{"status":"available","doknr":"OLD315375","ecli":"ECLI:DE:AGW:1988:0505.35C28.88.00","court":"Amtsgericht Wuppertal","senate":null,"decided":"1988-05-05","aktenzeichen":"35  C  28/88","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDer Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\n1\n\nTatbestand:\n\n 2\n\nAm 09.08.1987 ereignete sich in W ein Verkehrsunfall zwischen dem PKW des Klägers und einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW. Der Versicherungsnehmer der Beklagten war mit seinem bei der beklagten haftpflichtversicherten PKW gegen den geparkten PKW des Klägers geraten und hat diesen beschädigt.\n\n 3\n\nZur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen hatte der Kläger seinen jetzigen Prozessbevollmächtigten eingeschaltet.\n\n 4\n\nDieser hatte durch Anfrage bei dem Zentralruf für Autoversicherer den Haftpflichtversicherer des unfallverursachenden Kfz., nämlich die Beklagte, ermittelt.\n\n 5\n\nDie Beklagte hat den Kläger im Wesentlichen entschädigt. Sie hat dem Kläger auch einen Teil der geltendgemachten Rechtsanwaltsgebühren erstattet und zwar in Höhe von 306,89 DM.\n\n 6\n\nMit seiner Klage verlangte der Kläger von der Beklagten Erstattung folgender Gebührenrechnung. Nach dem Wert 5.111,57 DM:\n\n 7\n\nGeschäftsgebühr gemäß § 118 Abs. 1 Nr. BRAGO, 228,80 DM;\n\n 8\n\nBesprechungsgebühr gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO, 228,80 DM,\n\n 9\n\nAuslagenpauschale 40,00 DM,\n\n 10\n\n6 Fotokopien gemäß § 27 BRAGO 6,00 DM,\n\n 11\n\n503,60 DM\n\n 12\n\nzuzüglich 14% Mehrwertsteuer 70,50 DM\n\n 13\n\n574,10 DM\n\n 14\n\nabzüglich bereits erhaltener 306,89 DM\n\n 15\n\n267,21 DM\n\n 16\n\nDer Kläger trägt vor:\n\n 17\n\nDurch den Anruf seines Prozessbevollmächtigten bei dem Zentralruf sei eine Besprechungsgebühr entstanden.\n\n 18\n\nDer Kläger beantragt\n\n 19\n\nden Beklagten zu verurteilen, an ihn, den Kläger, 267,21 DM nebst 4% Zinsen seit dem 02.12.1987 zu zahlen.\n\n 20\n\nDie Beklagte beantragt,\n\n 21\n\ndie Klage ab zuweisen.\n\n 22\n\nWegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.\n\n 23\n\nEntscheidungsgründe:\n\n 24\n\nDie Klage ist unbegründet und daher abzuweisen. Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch nicht zu.\n\n 25\n\nUnstreitig hat die Beklagte dem Kläger vollen Schadensersatz zu leisten, ihm also die Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.\n\n 26\n\nDie Beklagte muß also dem Kläger die Rechtsanwaltsgebühren ersetzen, die durch die Tätigkeit des Anwalts im Rahmen der Schadensregulierung entstanden sind.\n\n 27\n\nDie Beklagte hat dem Kläger die Geschäftsgebühr gemäß § 118 Abs. 1 Ziff. 1 BRAGO zuzüglich Auslagen, Kosten für Fotokopien und Mehrwertsteuer erstattet. Weitere erstattungsfähige Kosten – Gebühr gemäß § 118 Abs. 1 Ziff. 2 BRAGO – sind nicht entstanden, sodaß die Klage als unbegründet abzuweisen ist.\n\n 28\n\nDie Anfrage bei dem Zentralruf ist nicht als Besprechung über tatsächliche oder rechtliche Fragen im Sinne von § 118 Abs. 1 Ziff. 2 BRAGO zu bewerten. Es handelt sich dabei nämlich nicht um ein sachbezogenes Gespräch vielmehr lediglich um eine Anfrage zum Zwecke der Informationsbeschaffung.\n\n 29\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergibt sich aus §§ 708 Nr. 11, 713 ZPO.\n\n 30\n\nStreitwert: 267,21 DM\n\n 31","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/315375","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wuppertal/1988-05-05/35-c-28-88","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/315375","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/315375","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wuppertal/1988-05-05/35-c-28-88","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/315375","retrieved":"2026-07-09 03:47:47.096912+00:00"}}