{"status":"available","doknr":"OLD382472","ecli":"ECLI:DE:AGPB1:2023:0224.58C3.23.00","court":"Amtsgericht Paderborn","senate":null,"decided":"2023-02-24","aktenzeichen":"58 C 3/23","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag i.H.v. 392,96 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2022 zu zahlen.\n\nDie Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag i.H.v. 111,96 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2023 zu zahlen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\n1\n\nOhne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).\n\n2\n\nEntscheidungsgründe\n\n3\n\nDie Klage ist zulässig und begründet.\n\n4\n\nDie Kläger haben gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von 392,96 € aus dem streitgegenständlichen Mietvertrag i.V.m. § 556 BGB. Die Betriebskosten sind wirksam auf die Beklagte umgelegt worden. Diese sollen nach dem streitgegenständlichen Mietvertrag gem. §§ 7, 18 als Vorschuss gezahlt werden. Dies ergibt sich nach Auffassung des Gerichts eindeutig aus dem Wortlaut der Regelungen. Zwar ist unter § 7 nichts angekreuzt worden, allerdings wurden 45 € monatlich als \"Betriebskostenvorschuss für Betriebskosten gemäß § 18\" und 50,00 € monatlich als \"Heizkostenvorschuss gemäß § 9\" eingetragen. Wie dies anders zu verstehen sein soll, als dass diese Kosten monatlich als Vorschuss auf die Betriebskosten zu leisten sind, kann nicht nachvollzogen werden. Eine andere Auslegung erfolgt auch nicht im Hinblick auf § 18 des Mietvertrages. Denn auch darin findet sich die Möglichkeit eines Vorschusses. Es heißt genau: \"Hierauf ist ein monatlicher Betriebskostenvorschuss bzw. eine monatliche Betriebskostenpauschale (...)\". Es kann also beides gemeint sein. Aus § 7 wiederum ergibt sich, dass vorliegend ein Vorschuss vereinbart war.\n\n5\n\nBedenken hinsichtlich der formellen Voraussetzungen einer Betriebskostenabrechnung bestehen nicht. Inhaltliche Einwendungen wurden nicht geltend gemacht.\n\n6\n\nDer Zinsanspruch folgt aus Verzugsgesichtspunkten, genauso wie der Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Der diesbezügliche Zinsanspruch folgt aus §§ 288, 291 BGB i.V.m. § 187 BGB analog.\n\n7\n\nDie prozessualen Nebenentscheidungen folgen aus §§ 91 Abs. 1 S. 1, 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.\n\n8\n\nDer Streitwert wird auf 392,96 € festgesetzt.\n\n9\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\n10\n\nGegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung für jeden zulässig, der durch dieses Urteil in seinen Rechten benachteiligt ist,\n\n11\n\n1. wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,00 EUR übersteigt oder\n\n12\n\n2. wenn die Berufung in dem Urteil durch das Amtsgericht zugelassen worden ist.\n\n13\n\nDie Berufung muss innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung dieses Urteils bei dem Landgericht Paderborn, Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn, eingegangen sein. Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird, sowie die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werde, enthalten.\n\n14\n\nDie Berufung ist, sofern nicht bereits in der Berufungsschrift erfolgt, binnen zwei Monaten nach Zustellung dieses Urteils gegenüber dem Landgericht Paderborn zu begründen.\n\n15\n\nDie Parteien müssen sich vor dem Landgericht Paderborn durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere müssen die Berufungs- und die Berufungsbegründungsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.\n\n16\n\nMit der Berufungsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils vorgelegt werden.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/382472","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-paderborn/2023-02-24/58-c-3-23","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 187","ref_norm":"187","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 288","ref_norm":"288","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 291","ref_norm":"291","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313a","ref_norm":"313a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 556","ref_norm":"556","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/382472","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/382472","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-paderborn/2023-02-24/58-c-3-23","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/382472","retrieved":"2026-07-09 05:34:41.073320+00:00"}}