{"status":"available","doknr":"OLD460900","ecli":"ECLI:DE:AGW:2018:1019.70F312.17.00","court":"Amtsgericht Wuppertal","senate":null,"decided":"2018-10-19","aktenzeichen":"70 F 312/17","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Erinnerung wird zurückgewiesen.\n\nDem Rechtsanwalt P T werden aus der Staatskasse zu zahlende Gebühren und Auslagen auf 621,78 EUR festgesetzt.\n\nDie Beschwerde wird zugelassen.\n\n1\n\nG r ü n d e:\n\n2\n\nI.\n\n3\n\nDie nach § 56 Abs. 1 RVG zulässige Erinnerung hat in der Sache keinen Erfolg.\n\n4\n\nDie zuständige Rechtspflegerin hat die Kosten zu recht nach einem Verfahrenswert von 3.000,00 EUR und mithin in Höhe von 612,78 EUR festgesetzt.\n\n5\n\nEntsprechend der Auffassung der zuständigen Rechtspflegerin löst die bloße Festsetzung des Verfahrenswertes für den Versorgungsausgleich, die möglicherweise sogar zu Unrecht erfolgt ist und im Falle einer noch gegebenen Korrekturmöglichkeit auch von Amts wegen berichtigt worden wäre, keine Gebühren aus. Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB stellt auch keinen Fall dar, in dem von Amts wegen dennoch ein Verfahren zum Versorgungsausgleich eingeleitet wird. Auch ein Ausspruch über die Nichtdurchführung dessen hat nicht zu erfolgen und hat allenfalls deklaratorische Wirkung (§ 224 Abs. 3 FamFG).\n\n6\n\nAuch die seitens des Erinnerungsführers zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 15.06.2010, II- 7 WF 10/10, steht nicht entgegen. In dieser Entscheidung hatte sich das Gericht zunächst nicht mit der Frage der Festsetzung von Gebühren nach VV Nr. 3100 RVG und VV Nr. 3104 RVG zu beschäftigen. Ferner betrifft es nicht den Fall des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB, sondern den nach § 3 Abs. 3 VersAusglG. Dass eine Beratung des Mandanten hinsichtlich der Frage einer etwaigen Antragstellung zum Versorgungsausgleich stattgefunden hat, dürfte vielmehr eine vorprozessuale Fragestellung sein, die allenfalls im Rahmen der Beratungshilfe in Ansatz zu bringen wäre.\n\n7\n\nIm Übrigen wird auf die zutreffenden Ausführungen des Rechtspflegerin in dem Festsetzungsbeschluss vom 03.08.2018 verwiesen.\n\n8\n\nAuch der Bezirksrevisor wurde angehört und hat sich der Auffassung der Rechtspflegerin angeschlossen.\n\n9\n\nII.\n\n10\n\nEine Kostenentscheidung ergeht nicht (§ 56 Abs. 2 S. 2 RVG).\n\n11\n\nIII.\n\n12\n\nDie Beschwerde war aufgrund der Bedeutung dieser Rechtsfrage zuzulassen.\n\n13\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\n14\n\nGegen die Entscheidung ist die Beschwerde zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 Euro übersteigt oder sie das Familiengericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem Beschluss zugelassen hat.\n\n15\n\nSie ist schriftlich bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden  Amtsgerichts innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/460900","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wuppertal/2018-10-19/70-f-312-17","cited_norms":[{"jurabk":"BGBEG","ref":"Art 17","ref_norm":"17","n":2},{"jurabk":"RVG","ref":"§ 56","ref_norm":"56","n":2},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 224","ref_norm":"224","n":1},{"jurabk":"VersAusglG","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/460900","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/460900","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wuppertal/2018-10-19/70-f-312-17","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/460900","retrieved":"2026-07-09 07:54:02.350424+00:00"}}