{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:AGMK2:2013:0227.4C363.12.00","court":"Amtsgericht Menden","senate":"Zivilrichter","decided":"2013-02-27","aktenzeichen":"4 C 363/12","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.12.2012 zu zahlen.\n\nDer Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nTatbestand (entfällt gem. §§ 313 a, 495 a ZPO)\n\nEntscheidungsgründe:\n\nDie Klage ist begründet.\n\nDer Kläger hat gegen den Beklagten aus §§ 253 Abs. 2, 823 BGB i. V. m. 223 StGB einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 €.\n\nDer Beklagte hat eingeräumt, den Kläger am 26.06.2011 in der O1 Innenstadt mit dem von ihm mitgeführten Pfefferspray „X“ ins Gesicht und in die Augen gesprüht zu haben. Ausweislich der vorgelegten ärztlichen Bescheinigung sowie der Aussage des Zeugen P1 und den Angaben des Klägers ist letzterer hierdurch verletzt worden. Die Augen mussten mehrfach gespült werden. Es ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass der Kläger infolge des direkten Sprühstoßes in das Gesicht und in die Augen über Tage einen erheblichen Juckreiz sowie anfänglich auch Atemnot erlitten hat. Dieser Angriff stellt eine rechtswidrige und schuldhafte Körperverletzung i. S. d. § 223 StGB dar.\n\nDer Beklagte hat nicht bewiesen, dass er in Notwehr i. S. d. §§ 227 BGB, 32 StGB gehandelt hat. Aus der beigezogenen Strafakte der Staatsanwaltschaft Arnsberg, AZ: ### Js #####, ergibt sich nicht ansatzweise eine solche Notwehrsituation zugunsten des Beklagten. Auch der Zeuge P1, dem jedenfalls im Kerngeschehen und unter Berücksichtigung seiner zeitnahen polizeilichen Aussage zu folgen ist, hat nichts ausgesagt, was eine Notwehrsituation zugunsten des Beklagten begründen könnte.\n\nDanach ist aber die Verletzungshandlung seitens des Beklagten zu Lasten des geschädigten Klägers unstreitig, während der Beklagte für die von ihm behauptete Notwehrsituation darlegungs- und beweisfällig geblieben ist. Somit steht dem Kläger gegen den Beklagten ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu.\n\nBei der Höhe des festzusetzenden Schmerzensgeldes ist zu berücksichtigen, dass der Beklagte ohne jeden Anlass – jedenfalls hat er einen solchen Anlass nicht ansatzweise dargetan und bewiesen – dem Kläger im öffentlichen Verkehrsraum plötzlich mehrfach mit Pfefferspray direkt ins Gesicht gesprüht hat. Die Gesundheit des Klägers ist hierdurch nicht nur unerheblich beeinträchtigt worden. Die Vorsätzlichkeit des Tuns des Beklagten muss schmerzensgelderhöhend berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite sind dauerhafte Schäden nicht verblieben und konnte die Beeinträchtigung durch mehrfache Augenspülungen nach einigen Tagen behoben werden. Aus dem vorgelegten ärztlichen Attest ergibt sich nicht, dass der Kläger über ein paar Tage hinaus unter erheblichen Beeinträchtigungen gelitten hat. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände und in Anlehnung an die Entscheidung des Landgerichts O2 vom ########, AZ: ## S ##### (dort wurden 400,00 € Schmerzensgeld zugebilligt) erscheint dem Gericht vorliegend ein Schmerzensgeld von 500,00 € angemessen, aber auch ausreichend zu sein.\n\nDer Anspruch auf Zinsen folgt aus §§ 286, 288, 291 BGB.\n\nDie Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 91, 708 Nr. 11, 713 ZPO.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-menden/2013-02-27/4-c-363-12","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 227","ref_norm":"227","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 253","ref_norm":"253","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 286","ref_norm":"286","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 288","ref_norm":"288","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 291","ref_norm":"291","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 823","ref_norm":"823","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 223","ref_norm":"223","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-menden/2013-02-27/4-c-363-12","retrieved":"2026-10-28 16:01:23.472525+00:00"},"card":{"id":"ag-menden/2013-02-27/4-c-363-12","court":"AG Menden","court_id":"ag-menden","court_as_stated":"Amtsgericht Menden","panel":"Zivilrichter","date":"2013-02-27","dockets":["4 C 363/12"],"decision_type":"Urteil","ecli":"ECLI:DE:AGMK2:2013:0227.4C363.12.00","ids":{"ecli":"ECLI:DE:AGMK2:2013:0227.4C363.12.00"},"cite_as":"AG Menden, Urteil vom 27.02.2013 – 4 C 363/12","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-menden/2013-02-27/4-c-363-12","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.12.2012 zu zahlen.\n\nDer Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nTatbestand (entfällt gem. §§ 313 a, 495 a ZPO)","basis":"source_label","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"BGB/227","law":"BGB","abbreviation":"BGB","ref":"227","label":"§ 227 BGB","mentions":1},{"id":"BGB/253","law":"BGB","abbreviation":"BGB","ref":"253","label":"§ 253 BGB","mentions":1},{"id":"BGB/286","law":"BGB","abbreviation":"BGB","ref":"286","label":"§ 286 BGB","mentions":1},{"id":"BGB/288","law":"BGB","abbreviation":"BGB","ref":"288","label":"§ 288 BGB","mentions":1},{"id":"BGB/291","law":"BGB","abbreviation":"BGB","ref":"291","label":"§ 291 BGB","mentions":1},{"id":"BGB/823","law":"BGB","abbreviation":"BGB","ref":"823","label":"§ 823 BGB","mentions":1},{"id":"StGB/223","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"223","label":"§ 223 StGB","mentions":1},{"id":"ZPO/708","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"708","label":"§ 708 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/713","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"713","label":"§ 713 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/91","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"91","label":"§ 91 ZPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. 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