{"status":"available","doknr":"OLD368274","ecli":"ECLI:DE:AGRE1:2025:0827.91C16.25.00","court":"Amtsgericht Recklinghausen","senate":null,"decided":"2025-08-27","aktenzeichen":"91 C 16/25","doktyp":"Versäumnisurteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu Händen der Hausverwaltung G., 13.065,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 06.02.2025 zu zahlen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar\n\n1\n\nOhne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).\n\n2\n\nDer Streitwert wird auf 13.065,49 EUR festgesetzt.\n\n3\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\n4\n\nGegen das Versäumnisurteil ist der Einspruch statthaft. Dieser muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Recklinghausen, Reitzensteinstr. 17 - 21, 45657 Recklinghausen, eingehen. Die Frist beginnt mit der Zustellung dieses Urteils. Diese Frist kann nicht verlängert werden.\n\n5\n\nDer Einspruch ist schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.\n\n6\n\nDer Einspruch muss die Bezeichnung des angefochtenen Urteils, sowie die Erklärung enthalten, dass Einspruch eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und zu begründen, insbesondere sind Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen. Nur die Frist zur Begründung des Einspruchs kann auf Antrag verlängert werden, wenn dadurch der Rechtsstreit nicht verzögert wird oder wichtige Gründe für die Verlängerung vorgetragen werden. Dieser Antrag muss ebenfalls innerhalb der Einspruchsfrist bei Gericht eingehen. Wenn der Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig begründet wird, kann allein deshalb der Prozess verloren werden.\n\n7\n\nQ.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/368274","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-recklinghausen/2025-08-27/91-c-16-25","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313b","ref_norm":"313b","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/368274","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/368274","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-recklinghausen/2025-08-27/91-c-16-25","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/368274","retrieved":"2026-07-09 04:58:54.632077+00:00"}}