zu berücksichtigen (BAG v. 21.06.2006, 7 AZR 418/05, juris, Rn. 23). Grundsätzlich sind dabei die Dringlichkeit der beruflichen Tätigkeit und der Verrichtung von Betriebsratsarbeit gegeneinander abzuwägen (BAG v. 11.06.1997, 7 AZR 229/96, juris, Rn. 12). Maßgeblich ist ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch das Betriebsratsmitglied geltenden Umständen ebenfalls eine solche Entscheidung getroffen hätte. (BAG v. 15.03.1995, 7 AZR 643/94, juris, Rn. 35). Entsprechend für die Fälle, in denen es keiner Beschlussfassung des Betriebsrats bedarf, kommt es auf den Zeitpunkt der Entscheidung zur Wahrnehmung bestimmter Betriebsratsaufgaben an. Hat das Betriebsratsmitglied die Entscheidung für eine bestimmte Betriebsratstätigkeit in einem konkreten Zeitraum getroffen, gehört es auch zur Darlegung des Betriebsratsmitglieds, aus welchem Grund andere - nicht geplante - Tätigkeiten vorgenommen werden. Diesen Anforderungen genügt der Vortrag der Klägerin nicht. Die Klägerin hat sich für konkrete Betriebsratstätigkeiten abgemeldet. Insofern war davon auszugehen, dass die Klägerin von ihrem Beurteilungsspielraum Gebrauch gemacht und die Dringlichkeit der Betriebsratsaufgaben mit den Interessen des Arbeitgebers abgewogen hat. Hingegen hat die Klägerin nicht vorgetragen, aus welchem Grund sie sich zwischendurch anderen Betriebsratsaufgaben zugewandt hat, die nicht geplant waren. Bei den spontanen Anfragen von zwei Kollegen an diesem Tag hat die Klägerin einen Termin vereinbart, hier also offensichtlich eine Abwägung in Ansehung der konkreten Aufgaben vorgenommen. Bei der Beratung am 29.07.2010 aufgrund eines Sterbefalls und der Frage des Arbeitnehmers nach etwaigem Sonderurlaub oder der Möglichkeit der Krankschreibung trägt die Thematik eine besondere Dringlichkeit in sich. Hier ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass dieses Gespräch sofort durchgeführt werden musste. Solche Umstände sind bei dem Beratungsgespräch mit der Volontärin nicht ersichtlich. Zum einen hätte die Klägerin die bekannten Arbeitsaufgaben in der Redaktion in ihre Abwägung einbeziehen können und müssen. Zum anderen hat die Klägerin nicht vorgetragen, dass sich die Volontärin ausschließlich an sie wenden wollte, eine Beratung durch andere Betriebsratsmitglieder also gar nicht in Betracht kam. Insofern fehlt es aus Sicht der Kammer an der Erforderlichkeit, das Beratungsgespräch zu diesem Zeitpunkt durchzuführen.\n\n \n\n Randnummer218\n\nZiffer 13. 05.08.2010\n\n \n\n Randnummer219\n\nFür den 05.08.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Entgeltkürzung im Umfang von zwei Stunden vorgenommen.\n\n \n\n Randnummer220\n\nDie Klägerin hat sich 140 Minuten mit dem Thema „Einblick in die Personalakte“ befasst. Hierbei handelt es sich nicht um eine laufende Angelegenheit des Betriebsrats. Vielmehr wäre eine Entscheidung des Gremiums erforderlich gewesen, sich mit dieser Thematik als Betriebsratsangelegenheit zu befassen. Da sich die Beklagte auf die Kürzung von zwei Stunden beschränkt hat, bedurfte es keiner Auseinandersetzung mit den übrigen Zeiten, wobei bei dem Beratungsgespräch hinsichtlich der Installation einer Software (15 Minuten) durchaus Bedenken bestehen, dass es sich um eine Betriebsratsangelegenheit handelt.\n\n \n\n Randnummer221\n\nZiffer 14. 06.08.2010\n\n \n\n Randnummer222\n\nFür den 06.08.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 150 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Die Kürzungen ergeben sich aus Folgendem:\n\n \n\n Randnummer223\n\na. Die Klägerin hat sich 50 Minuten mit einem Textentwurf ihrer Rechtsanwältin befasst und hierzu telefonische Rücksprache gehalten. In der Angelegenheit ging es um die Gehaltsansprüche der Klägerin nach § 37 Abs. 2 BetrVG. Wie bereits dargelegt, handelt es sich hierbei nicht um einen betriebsverfassungsrechtlichen, sondern um einen individualrechtlichen Anspruch, zu dessen Durchsetzung sich die Klägerin nicht auf § 37 Abs. 2 BetrVG berufen kann.\n\n \n\n Randnummer224\n\nb. Die Recherche der Klägerin zur Personalakteneinsicht (33 Minuten) hätte - wie bereits zum 05.08.2010 dargelegt - eines Beschlusses des Betriebsrats bedurft.\n\n \n\n Randnummer225\n\nc. Bei der „spontanen Beratung zum Thema Rauchen am Arbeitsplatz“ (15 Minuten) fehlt es an der Erforderlichkeit. Die Klägerin hat sich für konkrete Betriebsratsarbeit abgemeldet. Gleichwohl hat sie zwischendurch entgegen ihrer Planung ein Beratungsgespräch durchgeführt. Zur Erforderlichkeit dieses Gesprächs zu diesem Zeitpunkt hat die Klägerin nichts vorgetragen. Aus der Thematik folgt ebenfalls nicht, dass es sich um eine dringliche Angelegenheit gehandelt hat, hinter der etwaige betriebliche Interessen zurückzustehen hatten. Auch ist nicht vorgetragen, dass die Beratung nicht durch ein anderes Betriebsratsmitglied durchgeführt werden konnte, da die Klägerin zu diesem Zeitpunkt mit anderen Betriebsratsaufgaben befasst war, die sie für erforderlich gehalten hat.\n\n \n\n Randnummer226\n\nd. Bei dem Textentwurf für die Betriebsratssitzung zur Frage der Offenlegung von Betriebsratstätigkeit (59 Minuten) handelt es sich wiederum um eine individualvertragliche Angelegenheit der Klägerin. Es ist zumindest nicht ersichtlich, dass der Betriebsrat die Klägerin hiermit als Betriebsratsangelegenheit betraut hat.\n\n \n\n Randnummer227\n\nZiffer 15. 09.08.2010\n\n \n\n Randnummer228\n\nFür den 09.08.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 104 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Die Kürzungen ergeben sich aus Folgendem:\n\n \n\n Randnummer229\n\nBei der Durchsicht der Sommerausgabe der AiB zum Thema „psychische Belastung am Arbeitsplatz“ handelt es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit. Der Klägerin ging es nicht um die Durchsicht von Fachliteratur, sondern um die Erarbeitung eines Themas für den Betriebsrat bzw. Konzernbetriebsrat. Allerdings hat die Klägerin nicht vorgetragen, dass sie von einem der beiden Gremien damit betraut wurde, sich hiermit zu befassen. Insofern handelt es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit.\n\n \n\n Randnummer230\n\nWeitere Kürzungen waren hingegen nicht vorzunehmen. Insbesondere war die Klägerin nicht verpflichtet, zum Inhalt des Gesprächs mit einem Kollegen aus dem Konzernbetriebsrat (15 Minuten) weiter vorzutragen. Dieses Gespräch, dessen Dauer sich nach den Kenntnissen und Erfahrungen der Kammer im Rahmen einer üblichen Kommunikation im Gremium hielt, gehört zur gewöhnlichen Arbeit eines Betriebsrats. Im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit des Gremiums besteht keine Verpflichtung, über jedes geführte Gespräch Auskunft zu geben.\n\n \n\n Randnummer231\n\nZiffer 16. 10.08.2010\n\n \n\n Randnummer232\n\nFür den 10.08.