{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/arnsberg/ag_meschede/j2016/5_Ls_212_Js_9_14_12_15_Urteil_20160407","ecli":"ECLI:DE:AGMES:2016:0407.5LS212JS9.14.12.1.00","court":"Amtsgericht Meschede","senate":"Schöffengericht","decided":"2016-04-07","aktenzeichen":"5 Ls-212 Js 9/14-12/15","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Angeklagte T. V. wird wegen versuchten Betruges in 1669 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 35,-- € verurteilt.\n\nDie Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen sowie ihre notwendigen Auslagen.\n\nAngewandte Vorschriften: §§ 263 Absatz 1, Absatz 2, 22, 53 StGB\n\nGründe\n\n(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)\n\nDer festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem zugelassenen Anklagesatz, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.\n\nBezüglich des Anklagevorwurfs aus Ziff. 1) bis 21) - Abgabenhinterziehung - ist das Verfahren in der Hauptverhandlung gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt worden.\n\nBei der Strafzumessung hat das Gericht strafmildernd vor allem bedacht, dass sich die Angeklagte geständig eingelassen hat und dass sie dem Gericht glaubhaft den Eindruck vermitteln konnte, nunmehr von derartigen strafrechtlich bewährten Handlungen Abstand zu nehmen.\n\nDer Strafrahmen zwischen 80 und 100 Tagessätzen wurde darüber hinaus im Rahmen einer Verständigung festgesetzt.\n\nDie Angeklagte hat ferner gegenüber der Gemeinde den entstandenen Schaden bereits wiedergutgemacht und ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten.\n\nStraferschwerend war allerdings zu berücksichtigen, dass durch die Angeklagte systematisch eine Vielzahl von Straftaten begangen wurden.\n\nUnter Abwägung aller für und gegen die Angeklagte sprechenden Umstände erachtet das Gericht die Verhängung einer Geldstrafe als ausreichend, um auf die Angeklagte entsprechend einzuwirken.\n\nEs wurde für jede Betrugstat eine Einzelstrafe von 5 Tagessätzen zu jeweils 35,00 EUR für tat- und schuldangemessen erachtet.\n\nDie Höhe des einzelnen Tagessatzes ergibt sich dabei aus dem Einkommen der Angeklagten.\n\nUnter nochmaliger Abwägung aller Strafzumessungsgesichtspunkte erscheint eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 35,00 EUR tat- und schuldangemessen.\n\nDie Entscheidung über die Kosten beruht auf § 465 StPO.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-meschede/2016-04-07/5-ls-212-js-9-14-12-15","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 465","ref_norm":"465","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-meschede/2016-04-07/5-ls-212-js-9-14-12-15","retrieved":"2026-10-28 16:04:11.022990+00:00"},"card":{"id":"ag-meschede/2016-04-07/5-ls-212-js-9-14-12-15","court":"AG Meschede","court_id":"ag-meschede","court_as_stated":"Amtsgericht Meschede","panel":"Schöffengericht","date":"2016-04-07","dockets":["5 Ls-212 Js 9/14-12/15"],"decision_type":"Urteil","ecli":"ECLI:DE:AGMES:2016:0407.5LS212JS9.14.12.1.00","ids":{"doknr":"NRWE-lgs/arnsberg/ag_meschede/j2016/5_Ls_212_Js_9_14_12_15_Urteil_20160407","ecli":"ECLI:DE:AGMES:2016:0407.5LS212JS9.14.12.1.00"},"cite_as":"AG Meschede, Urteil vom 07.04.2016 – 5 Ls-212 Js 9/14-12/15","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-meschede/2016-04-07/5-ls-212-js-9-14-12-15","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Angeklagte T. V. wird wegen versuchten Betruges in 1669 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 35,-- € verurteilt.\n\nDie Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen sowie ihre notwendigen Auslagen.\n\nAngewandte Vorschriften: §§ 263 Absatz 1, Absatz 2, 22, 53 StGB","basis":"source_label","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/154","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"154","label":"§ 154 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/465","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"465","label":"§ 465 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-28T16:04:11.022990+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}