{"status":"available","doknr":"OLD273375","ecli":"ECLI:DE:AGWES1:2006:0324.26C533.04.00","court":"Amtsgericht Wesel","senate":null,"decided":"2006-03-24","aktenzeichen":"26 C 533/04","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nDie Klägerin darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet. \n\n1\n\nT a t b e s t a n d:\n\n 2\n\nDie Klägerin macht gegen die Beklagte als Sachverständige Schadensersatz geltend mit der Begründung, das von der Beklagten erstellte Gutachten nach einem Verkehrsunfall sei bezüglich des festgestellten Restwertes unrichtig, insbesondere weil die \"Onlinebörse\" nicht berücksichtigt wurde.\n\n 3\n\nDer Unfall ereignete sich am 28.06.2003; die Beklagte erstattet ihr Gutachten am 03.07.2003; die Klägerin erhielt dieses Gutachten mit Schreiben vom 10.07.2003; der Geschädigte hatte das beschädigte Fahrzeug schon einen Tag vorher am 09.07.2003 veräußert.\n\n 4\n\nDie Klägerin beantragt,\n\n 5\n\nden Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 1.000,00 EUR nebst Zinsen\n\n 6\n\nin Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des \n\n 7\n\nDiskont-Überleitungs-Gesetzes seit Rechtshängigkeit zu zahlen.\n\n 8\n\nDer Beklagte beantragt,\n\n 9\n\ndie Klage abzuweisen.\n\n 10\n\nWegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Schriftsätze Bezug genommen.\n\n 11\n\nE n t s c h e i d u n g s g r ü n d e:\n\n 12\n\nDie Klage ist unbegründet.\n\n 13\n\nDie Klägerin hat gegen den Beklagten als Sachverständigen keinen Schadens-ersatzanspruch weil ihr kein Schaden entstanden ist.\n\n 14\n\nDie Klägerin war gegenüber dem Geschädigten nicht verpflichtet, auf der Basis des von dem Beklagten festgestellten Restwertes abzurechnen.\n\n 15\n\nDer Geschädigte hätte der Klägerin vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs zu dem von dem Beklagten ermittelten Restwertes Gelegenheit geben müssen, das Fahrzeug zu besichtigen und die Feststellungen des Klägers zu überprüfen.\n\n 16\n\nDies hat der Geschädigte nicht getan, er hat vielmehr das beschädigte Fahrzeug bereits vor der Übersendung des Gutachtens veräußert.\n\n 17\n\nDa der Geschädigte hier dem Schädiger bez. dessen Versicherer (hier die Klägerin) vor der Verwertung nicht die Möglichkeit der Überprüfung des ermittelten Restwertes eingeräumt hat liegt bei ihm ein fahrlässiger Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor und er muss sich als Restwert den Betrag anrechnen lassen, den er in zumutbarer Weise hätte erzielen können, indem er ein seitens der Klägerin unterbreitetes besseres Verwertungsangebot angenommen hätte. \n\n 18\n\nDiesen Einwand hätte die Klägerin im Haftpflichtverhältnis ohne weiteres dem Geschädigten entgegenhalten können. Sie hätte erst gar nicht auf der Basis eines ihr zu gering erscheinenden Restwertes abrechnen müssen.\n\n 19\n\n(vgl. hierzu LG Duisburg, 5 S 66/04)\n\n 20\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO,\n\n 21\n\ndie Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO.\n\n 22\n\nStreitwert: 1.000,00 EUR\n\n 23\n\nLambertz","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/273375","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wesel/2006-03-24/26-c-533-04","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/273375","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/273375","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wesel/2006-03-24/26-c-533-04","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/273375","retrieved":"2026-07-09 02:44:34.470938+00:00"}}