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 22 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Die Kürzungen ergeben sich aus Folgendem:\n\n \n\n Randnummer233\n\nDie Klägerin hat sich im Umfang von 22 Minuten mit dem Thema SAP befasst und hierzu Korrespondenz geführt. Hierzu hätte es einer Entscheidung des Gremiums bedurft, sich mit der Angelegenheit als Betriebsratsangelegenheit zu befassen.\n\n \n\n Randnummer234\n\nWeitere Kürzungen waren hingegen nicht vorzunehmen. Insbesondere hat die Klägerin dargelegt, aus welchem Grund die Vorbereitung der Sitzung des Konzernbetriebsausschusses besonders lang gedauert hat (149 Minuten). Insofern hat die Klägerin für die Kammer plausibel aufgeschlüsselt, welche einzelnen Tätigkeiten sie in dieser Zeit erbracht hat. Dass der Konzernbetriebsrat nach dem Vortrag der Beklagten nur wenige Themen mit der Geschäftsleitung hatte, spricht nicht dagegen, dass die Klägerin die vorgenannte Zeit aufgewendet hat und im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums auch für erforderlich halten durfte.\n\n \n\n Randnummer235\n\nZiffer 17. 11.08.2010\n\n \n\n Randnummer236\n\nFür den 11.08.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 25 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Die Kürzungen ergeben sich aus Folgendem:\n\n \n\n Randnummer237\n\nBei der Recherche zur Frage der Aufnahme des Betriebsrats in den Verteiler des Pressespiegels und der entsprechenden Vorbereitung der Betriebsratssitzung (25 Minuten) handelt es sich nicht um eine laufende Angelegenheit des Betriebsrats. Aus diesem Grund hätte es einer vorherigen Entscheidung des Gremiums bedurft.\n\n \n\n Randnummer238\n\nWeitere Kürzungen waren nicht vorzunehmen. Hierzu hat die Klägerin entsprechend ihrer Darlegungslast weiter vorgetragen. Zweifel an der Erforderlichkeit bestanden trotz des Vortrags der Beklagten nicht.\n\n \n\n Randnummer239\n\nZiffer 18. 12.08.2010\n\n \n\n Randnummer240\n\nFür den 12.08.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 120 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Die Kürzungen ergeben sich aus Folgendem:\n\n \n\n Randnummer241\n\nDie Klägerin hat sich 120 Minuten mit dem von ihr als extrem rechts eingeordneten Magazin 3 befasst und das Konzernbetriebsratsinfo vorbereitet. Hierbei hat die Klägerin nicht dargelegt, dass es sich um eine Aufgabe des Konzernbetriebsrats gehandelt hat, die sie erledigt hat. Ein Zusammenhang zu den in § 58 BetrVG geregelten Zuständigkeiten des Konzernbetriebsrats ist nicht ersichtlich. Dass ein Zusammenhang mit der Aufgabe des Betriebsrats zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bestand (vgl. §§ 75, 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG), ist nicht dargelegt. Bei einem so speziellen Thema, bei dem es nicht darum geht, dass der Konzernbetriebsrat die Belegschaft über seine Arbeit oder ein konzernbezogenes Thema unterrichtet, hätte es zudem einer Entscheidung des Gremiums bedurft, sich hiermit zu befassen.\n\n \n\n Randnummer242\n\nDie übrigen Zeiten wurden von der Klägerin plausibel dargelegt. Die Beklagte hat diese nicht substantiiert bestritten. Soweit die Beklagte darauf hinweist, dass die Dauer der einzelnen Tätigkeiten nicht mit dem von den Abmelde-E-Mails vorgegebenen zeitlichen Rahmen zu vereinbaren ist, hat dies seinen Hintergrund darin, dass die Klägerin nach ihrem Vortrag die einzelnen Aufgaben nicht durchgehend und nacheinander bearbeitet hat. Insofern folgt aus dem Vortrag der Klägerin, dass sie die angegebenen Zeiten zusammengefasst hat. Die Klägerin ist hingegen nicht verpflichtet, ihre Tätigkeiten minutengenau in der genauen chronologischen Reihenfolge darzulegen. Eine solche Dokumentationspflicht würde die Klägerin in der Wahrnehmung ihres Ehrenamtes übermäßig einschränken und die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats beeinträchtigen.\n\n \n\n Randnummer243\n\nZiffer 19. 16.08.2010\n\n \n\n Randnummer244\n\nFür den 16.08.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 180 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Die Kürzungen ergeben sich aus Folgendem:\n\n \n\n Randnummer245\n\na. Die Klägerin hat im Umfang von 195 Minuten an einem Termin bei der externen Rechtsberatung teilgenommen. Als Hintergrund gibt die Klägerin an, es sei um die Einleitung eines Beschlussverfahrens gegangen wegen Behinderung des Betriebsrats. Die Klägerin hat trotz Bestreitens der Beklagten nicht dargelegt, dass es sich um eine Angelegenheit des Betriebsrats gehandelt hat. Ein Beschluss des Betriebsrats zur Prüfung bzw. Vorbereitung eines Beschlussverfahrens wurde von der Klägerin nicht vorgelegt. Im Übrigen betrifft das von der Klägerin als Anlage K 11 vorgelegte und in diesem Zusammenhang erstellte Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten vom 24.09.2010 zumindest auch ihre individualrechtlichen Ansprüche aus § 37 Abs. 2 BetrVG. Ob es bei der Rechtsberatung schwerpunktmäßig um eine Angelegenheit des Betriebsrats ging oder aber um die eigene Angelegenheit der Klägerin, kann von der Kammer aus diesem Grund nicht nachvollzogen werden.\n\n \n\n Randnummer246\n\nb. Da sich die Beklagte auf die Kürzung von drei Stunden beschränkt hat, bedurften die weiteren Zeiten keiner abschließenden Auseinandersetzung. Allerdings hätte auch die weitere Bearbeitung des Themas „Personalakteneinsicht“ (84 Minuten) wohl eines vorherigen Betriebsratsbeschlusses bedurft. Auch bestehen Zweifel an der Erforderlichkeit, das Info des Konzernbetriebsrats statt per E-Mail persönlich zu verteilen (92 Minuten).\n\n \n\n Randnummer247\n\nZiffer. 20. 17.08.2010\n\n \n\n Randnummer248\n\nFür den 17.08.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 60 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Die Kürzungen ergeben sich aus Folgendem:\n\n \n\n Randnummer249\n\nBei der rechtlichen Recherche der Klägerin zur Vereinbarung einer Probezeit mit einem Praktikanten sowie deren Dauer im Verhältnis zur Praktikumszeit (102 Minuten) ist ein Zusammenhang zu der Aufgabe des Betriebsrats nicht ersichtlich. Die Klägerin beruft sich lediglich auf „einen aktuellen Anlass“ (Schriftsatz vom 11.10.2011, S. 44; Bl. 127 d.A.), ohne näher zu spezifizieren, warum sich die Klägerin als Vorsitzende des Betriebsrats hiermit befasst hat.\n\n \n\n Randnummer250\n\nZiffer 21. 20.08.2010\n\n \n\n Randnummer251\n\nFür den 20.08.2010 sind die Kürzungen der Beklagten unberechtigt. Dem substantiierten Vortrag der Klägerin zu den einzelnen Tätigkeiten ist die Beklagte nicht ausreichend entgegen getreten.\n\n \n\n Randnummer252\n\nZiffer 22. 03.09.2010\n\n \n\n Randnummer253\n\nFür den 03.09.