{"status":"available","doknr":"OLD467045","ecli":"ECLI:DE:AGSU1:2017:1223.241XIV.B144.17.00","court":"Amtsgericht Siegburg","senate":null,"decided":"2017-12-23","aktenzeichen":"241 XIV (B) 144/17","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIn dem Verfahren betreffend die ausländerbehördliche Ausweisung des XXX\n\nwird zur\n\nSicherung der Abschiebung des Betroffenen\n\ngemäß §§ 50, 58, 62, 106 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung vom 30. Juli 2004 in Verbindung mit §§ 415 ff. FamFG mit sofortiger Wirkung die\n\nSicherungshaft     (§ 62 Abs. 2 u. 3 AufenthG)\n\nangeordnet.\n\nDie Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 23.01.2018 vorbehaltlich einer Verlängerung dieser Entscheidung.\n\nDie sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.\n\nGegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig, die binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegburg einzulegen ist und innerhalb dieser Frist bei einem dieser Gerichte eingegangen sein muss.\n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n2\n\nDer Betroffene reiste am 03.11.2016 in das Bundesgebiet ein und äußerte am 09.11.2016 ein Asylgesuch. Die Asylantragstellung erfolgte am 15.03.2017. Mit Bescheid vom 21.03.2017 wurde der Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als offensichtlich unbegründet abgelehnt (6982364-430). Weiter wurde festgestellt, dass keine Abschiebungsverbote im Sinne des AufenthG vorliegen. Der Betroffene wurde aufgefordert, das Bundesgebiet innerhalb von einer Woche zu verlassen, gleichzeitig wurde ihm die Abschiebung angedroht. Sein Rechtsmittel hiergegen wurde von dem Verwaltungsgericht Münster (9 L 726/17 a) zurückgewiesen.\n\n3\n\nDer Betroffene wurde sodann aufgefordert, das Bundesgebiet freiwillig zu verlassen. Dem kam er nicht nach.\n\n4\n\nEine am 12.12.2017 beabsichtigte Abschiebung konnte nicht durchgeführt werden, da der Betroffene sich durch Untertauchen den Abschiebemaßnahmen entzog.\n\n5\n\nDer Betroffene wurde am 22.12.2017 bei einem Ladendiebstahl in S festgenommen und in Gewahrsam genommen.\n\n6\n\nDer Landrat des Rhein-Sieg-Kreises beantragt als Ausländerbehörde unter dem 23.12.2017,\n\n7\n\nden obengenannten ausländischen Staatsangehörigen bis zum Abschluss des Abschiebungsverfahrens gemäß § 62 Abs. 3 AufenthG vorerst bis zum 23.01.2018 in Haft zu nehmen; die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung anzuordnen.\n\n8\n\nDie Ausreisefrist des Betroffenen ist abgelaufen. Er hat seinen Aufenthaltsort gewechselt ohne der Ausländerbehörde eine Anschrift mitzuteilen, unter der er erreichbar ist. Er wurde zum angekündigten Abschiebetermin aus nicht zu vertretenen Gründen nicht am vereinbarten Ort angetroffen. Der Betroffene erfüllt damit den Tatbestand des § 62 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2, 3 und 5 AufenthG.\n\n9\n\nEr ist gemäß § 58 Abs. 2 Ziffer 1 AufenthG vollziehbar zur Ausreise verpflichtet.\n\n10\n\nEin Ausnahmegrund des § 62 Abs. 3 S. 2 und S. 3 AufenthG ist nicht ersichtlich.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/467045","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-siegburg/2017-12-23/241-xiv-b-144-17","cited_norms":[{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 415","ref_norm":"415","n":1},{"jurabk":"AufenthG 2004","ref":"§ 62","ref_norm":"62","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/467045","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/467045","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-siegburg/2017-12-23/241-xiv-b-144-17","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/467045","retrieved":"2026-07-09 08:06:50.803824+00:00"}}