{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/bochum/ag_recklinghausen/j2021/20_M_1010_21_Sonstige_20210525","ecli":"ECLI:DE:AGRE1:2021:0525.20M1010.21.00","court":"Amtsgericht Recklinghausen","senate":"Abteilung 20","decided":"2021-05-25","aktenzeichen":"20 M 1010/21","doktyp":"Sonstige","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nHaftbefehl in der Zwangsvollstreckungssache\n\ndes unten genannten Gläubigers gegen den Schuldner\n\nHerr T. B., 45665 Recklinghausen\n\nDer Schuldner war zu folgendem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen:\n\nDonnerstag, 20.05.2021, 09.45 Uhr, Ort: Obergerichtsvollzieher C. L., I. Str. 24, 45657 Recklinghausen, Zeichen DR II\n\nwegen einer Forderung aus dem Vollstreckungsersuchen der Stadt Herten vom 13.04.2021, Aktenzeichen        .\n\nAuf Antrag des Gläubigers wird gegen den Schuldner die Haft angeordnet (§ 802g ZPO), um die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO zu erzwingen, weil der Schuldner in dem zu Abgabe der Vermögensauskunft bestimmten Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist und sich auch nicht ausreichend entschuldigt hat.\n\nRechtsbehelfsbelehrung\n\nDiese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Recklinghausen Reitzensteinstr. 1745657 Recklinghausen oder dem Landgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Frist beginnt mit Zustellung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle der genannten Gerichte eingelegt. Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei einem der genannten Gerichte ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.\n\nDie Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.\n\nStadt Herten Vollstreckungsbehörde,\n\nKurt-Schumacher-Str. 2-4, 45699 Herten\n\n-Gläubiger/in bzw. Vertreter-\n\nHinweis zum Haftbefehl:\n\nAuf Grund des Haftbefehls kann der Gläubiger den Schuldner durch eine(n) Gerichtsvollzieher/in verhaften lassen. Dem Auftrag an die/den Gerichtsvollzieher/in müssen eine Ausfertigung des Haftbefehls, der vollstreckbare Titel und eine genaue Berechnung der Forderung beiliegen. Bisherige Vollstreckungskosten, die geltend gemacht werden, sind zu belegen.\n\nDer Haftbefehl ist dem Schuldner bei der Verhaftung in beglaubigter Abschrift zu übergeben.\n\nDie Gerichtsgebühr für das Verfahren (Nr. 2114 KV GKG) in Höhe von 22,00 Euro ist ggf. als Nebenkosten von dem Schuldner einzuziehen.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bochum/ag_recklinghausen/j2021/20_M_1010_21_Sonstige_20210525.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-recklinghausen/2021-05-25/20-m-1010-21","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 802c","ref_norm":"802c","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 130a","ref_norm":"130a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 802g","ref_norm":"802g","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bochum/ag_recklinghausen/j2021/20_M_1010_21_Sonstige_20210525.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bochum/ag_recklinghausen/j2021/20_M_1010_21_Sonstige_20210525.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-recklinghausen/2021-05-25/20-m-1010-21","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bochum/ag_recklinghausen/j2021/20_M_1010_21_Sonstige_20210525.html","retrieved":"2026-09-30 06:31:00.210177+00:00"}}