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 60 Minuten vorgenommen. Jedenfalls in diesem Umfang hat die Klägerin keinen Zahlungsanspruch aus § 611 BGB. Die Klägerin hat nicht dargelegt, in welchem zeitlichen Umfang sie vertragsgemäße Arbeitsleistungen erbracht hat. Nach den eingangs dargestellten Grundsätzen des BAG zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei Vergütungsansprüchen reicht es grundsätzlich aus darzulegen, dass sich ein Arbeitnehmer zur rechten Zeit am rechten Ort aufgehalten hat, um Arbeitsanweisungen entgegenzunehmen. Die Klägerin hat nicht vorgetragen, sich räumlich an ihrem Arbeitsplatz in der Redaktion aufgehalten zu haben, damit ihre Vorgesetze ihr vertragsgemäße Arbeit hätte zuweisen können. Die Klägerin hat sich nach ihrer Betriebsratsarbeit am Morgen auch nicht bei der Beklagten zurückgemeldet. Nach der zutreffenden Rechtsprechung des BAG besteht grundsätzlich die Pflicht eines Betriebsratsmitglieds, sich beim Arbeitgeber für die Betriebsratstätigkeit abzumelden. Es ist auch verpflichtet, sich zurückzumelden, sobald es nach Beendigung der Betriebsratstätigkeit seine Arbeit wieder aufnimmt (BAG v. 29.06.2011, 7 ABR 135/09, juris, Rn. 19 m.w.N.). Ohne die Rückmeldung konnte die Beklagte von ihrem Direktionsrecht nach § 106 GewO keinen Gebrauch machen. Soweit sich die Klägerin nicht zurückgemeldet und ihre Arbeitsleistung auch nicht in den Redaktionsräumen erbracht hat, obliegt es ihr darzulegen, welche Arbeitsleistungen aufgrund welcher Weisungen und in welchem Zeitraum sie erbracht hat. Nur in diesem Fall genügt sie den vom BAG aufgestellten Grundsätzen zur Darlegungs- und Beweislast. Ein entsprechender Vortrag der Klägerin fehlt jedoch, sodass ihr Vergütungsanspruch zumindest für eine Stunde zu kürzen war.\n\n \n\n Randnummer254\n\nZiffer 23. 06.09.2010\n\n \n\n Randnummer255\n\nFür den 06.09.2010 bestand der Vergütungsanspruch der Klägerin ungekürzt aus § 37 Abs. 2 BetrVG. Die Beklagte hat trotz Nachfrage des Gerichts nicht dargelegt, in welchem Umfang sie die Vergütung der Klägerin für diesen Tag einbehalten hat. Im Übrigen fehlt es auch an einem ausreichenden Vortrag zur Erforderlichkeit der von der Klägerin plausibel dargelegten Betriebsratszeiten.\n\n \n\n Randnummer256\n\nZiffer 24. 07.09.2010\n\n \n\n Randnummer257\n\nFür den 07.09.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 90 Minuten vorgenommen, da die Klägerin keinen entsprechenden Vergütungsanspruch aus § 611 BGB hat. Der Vortrag der Klägerin zu der Erbringung von Arbeitsleistungen genügt nicht den Anforderungen des BAG zur Darlegungs- und Beweislast. Die Klägerin hat sich nach ihrer Betriebsratsarbeit nicht zurückgemeldet und nicht dargelegt, dass sie sich an ihrem Arbeitsplatz aufgehalten hat, sodass ihre Vorgesetze ihr Arbeit hätte zuweisen können. Weder hat sie den von ihr nach ihrem Vortrag erstellten Artikel vorgelegt noch zu ihrer Recherchearbeit so detailliert vorgetragen, dass sich die Beklagte hierzu hätte einlassen können. Insofern gilt das bereits zum 03.09.2010 Ausgeführte.\n\n \n\n Randnummer258\n\nZiffer 25. 08.09.2010\n\n \n\n Randnummer259\n\nFür den 08.09.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 120 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Die Kürzungen ergeben sich aus Folgendem:\n\n \n\n Randnummer260\n\nDie Klägerin hat nicht substantiiert dargelegt, dass die von ihr benannte Betriebsratssitzung von 11.00 bis 12.30 Uhr stattgefunden hat. Die Beklagte hat hierzu vorgetragen, dass sich keine anderen Betriebsratsmitglieder für die Sitzung abgemeldet haben. Dies ist ausreichend, um den Vortrag der Klägerin zu erschüttern. Die Klägerin hat nicht vorgetragen, welche Betriebsratsmitglieder an der Sitzung teilgenommen und ob diese sich für die Betriebsratsarbeit abgemeldet haben. Der Vortrag der Klägerin ist nach der Einlassung der Beklagten nicht ausreichend, um einen Anspruch nach § 37 Abs. 2 BetrVG zur Überzeugung der Kammer begründen zu können. Dementsprechend handelt es sich auch bei der Nachbereitung der Betriebsratssitzung von 14.00 bis 15.30 Uhr nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit, zumal die Klägerin nicht näher dargelegt hat, worin diese umfangreiche Nachbereitung bestanden hat.\n\n \n\n Randnummer261\n\nIm Übrigen bestehen erhebliche Bedenken, dass es sich bei der Beratung einer Kollegin von 12.30 bis 13.00 Uhr um erforderliche Betriebsratsarbeit gehandelt hat. Die Klägerin trägt nicht einmal stichpunktartig zum Inhalt des Gesprächs vor, sodass nicht beurteilt werden kann, ob ein Zusammenhang zu den Aufgaben des Betriebsrats bestanden hat. Da sich die Beklagte auf die Kürzung von zwei Stunden beschränkt hat, bedarf dies jedoch keiner abschließenden Beurteilung.\n\n \n\n Randnummer262\n\nZiffer 26. 09.09.2010\n\n \n\n Randnummer263\n\nFür den 09.09.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 90 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt und die Klägerin ihren Vergütungsanspruch aus § 611 BGB nicht schlüssig dargelegt hat. Die Kürzungen ergeben sich aus Folgendem:\n\n \n\n Randnummer264\n\na. Die Klägerin hat nicht substantiiert dargelegt, welche Arbeiten sie in der Redaktion der Zeitschrift 1 (11.30 bis 12.30 Uhr) verrichtet hat. Da sie sich nach ihrer Betriebsratsarbeit nicht zurückgemeldet hat, oblag ihr - nach dem Bestreiten der Beklagten - die nähere Darlegung, welche Aufgaben sie aufgrund welcher Weisung wahrgenommen hat. Diesen Anforderungen genügt der pauschale Vortrag der Klägerin nicht.\n\n \n\n Randnummer265\n\nb. Bei dem von der Klägerin durchgeführten Beratungsgespräch (13.30 bis 14.30 Uhr) ist für die Kammer nicht nachvollziehbar, dass ein Zusammenhang zu den Aufgaben des Betriebsrats bestanden hat. Die Klägerin trägt hierzu lediglich vor, es habe sich um ein betriebsverfassungsrechtliches Thema gehandelt. Dieser Vortrag ist für die Beklagte nicht einlassungsfähig.\n\n \n\n Randnummer266\n\nZiffer. 27. 10.09.2010\n\n \n\n Randnummer267\n\nFür den 10.09.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin ungekürzt. Die Klägerin hat dargelegt, aus welchem Grund sie die Ablage erneut machen musste, da sie am Vortag Fehler gemacht habe. Insofern handelt es sich auch an diesem Tag um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG.\n\n \n\n Randnummer268\n\nZiffer 28. 13.09.2010\n\n \n\n Randnummer269\n\nFür den 13.09.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 120 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Die Kürzungen ergeben sich aus Folgendem:\n\n \n\n Randnummer270\n\nDie Klägerin hat nach ihrem Vortrag nach der Mittagspause einen Rechtsberatungstermin im Hause zur Einleitung eines Beschlussverfahrens wahrgenommen. Hierfür wäre ein Beschluss des Betriebsrats erforderlich gewesen, aus dem auch die Abgrenzung zu der persönlichen Angelegenheit der Klägerin zur Durchsetzung ihrer Vergütungsansprüche hätte nachvollzogen werden können. Insofern fehlt es an den Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 BetrVG.\n\n \n\n Randnummer271\n\nZiffer 29. 