{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/duesseldorf/ag_neuss/j2026/44_F_116_25_Beschluss_20260416","ecli":"ECLI:DE:AGNE:2026:0416.44F116.25.00","court":"Amtsgericht Neuss","senate":"44 F","decided":"2026-04-16","aktenzeichen":"44 F 116/25","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Der Verfahrenswert wird vorläufig wie folgt festgesetzt:\n\n\r\n\nbis 16.3.2026: 7.486 €,\n\n\r\n\ndanach: 3.703 €\n\n\r\n\nGründe:\n\n\r\n\nDer Beschluss beruht auf §§ 114, 115, Abs. 1 und 2 sowie § 120 ZPO.\n\n\r\n\nDer Antrag hat nur Aussicht auf Erfolg, soweit der Antragsgegner sich gegen einen höheren Zahlbetrag als 2607 € wendet.\n\n\r\n\nDie Frage, ob der Antragsgegner verpflichtet war, neben seiner vollschichtigen Erwerbstätigkeit einer Nebenbeschäftigung nachzugehen, soll im Rahmen des Hauptsacheverfahrens geklärt werden und nicht im Rahmen der summarischen Prüfung im VKH-Prüfungsverfahren.\n\n\r\n\nSelbst wenn man zu der Einschätzung kommen sollte, dass der Antragsgegner zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung nicht verpflichtet war, ergibt sich ein übergegangener Unterhaltsanspruch für das Jahr 2023 i.H.v. monatlich 204 € gemäß nachstehender Unterhaltsberechnung. Pauschale berufsbedingte Aufwendungen werden ausweislich der insoweit modifizierten Leitlinien des OLG Düsseldorf (Ziffer 10.2.1.) nicht in Abzug gebracht.\n\n\r\n\r\n\nVersion: 9.4.0.7789 Ausdruck: 16.04.2026, 10:32\n\n\r\n\nBerechnung des Unterhalts\n\n\r\n\r\n\nDaten und Beteiligte\n\n\r\n\nBerechnungsstichtag . . . . . . . . 01.01.2023\n\n\r\n\nName der Variante I: Düsseldorf_2023_01.VUO\n\n\r\n\ngültig im Bezirk des OLG Düsseldorf,\n\n\r\n\nerster Gültigkeitstag 01. 01. 2023, wie vom Verlag ausgeliefert\n\n\r\n\r\n\nNamen der nur Unterhaltspflichtigen\n\n\r\n\nI.\n\n\r\n\r\n\nNamen des Kindes/der Kinder\n\n\r\n\nG., geb. 00.00.0000, 17 Jahre alt\n\n\r\n\ngerundet nach § 1612a Abs.3 BGB\n\n\r\n\nK., geb. 00.00.0000, 7 Jahre alt\n\n\r\n\nZ., geb. 00.00.0000, 2 Jahre alt\n\n\r\n\r\n\nZuordnungen\n\n\r\n\nKindesunterhalt\n\n\r\n\nG. ist ein Kind von I..\n\n\r\n\nK. ist ein Kind von I..\n\n\r\n\nZ. ist ein Kind von I..\n\n\r\n\r\n\nBedarf und Leistungsfähigkeit\n\n\r\n\r\n\nUnterhaltspflichtig\n\n\r\n\nI.\n\n\r\n\nName der Variante II: West_2023_01.VUZ\n\n\r\n\ngültig in den alten Bundesländern und Berlin (West),\n\n\r\n\nerster Gültigkeitstag 01. 01. 2023\n\n\r\n\r\n\nNettoeinkommen von I.:\n\n\r\n\nallgemeine Lohnsteuer\n\n\r\n\nJahrestabelle\n\n\r\n\nSteuerjahr 2023\n\n\r\n\nBruttolohn: . . . . . . . . . . . 32.400,00 Euro\n\n\r\n\nLSt-Klasse 1\n\n\r\n\nKinderfreibeträge 1,5\n\n\r\n\nZusatzbeitrag zu KV (%) . . . . . . . . . 1,7\n\n\r\n\nLohnsteuer: . . . . . . . . . . . -3.294,00 Euro\n\n\r\n\nKirchensteuer 9 % . . . . . . . . . . -9,54 Euro\n\n\r\n\nRentenversicherung (18,6 % / 2) . . . . . . -3.013,20 Euro\n\n\r\n\nArbeitslosenversicherung (2,6 % / 2) . . . . -421,20 Euro\n\n\r\n\nKrankenversicherung: (14,6%/2 + 1,7%/2) . . . -2.640,60 Euro\n\n\r\n\nPflegeversicherung (AN-Anteil 1,525 %) . . . -494,10 Euro\n\n\r\n\n------------------\n\n\r\n\nNettolohn: . . . . . . . . . . . 22.527,36 Euro\n\n\r\n\n22527,36 / 12 = . . . . . . . . . . 1.877,28 Euro\n\n\r\n\nKinder\n\n\r\n\nG., 17 Jahre\n\n\r\n\nG. lebt bei dem anderen Elternteil.\n\n\r\n\nDer andere Elternteil erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung.\n\n\r\n\nDer andere Elternteil erhält das Kindergeld von\n\n\r\n\n. . . . . . . . . . 