{"status":"available","doknr":"OLD313424","ecli":"ECLI:DE:AGW:1994:1117.34C235.94.00","court":"Amtsgericht Wuppertal","senate":null,"decided":"1994-11-17","aktenzeichen":"34 C 235/94","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 652,80 DM nebst 13,25 % Zinsen seit dem 22. Juli 1994 zu zahlen.\n\nDer Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar\n\n1\n\nDie Klage ist begründet.\n\n 2\n\nDer Anspruch auf Schadensersatz umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung, zu denen vor allem die entstehenden Anwaltskosten gehören. Die Klägerin war berichtigt, auf Kosten des Beklagten einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche zu beauftragen. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Schadensminderungspflicht liegt darin nicht. Die Klägerin hat unwidersprochen vorgetragen, dass sie über keine eigene Rechtsabteilung verfügt. Gerade bei einem großen Unternehmen wie der Klägerin, das naturgemäß häufig mit Schadensersatzforderungen zu tun hat, ist die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwaltes gerechtfertigt, um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass der Beklagte sich nicht selbst mit der Klägerin in Verbindung setzte und seine Regulierungsbereitschaft bekundete. Außerdem wurden der Klägerin wenige Tage nach dem Unfall Ansprüche des Unfallgegners angekündigt, so dass sie auch von daher mit Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzforderung rechnen mußte.\n\n 3\n\nDer Beklagte ist deshalb verpflichtet, der Klägerin gemäß § 249 BGB die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.\n\n 4\n\nDer Zinsanspruch ergibt sich aus den Vorschriften des BGB über den Verzug.\n\n 5\n\nDie Nebenentscheidungen beruhen auf den §§ 91, 708 Nr. 11, 713 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313424","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wuppertal/1994-11-17/34-c-235-94","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 249","ref_norm":"249","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/313424","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313424","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wuppertal/1994-11-17/34-c-235-94","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/313424","retrieved":"2026-07-09 03:44:48.778475+00:00"}}