14.09.2010\n\n \n\n Randnummer272\n\nFür den 14.09.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin ungekürzt. Die Klägerin hat dargelegt, mit welchen Betriebsratsaufgaben sie befasst war. Aus dem Vortrag der Beklagten ergeben sich hingegen keine begründeten Zweifel an der Erforderlichkeit.\n\n \n\n Randnummer273\n\nZiffer 30. 16.09.2010\n\n \n\n Randnummer274\n\nFür den 16.09.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 60 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Die Kürzungen ergeben sich aus Folgendem:\n\n \n\n Randnummer275\n\nDie Klägerin hat vorgetragen, dass sie u.a. neuen Kollegen das Betriebsratsarchiv im Keller gezeigt hat. Hierbei ist nicht nachvollziehbar, dass es sich um erforderliche Betriebsratsarbeit gehandelt hat. Insbesondere trägt die Klägerin nicht vor, welchen Kollegen sie aus welchem Grund das Archiv gezeigt hat. Da die Klägerin die einzelnen Zeiten nicht näher aufgeschlüsselt hat und es sich bei dem Zeigen des Archivs um einen zeitlich erheblichen Anteil handelt, ist ihr Vergütungsanspruch nach § 37 Abs. 2 BetrVG insgesamt nicht schlüssig dargelegt, sodass der Zahlungsanspruch im Umfang der von der Beklagten gekürzten Zeit unbegründet ist.\n\n \n\n Randnummer276\n\nZiffer 31. 21.09.2010\n\n \n\n Randnummer277\n\nFür den 21.09.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG ungekürzt. Nachdem die Klägerin zu Art und Dauer ihrer Betriebsratstätigkeiten vorgetragen hat, oblag es der Beklagten, ihre Zweifel an der Erforderlichkeit zu begründen. Diesen Anforderungen genügt der Vortrag der Beklagten nicht. Insbesondere gehörte die Prüfung der beiden Anhörungen zu den laufenden Geschäften des Betriebsrats, die die Klägerin als Vorsitzende auch ohne gesonderten Beschluss des Gremiums wahrnehmen durfte.\n\n \n\n Randnummer278\n\nZiffer 32. 23.09.2010\n\n \n\n Randnummer279\n\nFür den 21.09.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG bzw. § 611 BGB ungekürzt. Die Beklagte hat sich nicht substantiiert zum Vortrag der Klägerin eingelassen. Insbesondere hat die Beklagte nicht bestritten, dass die Klägerin Redaktionsarbeit verrichtet hat.\n\n \n\n Randnummer280\n\nZiffer 33. 27.09.2010\n\n \n\n Randnummer281\n\nFür den 27.09.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG bzw. § 611 BGB ungekürzt. Die Klägerin hat stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit vorgetragen. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht.\n\n \n\n Randnummer282\n\nZiffer 34. 28.09.2010\n\n \n\n Randnummer283\n\nFür den 28.09.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG ungekürzt. Die Klägerin hat stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit vorgetragen. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht.\n\n \n\n Randnummer284\n\nZiffer 35. 29.09.2010\n\n \n\n Randnummer285\n\nFür den 29.09.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG bzw. § 611 BGB ungekürzt. Die Klägerin hat stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit sowie der Redaktionsarbeit vorgetragen. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht. Die von der Klägerin näher dargelegte Redaktionsarbeit wurde von der Beklagten nicht substantiiert bestritten.\n\n \n\n Randnummer286\n\nZiffer 36. 30.09.2010\n\n \n\n Randnummer287\n\nFür den 30.09.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG bzw. § 611 BGB ungekürzt. Die Klägerin hat stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit sowie der Redaktionsarbeit vorgetragen. Außerdem ergibt sich aus dem Vortrag für die Kammer nachvollziehbar, was die Klägerin in dem betreffenden Zeitraum an Tätigkeiten erbracht hat. Einer Aufschlüsselung der einzelnen Zeiten bedurfte es insofern nicht. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht. Die von der Klägerin näher dargelegte Redaktionsarbeit wurde von der Beklagten nicht substantiiert bestritten.\n\n \n\n Randnummer288\n\nZiffer 37. 01.11.2010\n\n \n\n Randnummer289\n\nFür den 01.11.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG bzw. § 611 BGB ungekürzt. Die Klägerin hat stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit sowie der Redaktionsarbeit vorgetragen. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht. Die von der Klägerin näher dargelegte Redaktionsarbeit wurde von der Beklagten nicht substantiiert bestritten.\n\n \n\n Randnummer290\n\nZiffer 38. 02.11.2010\n\n \n\n Randnummer291\n\nFür den 29.09.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG bzw. § 611 BGB ungekürzt.\n\n \n\n Randnummer292\n\nDie Klägerin hat stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit vorgetragen. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht. Insbesondere durfte die Klägerin im Hinblick auf das Zustimmungsersetzungsverfahren tätig werden. Auch wenn sie als betroffenes Betriebsratsmitglied Beteiligte des Verfahrens war, hat sie gleichwohl den Betriebsrat als Vorsitzende vertreten. Eine Interessenkollision lag nicht vor, sodass die Klägerin insofern auch nicht grundsätzlich von der Wahrnehmung ihres Betriebsratsamtes ausgeschlossen war. Die Klägerin war als betroffenes Betriebsratsmitglied Beteiligte eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 BetrVG (§ 103 Abs. 2 S. 2 BetrVG), sodass es sich hierbei auch um erforderliche Betriebsratstätigkeit handelt. Auch wenn die Klägerin als Beteiligte im Beschlussverfahren eigene Ziele verfolgt, führt dies nicht zu einer Verhinderung an der Ausübung der Betriebsratstätigkeit. Zwar geht das BAG davon aus, dass das betroffene Betriebsratsmitglied im Zustimmungsverfahren nach § 103 BetrVG rechtlich verhindert ist, an der Beratung und Beschlussfassung des Betriebsrats über die Kündigung teilzunehmen (BAG v. 23.08.1984, 2 AZR 391/83, NZA 1985, 254). In einem Zustimmungsersetzungsverfahren nach verweigerter Zustimmung haben Betriebsrat und das zu kündigende Betriebsratsmitglied in der Regel dasselbe Ziel. Aus diesem Grund geht das BAG davon aus, dass sich Betriebsrat und Mitglied durch denselben Rechtsanwalt vertreten lassen können (BAG v. 25.08.2004, 7 ABR 60/03, NZA 2005, 168). Hieraus folgt, dass das betroffene Betriebsratsmitglied auch bei der Vorbereitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens mitwirken darf. Dementsprechend handelt es sich bei der Befassung mit einem Schriftsatz in dem Zustimmungsersetzungsverfahren um erforderliche Betriebsratsarbeit, unabhängig davon, ob die Klägerin in ihrer Eigenschaft als Beteiligte oder aber für den Betriebsrat gehandelt hat.\n\n \n\n Randnummer293\n\nIm Übrigen hat die Beklagte keine Umstände vorgetragen, aufgrund derer begründete Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit bestanden hätten. Zwar hat die Klägerin zu ihrem Gespräch mit dem Gewerkschaftssekretär nicht angegeben, was Gegenstand war. Hierauf hat die Beklagte auch hingewiesen. Die Kammer geht allerdings in Anbetracht der weiteren dargelegten Tätigkeiten davon aus, dass das Gespräch zeitlich nicht ins Gewicht fällt, sodass hierdurch nicht die Erforderlichkeit der an diesem Tag geleisteten Betriebsratsarbeit in Frage gestellt wird.