250,00 Euro\n\n\r\n\r\n\nK., 7 Jahre\n\n\r\n\nK. lebt bei dem anderen Elternteil.\n\n\r\n\nDer andere Elternteil erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung.\n\n\r\n\nDer andere Elternteil erhält das Kindergeld von\n\n\r\n\n. . . . . . . . . . 250,00 Euro\n\n\r\n\r\n\nZ., 2 Jahre\n\n\r\n\nZ. lebt bei I..\n\n\r\n\nI. erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung.\n\n\r\n\nI. erhält das Kindergeld von\n\n\r\n\n. . . . . . . . . . 250,00 Euro\n\n\r\n\r\n\nBerechnung des Kindesunterhalts\n\n\r\n\r\n\naus dem Einkommen von I. in Höhe von\n\n\r\n\n. . . . . . . . . . 1.877,28 Euro\n\n\r\n\nergibt sich\n\n\r\n\nKindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023\n\n\r\n\nGruppe 1: -1900, BKB: 1370\n\n\r\n\r\n\ngegenüber G.\n\n\r\n\nTabellenunterhalt DT 1/3 . . . 588,00 Euro\n\n\r\n\nabzüglich Kindergeld . . . . -125,00 Euro\n\n\r\n\n------------------\n\n\r\n\n. . . . . . . . . . . . . . . 463,00 Euro\n\n\r\n\r\n\ngegenüber K.\n\n\r\n\nTabellenunterhalt DT 1/2 . . . 502,00 Euro\n\n\r\n\nabzüglich Kindergeld . . . . -125,00 Euro\n\n\r\n\n------------------\n\n\r\n\n. . . . . . . . . . . . . . . 377,00 Euro\n\n\r\n\r\n\ngegenüber Z.\n\n\r\n\nwegen Leistungsunfähigkeit des anderen Elternteils\n\n\r\n\nTabellenunterhalt DT 1/1 . . . 437,00 Euro\n\n\r\n\nabzüglich Kindergeld . . . . -125,00 Euro\n\n\r\n\n------------------\n\n\r\n\n. . . . . . . . . . . . . . . 312,00 Euro\n\n\r\n\ndazu Auskehrung des Kindergelds von 125,00 Euro\n\n\r\n\n------------------\n\n\r\n\ninsgesamt . . . . . . . . . . . . 1.152,00 Euro\n\n\r\n\nWohnkosten im Selbstbehalt\n\n\r\n\nWohnkosten von I. abzüglich Kinderanteil:\n\n\r\n\nWohnkosten von I. im Selbstbehalt: 950-437*20%\n\n\r\n\n. . . . . . . . . . . . . . . . 862,60 Euro\n\n\r\n\nAuf den Partner entfallen die halben Wohnkosten.\n\n\r\n\nBei I. bleiben: . . . . . . . 431,30 Euro\n\n\r\n\r\n\nPrüfung auf Leistungsfähigkeit\n\n\r\n\r\n\nI.\n\n\r\n\nI. bleibt 1877,28 - 463 - 377 - 312 = 725,28 Euro\n\n\r\n\nDas ist weniger als der notwendige Selbstbehalt von 1.370,00 Euro\n\n\r\n\nDefizit: 1370 - 725,28 = . . . . . . . . . 644,72 Euro\n\n\r\n\nDaher ist zu kürzen:\n\n\r\n\nvorrangiger Kindesunterhalt . . . . . . . 1.152,00 Euro\n\n\r\n\nverfügbar 1152 - 644,72 = . . . . . . . . 507,28 Euro\n\n\r\n\nMangelquote: 507,28/1152*100 = . . . . . . 44,035%\n\n\r\n\nG.: 463 * 44,035% . . . . . . . 203,88 Euro\n\n\r\n\nalso um 259,12 Euro weniger.\n\n\r\n\nK.: 377 * 44,035% . . . . . . . . . 166,01 Euro\n\n\r\n\nalso um 210,99 Euro weniger.\n\n\r\n\nZ.: 312 * 44,035% . . . . . . . . . 137,39 Euro\n\n\r\n\nalso um 174,61 Euro weniger.\n\n\r\n\nDas Resteinkommen erhöht sich damit auf\n\n\r\n\n725,28 + 259,12 + 210,99 + 174,61 = . . . . 1.370,00 Euro\n\n\r\n\r\n\nVerteilungsergebnis\n\n\r\n\r\n\nI. . . . . . . . . . . 1.495,00 Euro\n\n\r\n\ndavon Kindergeld . . . . 125,00 Euro\n\n\r\n\nG. . . . . . . . . . . . . 329,00 Euro\n\n\r\n\ndavon Kindergeld . . . . 125,00 Euro\n\n\r\n\nK. . . . . . . . . . . . . . . 291,00 Euro\n\n\r\n\ndavon Kindergeld . . . . 125,00 Euro\n\n\r\n\nZ. . . . . . . . . . . . . . 262,00 Euro\n\n\r\n\ndavon Kindergeld . . . . 125,00 Euro\n\n\r\n\n------------------\n\n\r\n\ninsgesamt . . . . . . . . . . . . 2.377,00 Euro\n\n\r\n\r\n\nZahlungspflichten\n\n\r\n\r\n\nI. zahlt an\n\n\r\n\nG. . . . . . . . . . . . . 204,00 Euro\n\n\r\n\nK. . . . . . . . . . .. . . . 