{"status":"available","doknr":"OLD371703","ecli":"ECLI:DE:AGMH:2025:0108.5XVII691.24.00","court":"Amtsgericht Mülheim an der Ruhr","senate":null,"decided":"2025-01-08","aktenzeichen":"5 XVII 691/24","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nwird die geschlossene Unterbringung des Herrn B. in dem A.-Hospital, J.-straße, Q. oder in einer anderen geschlossenen Einrichtung längstens bis zum 00.00.0000 genehmigt.\n\nDie zuständige Behörde wird ermächtigt, auf Veranlassung des Betreuers bei der Zuführung des Betroffenen zur Unterbringung erforderlichenfalls Gewalt anzuwenden und die Wohnung zu öffnen und zu betreten.\n\nAls Verfahrenspfleger bleibt Herr W. bestellt.\n\nDiese Entscheidung ist sofort wirksam.\n\n1\n\n5 XVII 691/24\n\nAmtsgericht Mülheim an der Ruhr\n\nBetreuungsgericht\n\nBeschluss\n\n2\n\nGründe:\n\n3\n\nDie Entscheidung beruht auf § 1831 Abs.1 Nr. 1 und 2 BGB.\n\n4\n\nBei dem Betroffenen liegt eine manische Episode mit psychotischen Symptomen vor. Diese Erkrankung bedarf zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens dringend der stationären Behandlung.\n\n5\n\nDarüber hinaus ist die Unterbringung zum Wohl des Betroffenen erforderlich, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Herr B. sich auf Grund seiner Erkrankung erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt.\n\n6\n\nDies folgt aus den Ermittlungen des Gerichts, insbesondere dem vorliegenden ärztlichen Gutachten des Herrn Dr. R. vom 00.00.0000 und der richterlichen Anhörung des Betroffenen.\n\n7\n\nDer Betroffene ist krankheitsbedingt - aufgrund der Einschränkungen der Wahrnehmung und aufgrund der ausgeprägten inhaltlichen und formalen Denkstörungen - nicht in der Lage, einen freien Willen zu bilden.\n\n8\n\nAufgrund des manischen Zustands ohne jegliche Krankheitseinsicht besteht danach die Gefahr, dass sich der Betroffene nicht nur wirtschaftlich und sozial massiv schädigt, sondern einen erheblichen Gesundheitsschaden dadurch erfährt, dass sich die aktuell vorgefundene manische Episode chronifiziert und der Betroffene in diesem Zustand sich und andere gesundheitlich schädigt. Aufgrund der krankheitsbedingt bereits eingetretenen massiven Schädigungen der sozialen Beziehungen, der wirtschaftlichen und finanziellen Existenzgrundlage und des drohenden Wohnungsverlustes besteht nach der plausiblen Einschätzung des Sachverständigen auch eine erhebliche Selbstgefährdung.\n\n9\n\nDie Bemessung der Genehmigungsfrist entspricht der ärztlichen Stellungnahme.\n\n10\n\nDie Ermächtigung zur Anwendung unmittelbaren Zwangs beruht auf § 326 Abs. 2, Abs. 3 FamFG.\n\n11\n\nDie Anordnung der sofortigen Wirksamkeit folgt aus § 324 Abs. 2 FamFG.\n\n12\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\n13\n\nGegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben.\n\n14\n\nBeschwerdeberechtigt ist diejenige/derjenige, deren/dessen Rechte durch diesen Beschluss beeinträchtigt sind. Das ist vor allem die/der Betroffene selbst.\n\n15\n\nIn ihrem/seinem Namen sind ferner beschwerdeberechtigt ihr/sein Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigter, der Verfahrenspfleger sowie die zuständige Betreuungsbehörde.\n\n16\n\nIm Interesse der/des Betroffenen sind schließlich beschwerdeberechtigt\n\n17\n\n              1. deren/dessen Ehegatte oder Lebenspartner, wenn die Ehegatten oder Lebenspartner nicht dauernd getrennt leben, sowie dessen Eltern und Kinder, wenn die/der Betroffene bei diesen lebt oder bei Einleitung des Verfahrens gelebt hat,\n\n18\n\n              2. eine von der/dem Betroffenen benannte Person seines Vertrauens sowie\n\n19\n\n              3. der Leiter der Einrichtung, in der der Betroffene lebt,\n\n20\n\nsoweit sie am Verfahren beteiligt worden sind.\n\n21\n\nDie Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.\n\n22\n\nDie Beschwerde ist bei dem Amtsgericht - Betreuungsgericht - Mülheim an der Ruhr, Georgstraße 13, Q. schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Betroffene kann die Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist. Die Beschwerde kann von allen Beschwerdeberechtigten auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht - Betreuungsgericht - Mülheim an der Ruhr eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Tages.\n\n23\n\nMülheim an der Ruhr, 08.01.2025\n\nAmtsgericht\n\nM.\n\nRichter am Amtsgericht","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/371703","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-muelheim-ruhr/2025-01-08/5-xvii-691-24","cited_norms":[{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 324","ref_norm":"324","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/371703","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/371703","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-muelheim-ruhr/2025-01-08/5-xvii-691-24","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/371703","retrieved":"2026-07-09 05:08:04.428995+00:00"}}