\n\n \n\n Randnummer294\n\nZiffer 39. 03.11.2010\n\n \n\n Randnummer295\n\nFür den 03.11.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG bzw. § 611 BGB ungekürzt. Die Klägerin hat stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit sowie der Redaktionsarbeit vorgetragen. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht. Die von der Klägerin näher dargelegte Redaktionsarbeit wurde von der Beklagten nicht substantiiert bestritten.\n\n \n\n Randnummer296\n\nZiffer 40. 08.11.2010\n\n \n\n Randnummer297\n\nFür den 08.11.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG bzw. § 611 BGB ungekürzt. Die Klägerin hat stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit sowie der Redaktionsarbeit vorgetragen. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht. Die von der Klägerin aufgewendeten Zeiten erscheinen nicht unverhältnismäßig. Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum überschritten hat, bestehen nicht. Die von der Klägerin näher dargelegte Redaktionsarbeit wurde von der Beklagten nicht substantiiert bestritten.\n\n \n\n Randnummer298\n\nZiffer 41. 11.11.2010\n\n \n\n Randnummer299\n\nFür den 11.11.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG ungekürzt. Die Klägerin hat stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit sowie der Redaktionsarbeit vorgetragen. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht. Die von der Klägerin aufgewendeten Zeiten erscheinen nicht unverhältnismäßig. Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum überschritten hat, bestehen nicht.\n\n \n\n Randnummer300\n\nZiffer 42. 15.11.2010\n\n \n\n Randnummer301\n\nFür den 15.11.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG ungekürzt. Die Klägerin hat stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit sowie der Redaktionsarbeit vorgetragen. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht. Die von der Klägerin aufgewendeten Zeiten erscheinen nicht unverhältnismäßig. Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum überschritten hat, bestehen nicht.\n\n \n\n Randnummer302\n\nZiffer 43. 17.11.2010\n\n \n\n Randnummer303\n\nFür den 17.11.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG ungekürzt. Die Klägerin hat stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit sowie der Redaktionsarbeit vorgetragen. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht. Die von der Klägerin aufgewendeten Zeiten erscheinen nicht unverhältnismäßig. Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum überschritten hat, bestehen nicht.\n\n \n\n Randnummer304\n\nZiffer 44. 18.11.2010\n\n \n\n Randnummer305\n\nFür den 18.11.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG bzw. § 611 BGB ungekürzt. Die Klägerin hat stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit sowie der Redaktionsarbeit vorgetragen. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht. Die von der Klägerin aufgewendeten Zeiten erscheinen nicht unverhältnismäßig. Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum überschritten hat, bestehen nicht. Die Redaktionsarbeit wurde von der Beklagten nicht bestritten.\n\n \n\n Randnummer306\n\nZiffer 45. 19.11.2010\n\n \n\n Randnummer307\n\nFür den 19.11.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 90 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Die Kürzungen ergeben sich aus Folgendem:\n\n \n\n Randnummer308\n\nBei der externen Rechtsberatung und der Vorbereitung der Mediation (13.00 bis 14.30 Uhr) handelt es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit. Die Beklagte hat hierzu vorgetragen, dass es um die eigene Angelegenheit der Klägerin ging. Dem ist die Klägerin nicht substantiiert entgegengetreten. Die Durchsetzung eigener Vergütungsansprüche aus § 37 Abs. 2 BetrVG i.V.m. dem Arbeitsvertrag stellt - wie bereits dargelegt - keine erforderliche Betriebsratsarbeit dar.\n\n \n\n Randnummer309\n\nZiffer 46. 29.11.2010\n\n \n\n Randnummer310\n\nFür den 29.11.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 130 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Die Kürzungen ergeben sich aus Folgendem:\n\n \n\n Randnummer311\n\na. Der Betriebsrat muss anhand der Umstände des Einzelfalls eine Abwägung treffen, ob die Betriebsratsarbeit erforderlich ist. Da die Freistellungsstaffeln in § 38 BetrVG nur Mindestfreistellungen sind, kann aus der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht pauschal auf die Erforderlichkeit bzw. Nichterforderlichkeit der Betriebsratsarbeit geschlossen werden (BAG v. 21.11.1978, 6 AZR 247/76, AP Nr. 34 zu § 37 BetrVG 1972). Entscheidend ist, dass das betreffende Betriebsratsmitglied bei gewissenhafter Überlegung und bei ruhiger, vernünftiger Würdigung aller Umstände die Arbeitsversäumnisse für erforderlich halten durfte, um den gestellten Aufgaben gerecht zu werden (Fitting, 26. Aufl. 2012, § 37 Rn. 38). Dabei hat das Betriebsratsmitglied nicht nur die Interessen des Betriebsrats, sondern auch die des Arbeitgebers zu berücksichtigen (BAG v. 21.06.2006, 7 AZR 418/05, juris, Rn. 23). Grundsätzlich sind dabei die Dringlichkeit der beruflichen Tätigkeit und der Verrichtung von Betriebsratsarbeit gegeneinander abzuwägen (BAG v. 11.06.1997, 7 AZR 229/96, juris, Rn. 12). Maßgeblich für die Erforderlichkeit ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Arbeitsfreistellung (vgl. BAG v. 15.03.1995, 7 AZR 643/94, juris, Rn. 35). Entsprechend für die Fälle, in denen es keiner Beschlussfassung des Betriebsrats bedarf, kommt es auf den Zeitpunkt der Entscheidung zur Wahrnehmung bestimmter Betriebsratsaufgaben an. Die pauschale Abmeldung für einen längeren Zeitraum genügt in der Regel diesen Anforderungen nicht. Eine solche Abmeldung „auf Vorrat“ kann nur für solche Betriebsratsaufgaben gelten, die bereits zu diesem Zeitpunkt feststehen. Hieraus folgt: Bei der Abmeldung für konkrete Betriebsratstätigkeit macht das Betriebsratsmitglied von seinem Beurteilungsspielraum Gebrauch, sodass die Erforderlichkeit nur eingeschränkt überprüfbar ist. Hierbei obliegt es dem Arbeitgeber Umstände für eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums darzulegen. Bei der pauschalen Abmeldung ist die Erforderlichkeit vom Gericht voll überprüfbar, da in diesem Fall eine Erforderlichkeitsprüfung in der konkreten Situation nicht stattgefunden hat. Dementsprechend gehört zum Vortrag des Betriebsratsmitglieds, das Vergütung nach § 37 Abs. 2 BetrVG geltend macht, auch die Darlegung, warum eine nicht vorhergesehene Betriebsratstätigkeit zu diesem Zeitpunkt und durch das betreffende Betriebsratsmitglied wahrgenommen werden musste.