{"status":"available","doknr":"OLD188823","ecli":"ECLI:DE:AGWES1:2013:1018.26C400.11.00","court":"Amtsgericht Wesel","senate":null,"decided":"2013-10-18","aktenzeichen":"26 C 400/11","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDas Versäumnisurteil des Amtsgerichts Wesel vom 11.7.2012 wird aufrechterhalten.\n\nDie weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nDie Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung des Klägers bezüglich der Räumung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,- EUR vorläufig abwenden, wenn nicht der Kläger vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.\n\nDie Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung des Klägers bezüglich Zahlung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.\n\n1\n\nT a t b e s t a n d\n\n2\n\nDie Beklagte zu 1.) ist Mieterin der im Tenor genannten Wohnung.\n\n3\n\nDer Beklagte zu 2.) ist der Sohn der Beklagten zu 1.) und wohnt alleine in der Wohnung.\n\n4\n\nDe Kläger verlangt Räumung nach einer Kündigung vom 15.12.2010 gestützt auf Mietrückstand von mehr als zwei Monaten.\n\n5\n\nDie Parteien streiten darüber, ob ein solch hoher Mietrückstand bestand.\n\n6\n\nDer Kläger beantragt,          wie erkannt.\n\n7\n\nDie Beklagten beantragen,          die Klage abzuweisen.\n\n8\n\nEs ist Beweis erhoben worden durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.\n\n9\n\nWegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf den Inhalt des Gutachtens, wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Schriftsätze Bezug genommen.\n\n10\n\nE n t s c h e i d u n g s g r ü n d e\n\n11\n\nDie Klage ist begründet.\n\n12\n\nDie Kündigung vom 15.12.2010 ist wirksam.\n\n13\n\nZunächst ist darauf hinzuweisen, dass es für die Wirksamkeit dieser Kündigung nur auf die Vorgänge bis zu diesem Zeitpunkt ankommt, Vorgänge nach dieser Kündigung sind für diesen Rechtsstreit nicht relevant.\n\n14\n\nDer Sachverständige hat für den Zeitpunkt der Kündigung einen Gesamtrückstand von 1.417,35 EUR ( mehr als zwei Monatsmieten ) und für die beiden Monate vorher einen noch höheren Rückstand ermittelt..\n\n15\n\nDamit lagen die Voraussetzungen für eine wirksame fristlose Kündigung nach § 543 (2) Ziffer 3 a) und b) BGB vor.\n\n16\n\nDer Sachverständige ist zunächst zu Recht von der im Vollstreckungsbescheid aufgeführten Forderungshöhe ausgegangen, weil dieser Vollstreckungsbescheid rechtskräftig ist.\n\n17\n\nEntscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist auch die Gesamtforderung ( und nicht etwa nur die Hauptforderung ).\n\n18\n\nZahlungen waren nämlich nach § 367 BGB zunächst auf Kosten und Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung anzurechnen.\n\n19\n\nAuf Fehler in vor der Kündigung liegenden Nebenkostenabrechnungen können die Beklagten sich nicht berufen, § 556 (3) 6 BGB.\n\n20\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 7, 711 ZPO.\n\n21\n\nStreitwert:  5.827,92 EUR","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/188823","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wesel/2013-10-18/26-c-400-11","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 367","ref_norm":"367","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/188823","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/188823","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wesel/2013-10-18/26-c-400-11","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/188823","retrieved":"2026-07-09 01:04:52.884416+00:00"}}