{"status":"available","doknr":"OLD293702","ecli":"ECLI:DE:AGMG1:2003:0306.45IK20.03.00","court":"Amtsgericht Mönchengladbach","senate":null,"decided":"2003-03-06","aktenzeichen":"45 IK 20/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIn Anbetracht der Umstände, dass\n\n·der einzige Gläubiger der Schuldnerin den unter dem Aktenzeichen XXX geführten laufenden Eröffnungsantrag gegen die Schuldnerin gestellt hat, gestützt auf Gesamtforderungen in Höhe von EUR 624.310,89 ,\n\n·die Schuldnerin mittlerweile vermögenslos ist und nur eine Rente in unpfändbarer Höhe bezieht,\n\n·niemand im Umfeld der Schuldnerin bereit und in der Lage ist, Geld zum Zwecke der teilweisen Befriedigung des einzigen Gläubigers der Schuldnerin mit dem Ziel der Entschuldung der Schuldnerin zur Verfügung zu stellen,\n\nsieht das Gericht vorliegend davon ab, auf der Durchführung eines vorgerichtlichen Einigungsversuches zu bestehen und die Vorlage eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes zu verlangen.\n\n1\n\nSowohl ein vorgerichtlicher wie ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan könnte realistischerweise nur als Null-Plan ausgestaltet sein und fände ohne Zweifel nicht die Zustimmung des einzigen Gläubigers der Schuldnerin. Bei dieser Sachlage wäre es bloße Förmelei, auf der Durchführung eines vorgerichtlichen Einigungsversuches zu bestehen und die Vorlage eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes zu verlangen. \n\n 2\n\nSomit soll umgehend in das Eröffnungsverfahren eingestiegen und über den Stundungsantrag der Schuldnerin entschieden werden.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/293702","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-moenchengladbach/2003-03-06/45-ik-20-03","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/293702","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/293702","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-moenchengladbach/2003-03-06/45-ik-20-03","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/293702","retrieved":"2026-07-09 03:15:05.488286+00:00"}}