\n\n \n\n Randnummer312\n\nb. Die Klägerin hat sich mit ihrer E-Mail vom 29.11.2010 für die gesamte Woche vom 29.11. bis zum 03.12.2010 abgemeldet. Zu diesem Zeitpunkt standen lediglich einzelne Aufgaben und Termine fest. Allein im Hinblick auf diese bereits feststehenden Termine kann davon ausgegangen werden, dass die Klägerin von ihrem Beurteilungsspielraum Gebrauch gemacht und eine Abwägung der Dringlichkeit der Betriebsratsaufgaben mit den Interessen der Beklagten hat. Hieran fehlt es hinsichtlich solcher Aufgaben, die zwar absehbar waren, deren zeitlicher Umfang sowie ihre genaue zeitliche Lage noch nicht feststanden. Erst Recht fehlt es an einer Wahrnehmung des Beurteilungsspielraums für solche Aufgaben, die im Zeitpunkt der Abmeldung noch nicht absehbar waren. Da in diesen Fällen allerdings gleichwohl eine Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit gegeben sein kann, bedarf es eines Vortrags des Betriebsratsmitglieds, aus welchem Grund die Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt auszuüben war.\n\n \n\n Randnummer313\n\nDie Klägerin hat nicht vorgetragen, aus welchem Grund die im Abmeldezeitpunkt noch nicht feststehenden Betriebsratsaufgaben von 10.50 bis 13.00 Uhr erforderlich waren. Demgegenüber hat die Klägerin unstreitig von 09.30 bis 10.50 Uhr Redaktionsarbeit verrichtet, sodass ihr ein Vergütungsanspruch nach § 611 BGB zustand. Ab 13.00 Uhr hat die Klägerin ihr Abgeordnetenmandat wahrgenommen. Insofern ist der Vergütungsanspruch der Klägerin im Umfang von 130 Minuten unbegründet.\n\n \n\n Randnummer314\n\nZiffer 47. 30.11.2010\n\n \n\n Randnummer315\n\nFür den 30.11.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 180 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Zum einen hat die Klägerin zur Erforderlichkeit der im Abmeldezeitpunkt noch nicht feststehenden Betriebsratstätigkeiten nicht vorgetragen. Zum anderen hat die Klägerin nicht vorgetragen, dass es sich bei der Mediation sowie bei dem in diesem Zusammenhang geführten Gespräch um eine Betriebsratsaufgabe gehandelt hat. Soweit durch die Mediation der Vergütungsanspruch der Klägerin sowie das hiesige Gerichtsverfahren betroffen waren, handelt es sich nicht um Betriebsratstätigkeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG. Die Klägerin hat die einzelnen Zeiten am 30.11.2010 nicht aufgeschlüsselt, sodass der Vortrag zur Betriebsratstätigkeit insgesamt unschlüssig ist.\n\n \n\n Randnummer316\n\nZiffer 48. 01.12.2010\n\n \n\n Randnummer317\n\nFür den 01.12.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 210 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Im Zeitpunkt der Abmeldung stand lediglich die Betriebsratssitzung fest. Zur Erforderlichkeit der im Abmeldezeitpunkt noch nicht feststehenden Betriebsratstätigkeiten hat die Klägerin hingegen nichts vorgetragen. Jedenfalls im Umfang der vorgenommenen Kürzung war der Zahlungsanspruch der Klägerin unbegründet.\n\n \n\n Randnummer318\n\nZiffer 49. 02.12.2010\n\n \n\n Randnummer319\n\nFür den 02.12.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 120 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Bei der Wahrnehmung des Mediationstermins vor dem Arbeitsgericht, der Nachbesprechung und der Rückfahrt (09.00 bis 15.00 Uhr) hat die Klägerin nicht vorgetragen, dass es sich um eine Angelegenheit des Betriebsrats gehandelt hat. Die Beklagte hat hierzu bereits zum 19.11.2010 vorgetragen, dass es sich bei der Mediation um eine eigene Angelegenheit der Klägerin gehandelt habe. Dem ist die Klägerin nicht mit weiterem Vortrag entgegengetreten. Soweit Gegenstand der Mediation der Vergütungsanspruch der Klägerin nach § 37 Abs. 2 BetrVG i.V.m. § 611 BGB war, handelt es sich um eine eigene Angelegenheit der Klägerin, mithin nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit.\n\n \n\n Randnummer320\n\nZiffer 50. 03.12.2010\n\n \n\n Randnummer321\n\nFür den 03.12.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 210 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Die Klägerin hat nichts dazu vorgetragen, dass die im Zeitpunkt der Abmeldung nicht feststehenden Betriebsratstätigkeiten zu diesem Zeitpunkt erforderlich waren und die Interessen der Beklagten an der Erbringung der Redaktionsarbeit überwogen haben. Weiterhin handelte es sich bei der Aufbereitung der Inhalte der Mediation um eine eigene Angelegenheit der Klägerin. Bei der Beratung einer Kollegin zu einem Zwischenzeugnis ist nicht erkennbar, dass ein Zusammenhang zu den Aufgaben des Betriebsrats bestand.\n\n \n\n Randnummer322\n\nZiffer 51. 06.12.2010\n\n \n\n Randnummer323\n\nFür den 06.12.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 155 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Im Übrigen hat die Klägerin einen Vergütungsanspruch aus § 37 Abs. 2 BetrVG bzw. § 611 BGB. Sowohl die Betriebsversammlung als auch die Vorbereitung standen bereits im Zeitpunkt der Abmeldung fest. Hier ist davon auszugehen, dass die Klägerin von ihrem Beurteilungsspielraum Gebrauch gemacht hat. Die Beklagte hat nicht vorgetragen, dass die betrieblichen Interessen zu diesem Zeitpunkt überwogen haben. Die Arbeit der Klägerin in der Redaktion der Zeitschrift 1 wurde von der Beklagten nicht bestritten, sodass auch insoweit der Vergütungsanspruch der Klägerin bestand. Zur Erforderlichkeit der übrigen Betriebsarbeiten, die im Zeitpunkt der Abmeldung noch nicht feststanden, hat die Klägerin hingegen nichts vorgetragen. Im Übrigen fehlt es bei der Prüfung eines Zwischenzeugnisses an einem Zusammenhang zu den Aufgaben eines Betriebsrats. Insofern handelt es sich nicht um erforderliche Betriebsratstätigkeit. Aus dem Vorstehenden folgt, dass der Zahlungsanspruch im Umfang von 155 Minuten unbegründet war.\n\n \n\n Randnummer324\n\nZiffer 52. 09.12.2010\n\n \n\n Randnummer325\n\nFür den 06.12.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 195 Minuten vorgenommen, da es sich nicht um erforderliche Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehandelt hat. Der Vortrag der Klägerin zur Dauer der Sitzung des Konzernbetriebsrats ist nicht konsistent, da sie zum einen vorgetragen hat, die Sitzung habe bis um 14.00 Uhr gedauert, jedoch ab 13.30 weitere Betriebsratsarbeiten benennt. Vor diesem Hintergrund fehlt es für die Zeiten von 13.30 bis 14.00 Uhr und von 14.15 bis um 17.00 Uhr an der Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit. Für die Sitzung des Konzernbetriebsrats hat sich die Klägerin abgemeldet. Zu diesem Zeitpunkt stand bereits fest, dass die Sitzung stattfinden wird. Auch bei dem Gespräch mit der Konzernpersonalleitung (14.00 bis 14.15 Uhr) ist von einer erforderlichen Betriebsratstätigkeit auszugehen. Die Klägerin hat hingegen zu den übrigen Zeiten nicht vorgetragen, dass die entsprechenden Tätigkeiten zu dem jeweiligen Zeitpunkt auch unter Berücksichtigung der Belange der Beklagten erforderlich waren. Bei dem Zeitraum 15.00 bis 17.00 Uhr ist zudem nicht vorgetragen, inwiefern es sich um eine Betriebsratstätigkeit handelte oder die Klägerin als Arbeitnehmerin betraf. Die Übergabe einer Abmahnung spricht hier dafür, dass die Klägerin nicht in Wahrnehmung ihres Betriebsratsamtes gehandelt hat.