{"status":"available","doknr":"OLD461459","ecli":"ECLI:DE:AGSI:2018:0920.33X51.18.00","court":"Amtsgericht Siegen","senate":null,"decided":"2018-09-20","aktenzeichen":"33 X  51/18","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nwird der Aufgabenkreis der bestehenden Abwesenheitspflegschaft erweitert.\n\nZum Abwesenheitspfleger ist Herr Rechtsanwalt … bestellt.\n\nDer Wirkungskreis umfasst nunmehr:\n\nVertretung der abwesenden …  im Testamentseröffnungsverfahren ( 31 IV 505/18 - AG Siegen -)\n\nsowie\n\nVertretung der abwesenden … bezogen auf die Geltendmachung der Auskunftsansprüche gegenüber den Miterben sowie zur Geltendmachung und späteren Hinterlegung eines Pflichtteils der Abwesenden.\n\nDie Pflegschaft wird berufsmäßig geführt\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDer Aufenthalt der Betroffenen ist unbekannt.\n\n3\n\nEine Erweiterung des Aufgabenkreises ist notwendig, da der Abwesende nach Einschätzung des bestellten Abwesenheitspflegers Pflichtteilsansprüche zustehen dürften.\n\n4\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\n5\n\nGegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt oder wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Beschwerde zugelassen hat.\n\n6\n\nÜbersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht 600 Euro, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gegeben.\n\n7\n\nBeschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde/Erinnerung ist bei dem Amtsgericht - Betreuungsgericht - Siegen, Berliner Str. 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde/Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.\n\n8\n\nDie Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats, die Erinnerung muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht – Betreuungsgericht  - Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde/Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.\n\n9\n\nIst die/der Betroffene untergebracht, kann sie/er die Beschwerde/Erinnerung auch fristwahrend bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk sie/er untergebracht ist.\n\n10\n\nDie Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.\n\n11\n\nDie Beschwerde/Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sie gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.\n\n12\n\nSiegen, 19.09.2018\n\n13\n\nAmtsgericht\n\n14\n\nRechtspflegerin","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/461459","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-siegen/2018-09-20/33-x-51-18","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/461459","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/461459","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-siegen/2018-09-20/33-x-51-18","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/461459","retrieved":"2026-07-09 07:55:11.799872+00:00"}}