{"status":"available","doknr":"OLD234815","ecli":"ECLI:DE:AGSU1:2010:0114.35A.M0937.09.00","court":"Amtsgericht Siegburg","senate":null,"decided":"2010-01-14","aktenzeichen":"35a M 0937/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nwird im Wege der Abhilfe im Erinnerungsverfahren der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 17.06.2009 dahingehend abgeändert, dass dem Schuldner die gepfändete Rente in Höhe von 527,36€ pfandfrei verbleibt.\n\n \n\nKosten des Verfahrens tragen die Gläubiger.\n\n1\n\n \n\n \n \n \n \n \n \n \n\n \n\n 2\n\nwird im Wege der Abhilfe im Erinnerungsverfahren der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 17.06.2009 dahingehend abgeändert, dass dem Schuldner die gepfändete Rente in Höhe von 527,36€ pfandfrei verbleibt.\n\n \n 3\n\nKosten des Verfahrens tragen die Gläubiger.\n\n 4\n\nGründe\n\n 5\n\nDie Gläubiger haben mit Antrag vom 22.05.2009 beantragt, die Unfallrente des Schuldners gegenüber der Drittschuldnerin zu pfänden.\n\n 6\n\nHierbei wurde der pfandfreie Betrag für den Schuldner auf gem. § 850f Abs. 2 ZPO auf 0,00€ festgesetzt, da die Pfändung aufgrund eines Anspruchs aus unerlaubter Handlung erfolgte.\n\n 7\n\nDer Gläubiger hat bei Antragstellung vorgetragen, dass der Schuldner ausreichende weitere Einkünfte habe, um seinen Lebensunterhalt zu decken.\n\n 8\n\nHiergegen wendet sich der Schuldner mit seinem Vortrag vom 03.12.2009.\n\n 9\n\nHierbei handelt es sich entgegen dem Wortlaut nicht um einen Antrag auf Erhöhung des pfandfreien Betrages, vielmehr ist das Vorbringen des Schuldners als Erinnerung gem. § 766 ZPO auszulegen, da der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ohne vorherige Anhörung des Schuldners erlassen wurde und somit seine Belange nicht berücksichtigt wurden.\n\n 10\n\nDie Erinnerung ist begründet.\n\n 11\n\nDer Schuldner trägt vor, er habe einen notwendigen monatlichen Lebensunterhalt in Höhe von 770,03€ monatlich.\n\n 12\n\nDer Bedarf wird glaubhaft gemacht durch eine Sozialbedarfsbescheinigung, welche durch das Sozialamt der Stadt Köln erstellt wurde.\n\n 13\n\nWeiter gibt der Schuldner an, neben der gepfändeten Rente habe er als Einkommen lediglich noch seine Altersrente in Höhe von 207,02€.\n\n 14\n\nDer Rentenbescheid hierzu liegt dem Gericht vor.\n\n 15\n\nSomit ist belegt, dass der Schuldner auf die Auszahlung der gepfändeten Unfallrente angewiesen ist, um seinen notwendigen Lebensunterhalt zu decken.\n\n 16\n\nSoweit die Gläubiger vortragen, der Schuldner habe Unterhaltsansprüche gegenüber seiner getrennt lebenden Ehefrau können diese vorliegend nicht berücksichtigt werden, da der Schuldner entsprechende Ansprüche bisher nicht realisiert.\n\n 17\n\nFiktive Einkünfte des Schuldners können keine Minderung des dem Schuldner zu belassenden Freibetrages bewirken, vergl. Stöber, 14. Aufl., Rdnr. 1096.\n\n 18\n\nDie weiteren von den Gläubigern behaupteten Einkünfte des Schuldners sind spekulativ und nicht glaubhaft gemacht.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/234815","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-siegburg/2010-01-14/35a-m-0937-09","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 766","ref_norm":"766","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 850f","ref_norm":"850f","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/234815","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/234815","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-siegburg/2010-01-14/35a-m-0937-09","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/234815","retrieved":"2026-07-09 01:56:20.364811+00:00"}}