\n\n \n\n Randnummer326\n\nZiffer 53. 10.12.2010\n\n \n\n Randnummer327\n\nFür den 10.12.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG ungekürzt. Die Klägerin hat stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit vorgetragen. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht. Die von der Klägerin aufgewendeten Zeiten erscheinen nicht unverhältnismäßig. Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum überschritten hat, bestehen nicht.\n\n \n\n Randnummer328\n\nZiffer 54. 13.12.2010\n\n \n\n Randnummer329\n\nFür den 13.12.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 30 Minuten vorgenommen, da die Klägerin die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht dargelegt hat. Bei der von der Klägerin vorgetragenen telefonischen Beratung ist ein Bezug zu den Aufgaben des Betriebsrats nicht ersichtlich. Die Klägerin hat nicht zumindest stichpunktartig dargelegt, was Gegenstand des Telefonats war. Auch bei der Korrespondenz mit Herrn S8 in Sachen SharePoint ist ein Bezug zu den Aufgaben des Betriebsrats nicht ersichtlich. Die Beklagte hat darauf hingewiesen, dass unklar sei, was hiermit gemeint sei, ohne dass die Klägerin weiter vorgetragen hat. Die Kammer geht unter Anwendung des § 287 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf die sonstigen von der Klägerin dargelegten Tätigkeiten davon aus, dass die Klägerin für Telefonat und Korrespondenz 30 Minuten benötigt hat. In diesem Umfang war ihr Vergütungsanspruch unbegründet.\n\n \n\n Randnummer330\n\nIm Übrigen hat die Klägerin stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit sowie der Redaktionsarbeit vorgetragen. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht. Die von der Klägerin aufgewendeten Zeiten erscheinen nicht unverhältnismäßig. Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum überschritten hat, bestehen nicht.\n\n \n\n Randnummer331\n\nZiffer 55. 14.12.2010\n\n \n\n Randnummer332\n\nFür den 14.12.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 120 Minuten vorgenommen, da die Klägerin die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs nach § 611 BGB nicht dargelegt hat.\n\n \n\n Randnummer333\n\nDie Klägerin hat nicht substantiiert dargelegt, welche Arbeiten sie in der Redaktion der Zeitschrift 1 (15.00 bis 18.30 Uhr) verrichtet hat. Da sie sich nach ihrer Betriebsratsarbeit nicht zurückgemeldet hat, oblag ihr - nach dem Bestreiten der Beklagten - die nähere Darlegung, welche Aufgaben sie aufgrund welcher Weisung wahrgenommen hat. Diesen Anforderungen genügt der pauschale Vortrag der Klägerin nicht.\n\n \n\n Randnummer334\n\nZiffer 56. 15.12.2010\n\n \n\n Randnummer335\n\nFür den 15.12.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG ungekürzt. Die Klägerin hat stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit sowie der Redaktionsarbeit vorgetragen. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht. Die von der Klägerin aufgewendeten Zeiten erscheinen nicht unverhältnismäßig. Insbesondere ist ein Umzug des Betriebsratsbüros mit eigenem Arbeitsaufwand auch dann verbunden, wenn der Umzug durch ein Dienstleistungsunternehmen durchgeführt wird. Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum überschritten hat, bestehen nicht.\n\n \n\n Randnummer336\n\nZiffer 57. 16.12.2010\n\n \n\n Randnummer337\n\nFür den 16.12.2010 besteht der Vergütungsanspruch der Klägerin aus § 37 Abs. 2 BetrVG ungekürzt. Die Klägerin hat stichpunktartig zu Art und Dauer ihrer Betriebsratsarbeit sowie der Redaktionsarbeit vorgetragen. Begründete Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit ergeben sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht. Die von der Klägerin aufgewendeten Zeiten erscheinen nicht unverhältnismäßig. Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum überschritten hat, bestehen nicht.\n\n \n\n Randnummer338\n\nZiffer 58. 17.12.2010\n\n \n\n Randnummer339\n\nFür den 17.12.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 240 Minuten vorgenommen, da die Klägerin die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht dargelegt hat. Es ist nicht ersichtlich, dass die Klägerin bei ihrer Abmeldung die Dringlichkeit beruflicher Tätigkeiten und die Verrichtung der Betriebsratsarbeit gegeneinander abgewogen hat. Der Vortrag zu den geführten Gesprächen erhält auch keine weiteren Details dazu, aufgrund derer auf das Vorliegen einer objektiv festzustellenden Dringlichkeit der Betriebsratsarbeit geschlossen werden kann. Zwar hat sich die Klägerin für „dringende, am Vortag noch nicht vorhersehbare Betriebsratsarbeit“ abgemeldet. Aus dem Vortrag der Klägerin ergibt sich jedoch nicht, welcher der Tätigkeiten sie als besonders dringlich angesehen hat. Bei dem mit der externen Rechtsberatung geführten Telefongespräch hätte es eines Betriebsratsbeschlusses bedurft. Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass es sich um die Wahrnehmung eines laufenden Geschäfts des Betriebsrats gehandelt hat.\n\n \n\n Randnummer340\n\nZiffer 59. 20.12.2010\n\n \n\n Randnummer341\n\nFür den 17.12.2010 hat die Beklagte eine berechtigte Kürzung im Umfang von 110 Minuten vorgenommen, da die Klägerin die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht dargelegt hat.\n\n \n\n Randnummer342\n\na. Bei der „Prüfung und Korrektur der Stundenauflistung des M2er Betriebsrats“ ist aus dem Vortrag der Klägerin nicht ersichtlich, dass es sich um eine Aufgabe des Betriebsrats gehandelt hat. Unter Anwendung des § 287 Abs. 2 ZPO geht die Kammer davon aus, dass die Klägerin für die Prüfung 20 Minuten benötigt hat. Hierbei hat die Kammer die weiteren, von der Klägerin vorgetragen Tätigkeiten im Zeitraum von 11.00 bis 12.30 Uhr berücksichtigt.\n\n \n\n Randnummer343\n\nb. Die Klägerin hat nicht dargelegt, was Gegenstand des Termins bei der externen Rechtsberatung (13.30 bis 15.00 Uhr) war. Insofern ist nicht ersichtlich, dass es sich hier um eine Angelegenheit des Betriebsrats gehandelt hat und nicht um eine eigene der Klägerin beispielsweise im Hinblick auf ihren Vergütungsanspruch nach § 37 Abs. 2 BetrVG. Im Übrigen fehlt es an einem Betriebsratsbeschluss zur Inanspruchnahme einer externen Rechtsberatung, da es nicht ersichtlich ist, dass es sich um eine laufende Angelegenheit des Betriebsrats gehandelt hat.\n\n \n\n \n\n2.\n\n Randnummer344\n\nDie Ansprüche der Klägerin aus dem Zeitraum ab September 2010 sind nicht aufgrund der tarifvertraglichen Ausschlussklausel verfallen.