{"status":"available","doknr":"OLD461335","ecli":"ECLI:DE:AGOB:2018:0926.43F1478.17.00","court":"Amtsgericht Oberhausen","senate":null,"decided":"2018-09-26","aktenzeichen":"43 F 1478/17","doktyp":"Anerkenntnisurteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller jeweils im März, Juni, September und Dezember eines jeden Jahres Auskunft über den aktuellen Entwicklungsstand nebst Foto bezüglich des Kindes … zu erteilen.\n\nDer Auskunftsanspruch wird dahingehend eingeschränkt, dass Adressen nicht herausgegeben werden müssen.\n\nDie Übermittlung kann durch eine Mittelsperson erfolgen.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 3.000 EUR festgesetzt (§ 45 FamGKG).\n\nDie Gerichtskosten tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.\n\n1\n\n43 F 1478/17\n\nErlassen am 26.09.2018 durch Übergabe an die Geschäftsstelle … Justizamtsinspektorals Urkundsbeamter der Geschäftsstelle\n\nAmtsgericht Oberhausen\n\nFamiliengericht\n\nBeschluss\n\n2\n\nIn der Familiensache\n\n3\n\nbetreffend das minderjährige Kind …, geboren am …\n\n4\n\nan der weiter beteiligt sind:\n\n5\n\n1.              Herr …\n\n6\n\nAntragsteller und Kindesvater,\n\n7\n\n              Verfahrensbevollmächtigte:              Rechtsanwälte …\n\n8\n\n2.              Frau …\n\n9\n\nAntragsgegnerin und Kindesmutter,\n\n10\n\n              Verfahrensbevollmächtigte:              Frau Rechtsanwältin …\n\n11\n\n3.              Stadtjugendamt Oberhausen, … zum Aktenzeichen …,\n\n12\n\nverfahrensbeteiligte Behörde,\n\n13\n\n4.              Frau Rechtsanwältin …\n\n14\n\nVerfahrensbeistand,\n\n15\n\nhat das Amtsgericht Oberhausenam 26.09.2018durch die Rechtspflegerin …\n\n16\n\nbeschlossen:\n\n17\n\nDie Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller jeweils im März, Juni, September und Dezember eines jeden Jahres Auskunft über den aktuellen Entwicklungsstand nebst Foto bezüglich des Kindes … zu erteilen.\n\n18\n\nDer Auskunftsanspruch wird dahingehend eingeschränkt, dass Adressen nicht herausgegeben werden müssen.\n\n19\n\nDie Übermittlung kann durch eine Mittelsperson erfolgen.\n\n20\n\nDer Verfahrenswert wird auf 3.000 EUR festgesetzt (§ 45 FamGKG).\n\n21\n\nDie Gerichtskosten tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.\n\n22\n\nGründe:\n\n23\n\nDer Kindesvater hat vorliegend einen Auskunftsanspruch gemäß § 1686 BGB.\n\n24\n\nEr hat ein berechtigtes Interesse an der Auskunft, da er keine andere zumutbare Möglichkeit hat, die maßgeblichen Informationen zu erhalten.\n\n25\n\nZudem widerspricht die Auskunft nicht dem Kindeswohl. … hat vorliegend aufgrund seines jungen Alters keinen entgegen gerichteten Willen, der das Auskunftsrecht ausschließen würde. Des Weiteren liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kindesvater mit seinem Antrag rechtsmissbräuchliche Absichten verfolgt.\n\n26\n\nEs blieben jedoch die Straftaten des Kindesvaters gegen das Kind in der Vergangenheit zu berücksichtigen. Aufgrund dessen war der Auskunftsanspruch dahingehend einzuschränken, dass Adressen nicht angegeben werden müssen und die Übermittlung durch eine zwischengeschaltete Stelle vorgenommen werden kann.\n\n27\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\n28\n\nGegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Oberhausen, Friedensplatz 1, 46045 Oberhausen oder dem Beschwerdegericht, dem Oberlandesgericht Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.\n\n29\n\nDie sofortige Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Oberhausen oder dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.\n\n30\n\nDie sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.\n\n31\n\nOberhausen, 26.09.2018Amtsgericht\n\n32\n\n…","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/461335","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-oberhausen/2018-09-26/43-f-1478-17","cited_norms":[{"jurabk":"FamGKG","ref":"§ 45","ref_norm":"45","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1686","ref_norm":"1686","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/461335","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/461335","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-oberhausen/2018-09-26/43-f-1478-17","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/461335","retrieved":"2026-07-09 07:54:57.024343+00:00"}}