{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:AGMI3:2015:0521.7F377.14.00","court":"Amtsgericht Rahden","senate":"Einzelrichter","decided":"2015-05-21","aktenzeichen":"7 F 377/14","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDas Verfahren ist aufgrund der übereinstimmenden Beendigungserklärungen der Beteiligten beendet.\n\nDie Gerichtskosten tragen der Kindesvater und der Vormund je zur Hälfte. Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.\n\nGründe:\n\nDie Entscheidung beruht auf §§ 83 Abs. 2, 81 FamFG. In Sorgerechts- und Umgangssachen entspricht die getroffene Kostenregelung regelmäßig billigem Ermessen. Anhaltspunkte für eine abweichende Regelung sind nicht ersichtlich.\n\nDie Wertfestsetzung folgt aus § 45 Absatz 1 Nr. 2 FamFGKG.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt oder wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Beschwerde zugelassen hat. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Rahden, Lange Str. 18, 32369 Rahden schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.\n\nDie Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Rahden eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.\n\nDie Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.\n\nGegen die Festsetzung des Verfahrenswertes ist die Beschwerde zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 Euro übersteigt oder sie das Familiengericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem Beschluss zugelassen hat.\n\nSie ist schriftlich bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Rahden, Lange Str. 18, 32369 Rahden oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts innerhalb von sechs Monaten einzulegen, nachdem die Entscheidung wegen des Hauptgegenstands Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat.\n\nIst der Verfahrenswert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, kann sie noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-rahden/2015-05-21/7-f-377-14","cited_norms":[{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 81","ref_norm":"81","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 83","ref_norm":"83","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-rahden/2015-05-21/7-f-377-14","retrieved":"2026-10-28 16:03:10.899885+00:00"},"card":{"id":"ag-rahden/2015-05-21/7-f-377-14","court":"AG Rahden","court_id":"ag-rahden","court_as_stated":"Amtsgericht Rahden","panel":"Einzelrichter","date":"2015-05-21","dockets":["7 F 377/14"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:AGMI3:2015:0521.7F377.14.00","ids":{"ecli":"ECLI:DE:AGMI3:2015:0521.7F377.14.00"},"cite_as":"AG Rahden, Beschluss vom 21.05.2015 – 7 F 377/14","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-rahden/2015-05-21/7-f-377-14","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Das Verfahren ist aufgrund der übereinstimmenden Beendigungserklärungen der Beteiligten beendet.\n\nDie Gerichtskosten tragen der Kindesvater und der Vormund je zur Hälfte. 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