\n\n \n\n Randnummer345\n\na. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Manteltarifvertrag gilt eine zweistufige Ausschlussfrist. § 15 MTV sieht in Absatz 1 vor, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden müssen. Nach der schriftlichen Ablehnung der Ansprüche müssen diese innerhalb eines halben Jahres nach Fälligkeit gerichtlich geltend gemacht werden. In Absatz 2 wird klargestellt, dass eine gerichtliche Geltendmachung innerhalb eines halben Jahres nach Fälligkeit dann nicht erforderlich ist, wenn die schriftliche Ablehnung der Ansprüche nicht erteilt wird. Die Vergütung für die Monate September, November und Dezember wurde entsprechend der Vorgaben der Ausschlussklausel geltend gemacht.\n\n \n\n Randnummer346\n\nb. Die Vergütung für September 2010 wurde erst mit dem Einbehalt zusammen mit dem Oktobergehalt, mithin frühestens am 27.10.2010, fällig, sodass der Drei-Monatszeitraum für die schriftliche Geltendmachung frühestens am 27.01.2011 ablief. Der Einbehalt für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum führt nicht dazu, dass der Zahlungsanspruch rückwirkend fällig wird. Die Klägerin hat mit Schreiben vom 20.01.2011 ihre Ansprüche schriftlich geltend gemacht. Dementsprechend hat die Klägerin die erste Stufe der Ausschlussfrist gewahrt.\n\n \n\n Randnummer347\n\nc. Die Klägerin hat auch die zweite Stufe der Ausschlussfrist gewahrt. Die Beklagte hat nicht die Erfüllung der Ansprüche abgelehnt, nachdem die Klägerin ihre Ansprüche geltend gemacht hat. Das Schreiben des Bevollmächtigten der Klägerin vom 07.01.2011 kann nicht als Geltendmachungsschreiben ausgelegt werden. Der Vorbehalt, Ansprüche geltend zu machen, ist noch keine Geltendmachung (BAG v. 20.02.2001, 9 AZR 46/00, juris, Rn. 22). Ebenso reicht die Aufforderung, einen Einbehalt schriftlich zu begründen, als Geltendmachung nicht aus (BAG v. 05.04.1995, 5 AZR 961/93, juris, Rn. 30; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 14. Aufl. 2011, § 209 Rn.48). Der Klägerin ging es mit ihrem Schreiben vom 07.01.2011 um die Aufschlüsselung, welche Kürzungen für welchen Zeitraum vorgenommen wurden. In diesem Schreiben wird die Beklagte aufgefordert, „darzulegen, in welcher Höhe für welche Zeiten mit welcher Begründung Gehaltskürzungen in Bezug auf die von Frau A. ausgeübte Betriebsratstätigkeit vorgenommen worden sind.“ Aus der Sicht eines objektiven Empfängers ging es der Klägerin zunächst um die nähere Erläuterung der vorgenommenen Kürzungen, um diese überprüfen zu können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch eine Kürzung des Gehalts für die Abgeordnetentätigkeit der Klägerin in Betracht kam. Trotz Hinweises auf eine aus Sicht der Klägerin gegebene strafrechtliche Relevanz des Einbehalts von Gehältern nach § 119 BetrVG enthält das Schreiben keine Zahlungsaufforderung. Insofern kann das Schreiben vom 14.01.2011 der Beklagten auch nicht als Ablehnungsschreiben im Sinne aufgefasst werden. Hieran bestehen bereits deshalb Zweifel, weil die Erfüllung einer etwaigen Zahlungsforderung noch nicht endgültig abgelehnt wurde. Vielmehr hat sich die Beklagte vorbehalten, eine Plausibilitätskontrolle vorzunehmen, sobald die Klägerin ihre Abwesenheitszeiten näher begründet hat. Insofern hat sich die Beklagte eine weitere Überprüfung der von ihr vorgenommenen Kürzungen vorbehalten. Hierauf kommt es letztlich aber nicht an. Ein Arbeitgeber kann die zweite Stufe einer Ausschlussfrist nicht eigenständig in Gang setzen, wenn der Arbeitnehmer nicht zuvor seine Ansprüche schriftlich geltend gemacht hat (BAG v. 07.12.1983, 5 AZR 425/80, AP Nr. 84 zu § 4 TVG Ausschlussfristen). Selbst wenn man das Schreiben der Beklagten vom 14.01.2011 als Ablehnung auslegt, war die Klägerin zur Einhaltung der Frist zur gerichtlichen Geltendmachung nicht gehalten, da sie ihre Forderung zu diesem Zeitpunkt noch nicht außergerichtlich geltend gemacht hat im Sinne von § 15 Abs. 1 MTV.\n\n \n\n Randnummer348\n\n3. Die geltend gemachten Zinsen werden im titulierten Umfange geschuldet gem. §§ 286 Abs. 1, Abs. 2 Ziff. 1, 288 Abs. 1 BGB i. V. m. § 614 S. 2 BGB.\n\n \n\n \n\nII.\n\n Randnummer349\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG i. V. m. § 92 ZPO.\n\n \n\n Randnummer350\n\nDie Entscheidung über den Wert des Streitgegenstandes beruht auf den Vorschriften der § 61 Abs. 1 ArbGG, § 3 ZPO. Maßgeblich war der Wert der zuletzt gestellten Zahlungsanträge.\n\n \n\n Randnummer351\n\nEiner gesonderten Zulassung der Berufung bedurfte es nicht. Die Berufungsmöglichkeit ergibt sich bereits aus § 64 Abs. b) ArbGG. Im Übrigen lagen die Voraussetzungen einer Berufungszulassung nach § 64 Abs. 3 ArbGG nicht vor.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-hamburg/2012-09-19/27-ca-351-10","cited_norms":[{"jurabk":"BetrVG","ref":"§ 37","ref_norm":"37","n":68},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 611","ref_norm":"611","n":20},{"jurabk":"BetrVG","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":5},{"jurabk":"BetrVG","ref":"§ 103","ref_norm":"103","n":4},{"jurabk":"BetrVG","ref":"§ 99","ref_norm":"99","n":3},{"jurabk":"BetrVG","ref":"§ 38","ref_norm":"38","n":2},{"jurabk":"BetrVG","ref":"§ 81","ref_norm":"81","n":2},{"jurabk":"BetrVG","ref":"§ 119","ref_norm":"119","n":2},{"jurabk":"GewO","ref":"§ 106","ref_norm":"106","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 287","ref_norm":"287","n":2},{"jurabk":"BetrVG","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":2},{"jurabk":"ArbGG","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":2},{"jurabk":"ArbGG","ref":"§ 61","ref_norm":"61","n":1},{"jurabk":"BetrVG","ref":"§ 29","ref_norm":"29","n":1},{"jurabk":"BetrVG","ref":"§ 40","ref_norm":"40","n":1},{"jurabk":"BetrVG","ref":"§ 58","ref_norm":"58","n":1},{"jurabk":"BetrVG","ref":"§ 75","ref_norm":"75","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 614","ref_norm":"614","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 615","ref_norm":"615","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 616","ref_norm":"616","n":1},{"jurabk":"BUrlG","ref":"§ 1","ref_norm":"1","n":1},{"jurabk":"EntgFG","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"TVG","ref":"§ 4","ref_norm":"4","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 92","ref_norm":"92","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 138","ref_norm":"138","n":1},{"jurabk":"ArbGG","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-hamburg/2012-09-19/27-ca-351-10","retrieved":"2026-10-26 06:15:11.696109+00:00"},"card":{"id":"arbg-hamburg/2012-09-19/27-ca-351-10","court":"ArbG Hamburg","court_id":"arbg-hamburg","court_as_stated":"Arbeitsgericht Hamburg","panel":"27. 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