{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/bochum/ag_recklinghausen/j2021/10_C_95_21_Urteil_20211227","ecli":"ECLI:DE:AGRE1:2021:1227.10C95.21.00","court":"Amtsgericht Recklinghausen","senate":"Abteilung 10","decided":"2021-12-27","aktenzeichen":"10 C 95/21","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nTatbestand\n\nAuf die Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 313a Abs. 1 ZPO verzichtet.\n\nEntscheidungsgründe\n\nDie zulässige Klage ist unbegründet.\n\nDie Klägerin hat keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung der begehrten 360,40 € aus § 556 BGB i.V.m. dem Mietvertrag.\n\nDer vorgenannte Anspruch ist zwar durch Abrechnung über die Betriebskosten für den Abrechnungszeitraum 2019 im Februar 2020 entstanden, jedoch teilweise durch Erfüllung gem. § 362 Abs. 1 BGB, in restlicher Höhe durch Aufrechnung gem. § 387 BGB untergegangen.\n\nDer Beklagte hat unbestritten erklärt, einen Betrag in Höhe von 9,24 € gezahlt zu haben.\n\nZudem erklärte er mit der Restforderung in Höhe von 351,16 € die teilweise Aufrechnung mit seinem Kautionsguthaben. Dem ist die Klägerin innerhalb der verlängerten Frist  nicht entgegengetreten, sodass das Vorbringen des Beklagten als zugestanden zu werten und der Entscheidung zugrunde zu legen war, § 138 Abs. 2, 3 ZPO.\n\nMangels Hauptanspruchs besteht auch der geltend gemachte Zinsanspruch nicht.\n\nDie prozessualen Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 91,708 Nr. 11 71, 713 ZPO.\n\nDer Streitwert wird auf 360,40 EUR festgesetzt.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nA) Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung für jeden zulässig, der durch dieses Urteil in seinen Rechten benachteiligt ist,\n\n1. wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,00 EUR übersteigt oder\n\n2. wenn die Berufung in dem Urteil durch das Amtsgericht zugelassen worden ist.\n\nDie Berufung muss innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung dieses Urteils schriftlich bei dem Landgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, eingegangen sein. Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird, sowie die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werde, enthalten.\n\nDie Berufung ist, sofern nicht bereits in der Berufungsschrift erfolgt, binnen zwei Monaten nach Zustellung dieses Urteils schriftlich gegenüber dem Landgericht Bochum zu begründen.\n\nDie Parteien müssen sich vor dem Landgericht Bochum durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere müssen die Berufungs- und die Berufungsbegründungsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.\n\nMit der Berufungsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils vorgelegt werden.\n\nB) Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde an das Amtsgericht Recklinghausen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Recklinghausen, Reitzensteinstr. 17, 45657 Recklinghausen, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.\n\nIst der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.\n\nHinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:\n\nDie Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bochum/ag_recklinghausen/j2021/10_C_95_21_Urteil_20211227.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-recklinghausen/2021-12-27/10-c-95-21","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 362","ref_norm":"362","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 387","ref_norm":"387","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313a","ref_norm":"313a","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 556","ref_norm":"556","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 130a","ref_norm":"130a","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bochum/ag_recklinghausen/j2021/10_C_95_21_Urteil_20211227.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bochum/ag_recklinghausen/j2021/10_C_95_21_Urteil_20211227.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-recklinghausen/2021-12-27/10-c-95-21","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bochum/ag_recklinghausen/j2021/10_C_95_21_Urteil_20211227.html","retrieved":"2026-09-30 06:23:39.232717+00:00"}}