{"status":"available","doknr":"OLD80837","ecli":"ECLI:DE:AGMERSE:2016:1208.7C79.16VII.0A","court":"Amtsgericht Merseburg","senate":null,"decided":"2016-12-08","aktenzeichen":"7 C 79/16 (VII)","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nTatbestand\n\n1\n\nVon der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a ZPO abgesehen.\n\nEntscheidungsgründe\n\n2\n\nDie zulässige Klage ist unbegründet.\n\n3\n\nDem Kläger steht kein weiterer Schadensersatz, als der von den Beklagten bereits geleistete, zu.\n\n4\n\nDas klagende Land hat nicht bewiesen, dass ein höherer Aufwand, als der von den Beklagten bezahlte, für die Reinigung der Ölspur erforderlich war.\n\n5\n\nDie Beklagten haben bestritten, dass die Ölspur 110 m lang gewesen sei und deshalb 2 ¾ Stunden für die Beseitigung benötigt wurden.\n\n6\n\nDas Gericht hat die vom klagenden Land benannten Zeugen ... und ... vernommen.\n\n7\n\nDiese haben beide angegeben, keine konkreten Erinnerungen mehr an den Vorfall zu haben. Beide haben ebenfalls angegeben, dass sie die Schadensmeldung, die sich in der Anlage K 5 befindet, nicht ausgefüllt haben. Sie konnten lediglich Angaben dazu machen, wie in der Regel die Arbeiten dokumentiert werden und ablaufen.\n\n8\n\nAus diesen Angaben ergibt sich jedoch nicht, dass tatsächlich vorliegend eine Ölspur von 110 m Länge beseitigt wurde.\n\n9\n\nDie Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Plausibilität des abgerechneten Aufwands würde voraussetzen, dass das Ausmaß der Verschmutzung feststeht, was vorliegen gerade nicht der Fall ist. Ein Sachverständigengutachten war daher nicht einzuholen.\n\n10\n\nDa das klagende Land nicht bewiesen hat, dass ein Aufwand erforderlich war, der eine weitere Zahlung von 442,21 € rechtfertigt, war die Klage abzuweisen.\n\n11\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO, die Entscheidung hinsichtlich der vorläufigen Vollstreckbarkeit aus §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/80837","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-merseburg/2016-12-08/7-c-79-16-vii","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313a","ref_norm":"313a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/80837","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/80837","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-merseburg/2016-12-08/7-c-79-16-vii","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/80837","retrieved":"2026-07-08 23:43:14.613966+00:00"}}