{"status":"available","doknr":"OLD271529","ecli":"ECLI:DE:AGMH:2006:0623.12C838.06.00","court":"Amtsgericht Mülheim an der Ruhr","senate":null,"decided":"2006-06-23","aktenzeichen":"12 C 838/06","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Beklagte wird verurteilt, die Gewährleistungsfrist für das Bauvorhaben XXX-straße in Mülheim an der Ruhr – Dachgeschosssanierung 2005 – aufzulisten.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\n1\n\nEntscheidungsgründe:\n\n 2\n\n(§ 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO)\n\n 3\n\nDie Klage ist begründet.\n\n 4\n\nDer Beklagte, der im Auftrag der Klägerin Planungs- und Bauleitungsarbeiten für deren Bauvorhaben – Dachgeschosssanierung des Mehrfamilienhauses XXXstr. 39 in Mülheim an der Ruhr – durchgeführt hat, ist nach § 15 Abs. 2 Nr. 8 HOAI verpflichtet, die Gewährleistungsfristen für die bei der Sanierung zur Ausführung gekommenen Gewerke aufzulisten.\n\n 5\n\nAuf Verlangen der Klägerin hat der Beklagte mit Schreiben vom 13.12.2005 für die von ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten hinsichtlich der verschiedenen Firmen jeweils sowohl den Ablauf der Gewährungsfristen nach VOB als auch den davon verschiedenen Ablauf der Gewährungsfristen nach BGB aufgelistet ohne deutlich zu machen, hinsichtlich welcher Gewerke die Geltung der VOB vereinbart wurde und bei welchen Firmen die Verjährung der Gewährleistungsfristen nach BGB zu berechnen ist.\n\n 6\n\nMit Schreiben der Bevollmächtigten des Klägers vom 23.01.2006 wurde klargestellt, bei welchem der insgesamt 9 aufgelisteten Firmen sich die Gewährleistungsfristen nach dem bürgerlichen Gesetzbuch und bei welchen sich die Gewährleistungsfristen nach der VOB richten.\n\n 7\n\nDie von dem Kläger erstellte und durch Schreiben seiner Bevollmächtigten ergänzte Auflistung der Gewährleistungsfristen ist fehlerhaft, so dass der Klägerin gemäß §§ 280, 281 BGB in Verbindung mit dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Architektenvertrag ein Nacherfüllungsanspruch zusteht.\n\n 8\n\nZunächst hat der Kläger den Fristablauf grundsätzlich fehlerhaft angegeben, in dem er entgegen §§ 187, 188 BGB den Fristablauf unzutreffend berechnet hat.\n\n 9\n\nDer Ablauf der Gewährleistungsfristen endet an dem Tag, welcher nach seiner Bezeichnung dem Tag der Abnahme entspricht und nicht – wie vom Kläger angegeben – einen Tag vorher.\n\n 10\n\nBei den Verjährungsfristen, die sich nach der VOB berechnen, ist der Kläger fehlerhaft von einer zweijährigen Verjährungsfrist ausgegangen.\n\n 11\n\nDa vorliegend Maurerarbeiten, Zimmererarbeiten und Dacharbeiten durchgeführt wurden, liegen Arbeiten an einem Bauwerk vor, so dass die Verjährungsfrist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 VOB\n\n 12\n\n4 Jahre beträgt.\n\n 13\n\nWeiterhin ist der Beklagte bei der Berechnung des Ablaufs der Fristen fälschlicherweise von der von ihm durchgeführten technischen Abnahme ausgegangen, wobei der Architektenvertrag mangels besonderer Vereinbarung nicht die Vollmacht zur rechtsgeschäftlichen Anerkennung der Schlussrechnung, des Aufmaßes und der Abnahme im Rechtssinne enthält.\n\n 14\n\nDer Beklagte kannte zwar die Daten der rechtsgeschäftlichen Abnahme nicht aus eigenem Wissen, die Klägerin hat diese Daten dem Beklagten jedoch mitgeteilt, so dass er diese Daten bei der Berechnung des Beginns und des Ablaufs der Verjährungsfristen berücksichtigen musste.\n\n 15\n\nDa mithin die bisherigen Auflistungen der Verjährungsfristen mängelbehaftet sind, kann die Klägerin die Nacherfüllung verlangen.\n\n 16\n\nDer Beklagte ist daher gemäß dem Klageantrag zu verurteilen.\n\n 17\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO.\n\n 18\n\nDie Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 11 und 713 ZPO.\n\n 19\n\n - 4 - \n\n 20\n\nDer Streitwert wird gemäß § 3 ZPO auf 500,00 € festgesetzt.\n\n 21\n\nH ö r s c h g e n","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/271529","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-muelheim-ruhr/2006-06-23/12-c-838-06","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 187","ref_norm":"187","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 188","ref_norm":"188","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 280","ref_norm":"280","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 281","ref_norm":"281","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313a","ref_norm":"313a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"HOAI 2013","ref":"§ 15","ref_norm":"15","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/271529","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/271529","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-muelheim-ruhr/2006-06-23/12-c-838-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/271529","retrieved":"2026-07-09 02:41:53.004393+00:00"}}