{"status":"available","doknr":"OLD466747","ecli":"ECLI:DE:AGSI:2018:0116.15F1350.17.00","court":"Amtsgericht Siegen","senate":null,"decided":"2018-01-16","aktenzeichen":"15 F 1350/17","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nFrau… , wohnhaft…  ,\n\nwird von den Eheleuten …\n\nals Kind angenommen.\n\nDie Angenommene erhält gemäß § 1757 Abs. 1 BGB den Geburtsnamen ...\n\nDie Wirkungen der Annahme richten sich gemäß § 1772 Abs. 1 S. 1 lit. b) BGB nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen.\n\nDie Angenommene erlangt mit der Adoption gemäß § 1772, 1754 Abs. 1 BGB die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Eheleute ….\n\nDie Kosten des Verfahrens tragen die Annehmenden.\n\nAußergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.\n\nVerfahrenswert: 5.000,00 EUR (§ 42 FamGKG).\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDie Annehmenden und die Anzunehmende haben notariell beantragt auszusprechen, dass die Anzunehmende von ihnen als Kind angenommen wird.\n\n3\n\nDie Wirkungen der Annahme sollen sich zudem nach den Wirkungen der Annahme eines Minderjährigen richten.\n\n4\n\nDie Einwilligung des Ehegatten des Anzunehmenden ist formwirksam erteilt worden.\n\n5\n\nDer zulässige Antrag ist begründet, weil die Adoption aufgrund des bestehenden Eltern-Kind-Verhältnisses sittlich gerechtfertigt ist.\n\n6\n\nÜberwiegende Interessen der Kinder der Annehmenden stehen nicht entgegen (§ 1769 BGB).\n\n7\n\nDas Ergebnis der angestellten Ermittlungen rechtfertigt die Annahme, dass zwischen den Annehmenden und der Anzunehmenden ein echtes Eltern- Kind- Verhältnis entstanden ist.\n\n8\n\nWährend sie zu ihren leiblichen Eltern bereits seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr hat, haben die Annehmenden für die Anzunehmende seit deren 4. Lebensjahr die Elternrolle übernommen.\n\n9\n\nDie von den Annehmenden und der Anzunehmenden im Rahmen der gerichtlichen Anhörung gemachten Angaben deuten auf eine vertrauensvolle und innige Beziehung, die von Gemeinsamkeiten, wechselseitigem Beistand und dem Gefühl fester und dauerhafter familiärer Bindung geprägt ist.\n\n10\n\nDie Annahme beruht auf den Vorschriften über die Volladoption eines Volljährigen (§§ 1767, 1772 BGB).\n\n11\n\nGemäß § 1772 BGB war antragsgemäß zu bestimmen, dass sich die Wirkungen der Annahme nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen richten, weil die Anzunehmende bereits als Minderjährige in die Familie der Annehmenden aufgenommen worden ist, § 1772 Abs. 1 S. 1 lit. b) BGB.\n\n12\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 81 FamFG.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/466747","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-siegen/2018-01-16/15-f-1350-17","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1772","ref_norm":"1772","n":4},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1769","ref_norm":"1769","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 81","ref_norm":"81","n":1},{"jurabk":"FamGKG","ref":"§ 42","ref_norm":"42","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1757","ref_norm":"1757","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1767","ref_norm":"1767","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/466747","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/466747","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-siegen/2018-01-16/15-f-1350-17","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/466747","retrieved":"2026-07-09 08:06:15.863209+00:00"}}