{"status":"available","doknr":"OLD469370","ecli":"ECLI:DE:AGMK2:2017:0912.17CS120JS837.17.1.00","court":"Amtsgericht Menden","senate":null,"decided":"2017-09-12","aktenzeichen":"17 Cs-120 Js 837/17-170/17","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Angeklagte wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.\n\nDie Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.\n\nangewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 248a StGB.\n\n1\n\nGründe\n\n2\n\n(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)\n\n3\n\nDer festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem Strafbefehlsantrag, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.\n\n4\n\nBei der Strafzumessung hat das Gericht strafmildernd vor allem bedacht, dass der Angeklagte sich geständig eingelassen hat. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Diebesgut um geringwertigste Sachen.\n\n5\n\nStraferschwerend wurde demgegenüber berücksichtigt, dass der Angeklagte einschlägig vorbestraft ist.\n\n6\n\nDennoch erachtet das Gericht eine nur maßvolle Steigerung der Tagessatzzahl gegenüber der vorherigen Verurteilung als ausreichend. Der Angeklagte musste sich erstmals einer Hauptverhandlung stellen und zeigte sich einsichtig. Aufgrund dieser Umstände geht das Gericht davon aus, dass er spätestens diese Verhandlung und Verurteilung ausreichend als Warnung versteht und zukünftig ohne weitere Straftaten leben wird.\n\n7\n\nBei weiteren Taten hat er, trotz des für Ersttäter hohen Alters, mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen.\n\n8\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.\n\n9\n\nAnliegender Strafbefehlsentwurf wurde erstellt (Vgl. Urteilsgründe):\n\n10\n\nAuf Antrag der Staatsanwaltschaft  wird gegen Sie\n\n11\n\n wegen Diebstahls geringwertiger Sachen\n\n12\n\n - Vergehen nach §§ 242 Abs. 1, 248a StGB -\n\n13\n\n eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40,00 Euro (= 1.200,00 Euro) festgesetzt.\n\n14\n\n Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt.\n\n15\n\nDie Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie,\n\n16\n\nam 08.05.2017 in N fremde bewegliche Sachen von geringem Wert einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich rechtswidrig zuzueignen.\n\n17\n\nIhnen wird Folgendes zur Last gelegt:\n\n18\n\nSie entwendeten am 08.05.2017 gegen 08:45 Uhr aus den Auslagen der Firma B, I- Str. x, xxxxx N, einen Frischkäse zum Kaufpreis von 0,85 Euro und eine Bildzeitung zum Kaufpreis von 0,90 Euro, indem Sie die Artikel aus dem Regal nahmen, sie in Ihrer inneren Jackentasche versteckten und die Kasse passierten ohne die Waren zu bezahlen, um diese für sich zu behalten.\n\n19\n\nDer erforderliche Strafantrag wurde gestellt.\n\n20\n\nDas besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wird bejaht.\n\n21\n\nAls Beweismittel hat die Staatsanwaltschaft bezeichnet:\n\n22\n\nZeuge: O, xxxxx J.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/469370","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-menden/2017-09-12/17-cs-120-js-837-17-170-17","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 242","ref_norm":"242","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 248a","ref_norm":"248a","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 465","ref_norm":"465","n":2}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/469370","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/469370","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-menden/2017-09-12/17-cs-120-js-837-17-170-17","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/469370","retrieved":"2026-07-09 08:12:07.271672+00:00"}}