{"status":"available","doknr":"OLD205579","ecli":"ECLI:DE:AGWES1:2012:0918.24M619.12.00","court":"Amtsgericht Wesel","senate":null,"decided":"2012-09-18","aktenzeichen":"24 M 619/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nwird auf Antrag des Gläubigers vom 12.07.2012 in Abänderung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Wesel vom 31.05.2012 gemäß § 850h ZPO angeordnet:\n\n \n\nAufgrund § 850 h Abs. 2 ZPO gilt eine angemessene Vergütung des Schuldners durch die Drittschuldnerin als geschuldet.\n\nAuf den weiteren Antrag des Gläubigers wird gemäß § 850 c Abs. IV ZPO außerdem angeordnet, dass die Ehefrau und das Kind des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens gänzlich unberücksichtigt bleiben.\n\n \n\nDer pfändbare Betrag ist weiterhin nach der Tabelle zu § 850 c ZPO zu ermitteln und zwar unter Berücksichtigung der Anordnung gemäß § 850 c Abs. IV ZPO.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDer Schuldner ist gemäß der Nachbesserung seiner eidesstattlichen Versicherung vom 05.07.2012 als Buchhalter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden in Teilzeit für die Drittschuldnerin tätig. \n\n3\n\nNach unwidersprochenen und belegten Angaben des Gläubigers kann für diese Tätigkeit bei entsprechender Arbeitszeit ein Nettoeinkommen von rund 1.550,- € angenommen werden. Dieses als angemessen anzusehende Nettoeinkommen erhöht sich noch durch den hinzuzurechnenden geldwerten Vorteil durch Benutzung des ihm zur Verfügung stehenden Dienstfahrzeugs auf angenommene rd. 1.813,- €.\n\n4\n\nDer Gläubiger hat am 12.07.2012 beantragt, dass der Berechnung des gepfändeten Einkommens ein angemessenes Einkommen zugrunde gelegt wird. Auf den Antrag wird insoweit Bezug genommen.\n\n5\n\nUnter Berücksichtigung der in § 850h Abs. 2 S. 2 ZPO genannten Kriterien ist die Feststellung gerechtfertigt, dass der Schuldner für die von ihm tatsächlich geleisteten Arbeiten nur eine unverhältnismäßig geringe Vergütung erhält. Angemessen ist nach den Berechnungen des Gläubigers, denen sich das Gericht vollumfänglich  anschließt, vielmehr eine Vergütung in Höhe von rd.1.800 EUR netto monatlich. \n\n6\n\nEs ist außerdem davon auszugehen, dass für seine durch ihre Tätigkeit als Unternehmerin mit einem eigenen Einkommen ausgestattete Ehefrau und für seinen Sohn mit einer Ausbildungsvergütung von mindestens 770,- € keine Unterhaltsverpflichtung zu erfüllen ist.\n\n7\n\nDaher ist dem Antrag, sie bei der Berechnung des pfändbaren Betrages unberücksichtigt zu lassen, zu entsprechen.\n\n8\n\nDer Schuldner wurde zu dem Antrag gehört. Seine Erklärungen beschränken sich auf den Hinweis auf  die Höhe des Schuldnereinkommens. \n\n9\n\nEr gab dagegen keine Erklärungen, die den Vortrag des Gläubigers widerlegen oder in Frage stellten. Die Gelegenheit, die Einwände im Hinblick auf die Berechnung eines angemessenen Einkommens weitergehend zu ergänzen, nahm er nicht wahr.\n\n10\n\nDie Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner, § 788 ZPO. \n\n11\n\nDie Wirksamkeit des Beschlusses tritt mit dessen Rechtskraft ein.\n\n12\n\nRechtsmittelbelehrung:\n\n13\n\nGegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben, die binnen zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden kann.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/205579","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wesel/2012-09-18/24-m-619-12","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 850h","ref_norm":"850h","n":3},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 850c","ref_norm":"850c","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 788","ref_norm":"788","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/205579","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/205579","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wesel/2012-09-18/24-m-619-12","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/205579","retrieved":"2026-07-09 01:21:40.406378+00:00"}}