{"status":"available","doknr":"OLD474049","ecli":"ECLI:DE:AGW:2017:0216.802XIV.B3.17.00","court":"Amtsgericht Wuppertal","senate":null,"decided":"2017-02-16","aktenzeichen":"802 XIV (B) 3/17","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIn dem Freiheitsentziehungsverfahren\n\nwird der Beschwerde vom 30. Januar 2017 nicht abgeholfen.\n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n2\n\nDer angefochtene Beschluss ist zu Recht ergangen. Die Beschwerdebegründung setzt sich aus Textbausteinen zusammen, die Ausführungen enthalten, die – etwa die unter I. b und III. – am konkreten Sachverhalt ersichtlich vorbeigehen bzw. die – etwa die unter V. – schlicht abwegig sind.\n\n3\n\nAnlass besteht nur zu folgenden Ausführungen:\n\n4\n\nDie Abschiebungsandrohung ist bereits im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. Februar 2016 erfolgt. Auf diese Androhung ist im Schreiben der Ausländerbehörde vom 28. April 2016 (Blatt 14 der Akte) an den Betroffenen ausdrücklich Bezug genommen worden.\n\n5\n\nEines Einvernehmens mit der Staatsanwaltschaft hat es nicht bedurft. Dem Betroffenen ist – wie sich aus der Strafanzeige ergibt – unerlaubter Aufenthalt zur Last gelegt worden. Wegen einer solchen Straftat muss nach § 72 Absatz 4 Sätze 3 und 4 AufenthG eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung nicht eingeholt werden.\n\n6\n\nDer Haftgrund des § 62 Absatz 3 Nummer 2. AufenthG ist zu Recht bejaht worden. Der Betroffene ist am 1. Juli 2016 über seine Verpflichtung aus § 50 Absatz 4 AufenthG und darüber, dass bei einem Verstoß gegen die Mitteilungspflicht Abschiebungshaft angeordnet werden kann, in seiner Heimatsprache belehrt worden (Blatt 54 der Akte).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/474049","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wuppertal/2017-02-16/802-xiv-b-3-17","cited_norms":[{"jurabk":"AufenthG 2004","ref":"§ 50","ref_norm":"50","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/474049","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/474049","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wuppertal/2017-02-16/802-xiv-b-3-17","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/474049","retrieved":"2026-07-09 08:22:12.061101+00:00"}}