{"status":"available","doknr":"NRWE-arbgs/hamm/arbg_herne/j2022/1_Ca_1771_19_Beschluss_20220722","ecli":"ECLI:DE:ARBGHER:2022:0722.1CA1771.19.00","court":"Arbeitsgericht Herne","senate":"3. Kammer","decided":"2022-07-22","aktenzeichen":"1 Ca 1771/19","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Beklagte hat nunmehr die Kosten des Verfahrens in monatlichen Raten von 196,00 EUR zu zahlen.\n\nDer Beklagte hat die Kosten dieser Entscheidung zu tragen.\n\nG r ü n d e:\n\nDurch Beschluss vom 20.05.2020 wurde dem Beklagten Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A. bewilligt mit der Maßgabe, dass er keinen eigenen Beitrag zu den Kosten des Verfahrens zu leisten brauchte.\n\nDiese Entscheidung kann nach § 120 a ZPO geändert werden, wenn sich die maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändern.\n\nDavon kann nach der Erklärung des Beklagten vom 03.03.2022 ausgegangen werden. Er verfügt nunmehr unter Berücksichtigung der abzugsfähigen Belastungen über ein einzusetzendes Einkommen von ca. 393,42 EUR, so dass nach § 115 Absatz 2 ZPO nunmehr monatliche Raten von mindestens 196,00 EUR auf die Verfahrenskosten zu leisten sind.\n\nDer Beklagte ist zu der beabsichtigten Entscheidung mit Schreiben vom 23.06.2022 gehört worden.\n\nDas einzusetzende Einkommen berechnet sich wie folgt:\n\nEinkommen\n\nLohn\n\n1.294,97 €\n\nAbzüge\n\nLebensfreibetrag\n\n494,00 €\n\nErwerbstätigenfreibetrag\n\n225,00 €\n\nAllgemeine Werbungskosten\n\n5,20 €\n\nMiete plus Nebenkosten\n\n177,35 €\n\nDanach ist es dem Beklagten\n\nzuzumuten, die in diesem Verfahren entstandenen\n\nVerfahrenskosten mittels monatlicher Raten in Höhe von 196,00 EUR gemäß § 115 Absatz 2 ZPO zurückzuzahlen.\n\nDer ursprüngliche Beschluss war dementsprechend zu ändern.\n\nDie Kosten dieser Entscheidung waren dem Beklagten aufzuerlegen (§ 91 ZPO). Zahlungen sind erst nach Erhalt eines gesonderten Zahlungsplanes auf das darin genannte Konto zu leisten.\n\nR E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G\n\nGegen diesen Beschluss kann von der beklagten Partei sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist* von einem Monat entweder beim Arbeitsgericht Herne, Schillerstraße 37-39, 44623 Herne, Fax: 02323 9532-32 oder beim\n\nLandesarbeitsgericht Hamm, Marker Allee 94, 59071 Hamm, Fax: 02381 891-283, eingelegt werden. Die Notfrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach deren Verkündung.\n\nDie Beschwerde kann schriftlich oder in elektronischer Form eingelegt oder zu Protokoll der Geschäftsstellen erklärt werden.\n\nDie elektronische Form wird durch ein elektronisches Dokument gewahrt. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 46c ArbGG nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) v. 24. November 2017 in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden. Nähere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Internetseitewww.justiz.de.\n\n* Eine Notfrist ist unabänderlich und kann nicht verlängert werden.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/arbg_herne/j2022/1_Ca_1771_19_Beschluss_20220722.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-herne/2022-07-22/1-ca-1771-19","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 115","ref_norm":"115","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 120a","ref_norm":"120a","n":1},{"jurabk":"ArbGG","ref":"§ 46c","ref_norm":"46c","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/arbg_herne/j2022/1_Ca_1771_19_Beschluss_20220722.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/arbg_herne/j2022/1_Ca_1771_19_Beschluss_20220722.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-herne/2022-07-22/1-ca-1771-19","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/arbg_herne/j2022/1_Ca_1771_19_Beschluss_20220722.html","retrieved":"2026-09-30 06:10:23.686773+00:00"}}