166,00 Euro\n\n\r\n\n(Z.: 137,39 Euro) (dazu das Kindergeld von: 125,00 Euro)\n\n\r\n\n------------------\n\n\r\n\n. . . . . . . . . . .. . . 370,00 Euro\n\n\r\n\n(im Haushalt: 262,39 Euro)\n\n\r\n\r\n\nHinzu kommt - unter Zugrundelegung eines monatlichen Bruttoeinkommens des Antragsgegners im Jahr 2024 i.H.v. 2.700 € - ein übergegangener Unterhaltsanspruch für das Kind G. i.H.v. 159 € für den Monat Januar 2024.\n\n\r\n\nDamit beläuft sich der jedenfalls geschuldete übergegangene Anspruch auf Kindesunterhalt für den Zeitraum Januar 2023 bis einschließlich Januar 2024 auf 2607 €. Die hiergegen gerichtete Verteidigung hat keine Aussicht auf Erfolg, sodass der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe insoweit zurückzuweisen war.\n\n\r\n\nDie Frage, ob der Antragsgegner zusätzlich verpflichtet war, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen, bleibt der Hauptsacheentscheidung vorbehalten.\n\n\r\n\nDie Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus folgender Berechnung:\n\n\r\n\r\n\nA. Einzusetzendes Einkommen\n\n\r\n\r\n\nEinkommen nach § 115 Abs.1 S.1 ZPO\n\n\r\n\nGeld und Geldeswert . . . . . . . . . 1.890,00 Euro\n\n\r\n\r\n\nSteuern/Abgaben, Werbungskosten, Erwerbstätigenfreibetrag (§ 115 Abs.1 Nr.1 ZPO)\n\n\r\n\nErwerbspauschale . . . . . . . . . . 282,00 Euro\n\n\r\n\n------------------\n\n\r\n\nAbzüge nach Nr.1 . . . . . . . . . . 282,00 Euro\n\n\r\n\r\n\nGrundfreibeträge, Unterhalt (§ 115 Abs.1 Nr.2 ZPO)\n\n\r\n\nEigenbedarf . . . . . . . . . . . . 619,00 Euro\n\n\r\n\n1. weitere Person im Haushalt 5 Jahre alt . . . . 393,00 Euro\n\n\r\n\n------------------\n\n\r\n\nBedarf nach § 115 Abs.1 Nr.2 ZPO . . . . . 1.012,00 Euro\n\n\r\n\r\n\nKosten für Unterkunft und Heizung (§ 115 Abs.1 Nr.3 ZPO)\n\n\r\n\nangem. Kosten für Unterkunft und Heizung . . . . 475,00 Euro\n\n\r\n\r\n\nEinzusetzendes Einkommen nach 115 Abs.2 ZPO\n\n\r\n\nGeld und Geldeswert . . . . . . . . . 1.890,00 Euro\n\n\r\n\nAbzüge nach § 115 Abs.1 Nr.1 ZPO . . . . . -282,00 Euro\n\n\r\n\nAbzüge nach § 115 Abs.1 Nr.2 ZPO . . . . . -1.012,00 Euro\n\n\r\n\nAbzüge nach § 115 Abs.1 Nr.3 ZPO . . . . . -475,00 Euro\n\n\r\n\n------------------\n\n\r\n\neinzusetzen . . . . . . . . . . . . 121,00 Euro\n\n\r\n\r\n\nB. Höhe der Monatsrate\n\n\r\n\nMonatsrate:121/2 = . . . . . . . . . . 60,00 Euro\n\n\r\n\r\n\nC. Einzusetzendes Vermögen\n\n\r\n\nist nicht vorhanden.\n\n\r\n\nEs wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Aus dem Einkommen sind monatliche Raten von 60,00 Euro zu leisten.\n\n\r\n\n.\n\n\r\n\n \r\n\r\n\n\r\n\r\n\nNeuss, 16.04.2026 Amtsgericht\n\n\r\n\r\n\n\r\n\n\r\n\r\n\nW. Richterin am Amtsgericht","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/ag_neuss/j2026/44_F_116_25_Beschluss_20260416.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-neuss/2026-04-16/44-f-116-25","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 115","ref_norm":"115","n":8},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1612a","ref_norm":"1612a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 120","ref_norm":"120","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/ag_neuss/j2026/44_F_116_25_Beschluss_20260416.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/ag_neuss/j2026/44_F_116_25_Beschluss_20260416.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-neuss/2026-04-16/44-f-116-25","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/ag_neuss/j2026/44_F_116_25_Beschluss_20260416.html","retrieved":"2026-09-30 06:08:56.858005+00:00"}}