{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/duisburg/ag_muelheimanderruhr/j2021/12_C_1234_21_Urteil_20211221","ecli":"ECLI:DE:AGMH:2021:1221.12C1234.21.00","court":"Amtsgericht Mülheim an der Ruhr","senate":"Richter am Amtsgericht","decided":"2021-12-21","aktenzeichen":"12 C 1234/21","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\n12 C 1234/21\n\nAmtsgericht Mülheim an der Ruhr\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nUrteil\n\nIn dem Rechtsstreit\n\nder Frau U., V.-straße, D.,\n\nKlägerin,\n\nProzessbevollmächtigte:                            Rechtsanwälte X.,I.-straße, C.,\n\ngegen\n\ndie Einzelunternehmen \"S.\", vertr.d.d. Inhaber B., T.-straße, L.,\n\nBeklagte,\n\nTatbestand\n\nVon der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.\n\nEntscheidungsgründe\n\nDie zulässige Klage ist nicht begründet.\n\nDie Klägerin hat keinen Anspruch auf Zahlung von 249 € sowie Zinsen und vorgerichtlich angefallenen Rechtsverfolgungskosten.\n\nEntgegen der Auffassung der Klägerin hat die beklagte Partei die Anzahlung der Kunden N. und E. gemäß Z. 6 des Gastspielvertrages nicht zu Unrecht einbehalten.\n\nNach § 6 des Gastspielvertrages sind 249 € als Reservierungs-/Planungspauschale zu überweisen.\n\nAus der maßgeblichen Sicht des objektiven Empfängers in Person der Frau N. bzw. des Herrn E. erfolgte deshalb die Zahlung nicht zugunsten der Künstlerin sondern für die Reservierung und Planung der Veranstaltung zugunsten des Herrn M. auf dessen Konto.\n\nMangels Hauptanspruchs bestehen auch die begehrten Nebenansprüche nicht.\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung für jeden zulässig, der durch dieses Urteil in seinen Rechten benachteiligt ist,\n\n1. wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,00 EUR übersteigt oder\n\n2. wenn die Berufung in dem Urteil durch das Amtsgericht zugelassen worden ist.\n\nDie Berufung muss innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung dieses Urteils schriftlich bei dem Landgericht W., F.-straße, 47051 W., eingegangen sein. Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird, sowie die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werde, enthalten.\n\nDie Berufung ist, sofern nicht bereits in der Berufungsschrift erfolgt, binnen zwei Monaten nach Zustellung dieses Urteils schriftlich gegenüber dem Landgericht W. zu begründen.\n\nDie Parteien müssen sich vor dem Landgericht W. durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere müssen die Berufungs- und die Berufungsbegründungsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.\n\nMit der Berufungsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils vorgelegt werden.\n\nY.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duisburg/ag_muelheimanderruhr/j2021/12_C_1234_21_Urteil_20211221.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-muelheim-ruhr/2021-12-21/12-c-1234-21","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313a","ref_norm":"313a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duisburg/ag_muelheimanderruhr/j2021/12_C_1234_21_Urteil_20211221.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duisburg/ag_muelheimanderruhr/j2021/12_C_1234_21_Urteil_20211221.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-muelheim-ruhr/2021-12-21/12-c-1234-21","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duisburg/ag_muelheimanderruhr/j2021/12_C_1234_21_Urteil_20211221.html","retrieved":"2026-09-30 06:23:41.208352+00:00"}}