{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/siegen/ag_siegen/j2016/14_C_2232_15_Beschluss_20160701","ecli":"ECLI:DE:AGSI:2016:0701.14C2232.15.00","court":"Amtsgericht Siegen","senate":"Zivilgericht","decided":"2016-07-01","aktenzeichen":"14 C 2232/15","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Rüge der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 08.04.2016 wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen\n\nG r ü n d e :\n\nDie von der Klägerin erhobene Gehörsrüge gemäß § 321 a ZPO ist zulässig, aber unbegründet.\n\nDas Gericht hat den Anspruch (auch) der Klägerin auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt.\n\nBeiden Parteien ist im Rahmen des angeordneten Vorverfahrens ausreichend Gelegenheit gegeben worden, sich zu sämtlichen entscheidungserheblichen Fragen zu äußern.\n\nDas Gericht hat seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt, zu denen beide Parteien vorher Stellung nehmen konnten. Das Vorbringen beider Parteien ist vom Gericht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen worden.\n\nDie Rüge hinsichtlich der Hervorhebung mit Textmarker betrifft einen letztlich nicht entscheidungserheblichen Vortrag. Das Gericht hat nämlich ausweislich des Urteils auf das Zustandekommen der Indivualvereinbarung zur Lademittelrückführung abgestellt. Insoweit ist nicht von Bedeutung, ob die entsprechende Regelung hervorgehoben wurde oder nicht.\n\nAllein die Tatsache, dass das Gericht den rechtlichen Ausführungen der Klägerin insgesamt nicht gefolgt ist, kann selbstverständlich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Klägerin nicht begründen. Demgemäß ist nach allgemeiner Meinung die Beurteilung eines Parteivorbringens als nicht entscheidungserheblich gerade kein Verstoß gegen das rechtliche Gehör, wenn – wie vorliegend – die Rechtslage nicht offenkundig grundsätzlich verkannt worden ist.\n\nDie Gehörsrüge gemäß § 321 a ZPO ist gerade kein Behelf zur Überprüfung der inhatlichen Richtigkeit der Entscheidung.\n\nVorliegend liegt auch keine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung vor. Die Klägerin konnte nämlich nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zwingend davon ausgehen, dass das Gericht ihrem Sachvortrag uneingeschränkt folgt bzw. vor der Entscheidung durch Urteil in jedem Fall ihren Beweisantritten vollständig nachgeht.\n\nJedenfalls darf durch das Instrument der Gehörsrüge gem. § 321 a ZPO der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt werden.\n\nSiegen, den 1. Juli 2016\n\nAmtsgericht\n\n…..\n\nRichter am Amtsgericht","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-siegen/2016-07-01/14-c-2232-15","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 321a","ref_norm":"321a","n":3}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-siegen/2016-07-01/14-c-2232-15","retrieved":"2026-10-28 16:05:06.703971+00:00"},"card":{"id":"ag-siegen/2016-07-01/14-c-2232-15","court":"AG Siegen","court_id":"ag-siegen","court_as_stated":"Amtsgericht Siegen","panel":"Zivilgericht","date":"2016-07-01","dockets":["14 C 2232/15"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:AGSI:2016:0701.14C2232.15.00","ids":{"doknr":"NRWE-lgs/siegen/ag_siegen/j2016/14_C_2232_15_Beschluss_20160701","ecli":"ECLI:DE:AGSI:2016:0701.14C2232.15.00"},"cite_as":"AG Siegen, Beschluss vom 01.07.2016 – 14 C 2232/15","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-siegen/2016-07-01/14-c-2232-15","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Rüge der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 08.04.2016 wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen","basis":"source_label","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"ZPO/321a","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"321a","label":"§ 321a ZPO","mentions":3}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-28T16:05:06.703971+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}