{"status":"available","doknr":"OLD466021","ecli":"ECLI:DE:AGLK:2018:0215.15XVII18.17.00","court":"Amtsgericht Lübbecke","senate":null,"decided":"2018-02-15","aktenzeichen":"15 XVII 18/17","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIn dem betreuungsgerichtlichen Verfahren\n\nfür Herrn K.W., geboren am 00.00.1963, wohnhaft\n\nz. Zt. Krankenhaus\n\nBetreuer:\n\nHerr A. J.\n\nVerfahrenspfleger:\n\nHerr Rechtsanwalt U. P.\n\nwird die geschlossene Unterbringung des Herrn K. W. in dem Krankenhaus … oder in einer anderen geschlossenen Einrichtung längstens bis zum 15.02.2019 genehmigt.\n\nDiese Entscheidung ist sofort wirksam.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDie Entscheidung beruht auf § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB.\n\n3\n\nBei dem Betroffenen liegt eine Alkoholabhängigkeit mit fortgeschrittenem Persönlichkeitsabbau vor. Es besteht die Gefahr, dass der Betroffene sich selbst in erheblicher Weise schädigt. Weiterer Alkoholkonsum kann für den Betroffenen lebensgefährlich sein. Es ist bereits zu Krampfanfällen und Gehirnbluten gekommen. Dieser Gefahr kann wegen der fehlenden Einsichtsfähigkeit des Betroffenen nur in einer geschlossenen Einrichtung wirksam begegnet werden.\n\n4\n\nDies folgt aus den Ermittlungen des Gerichts, insbesondere dem vorliegenden ärztlichen Gutachten des Herrn Dr. X. Y. vom 25.01.2018 und der richterlichen Anhörung des Betroffenen.\n\n5\n\nDie Bemessung der Genehmigungsfrist entspricht der ärztlichen Stellungnahme.\n\n6\n\nDie Anordnung der sofortigen Wirksamkeit folgt aus § 324 Abs. 2 FamFG.\n\n7\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\n8\n\nGegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben.\n\n9\n\nBeschwerdeberechtigt ist diejenige/derjenige, deren/dessen Rechte durch diesen Beschluss beeinträchtigt sind. Das ist vor allem die/der Betroffene selbst.\n\n10\n\nIn ihrem/seinem Namen sind ferner beschwerdeberechtigt ihr/sein Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigter, der Verfahrenspfleger sowie die zuständige Betreuungsbehörde.\n\n11\n\nIm Interesse der/des Betroffenen sind schließlich beschwerdeberechtigt\n\n12\n\n              1. deren/dessen Ehegatte oder Lebenspartner, wenn die Ehegatten oder Lebenspartner nicht dauernd getrennt leben, sowie dessen Eltern und Kinder, wenn die/der Betroffene bei diesen lebt oder bei Einleitung des Verfahrens gelebt hat,\n\n13\n\n              2. eine von der/dem Betroffenen benannte Person seines Vertrauens sowie\n\n14\n\n              3. der Leiter der Einrichtung, in der der Betroffene lebt,\n\n15\n\nsoweit sie am Verfahren beteiligt worden sind.\n\n16\n\nDie Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.\n\n17\n\nDie Beschwerde ist bei dem Amtsgericht - Betreuungsgericht - Lübbecke, Kaiserstraße 18, 32312 Lübbecke schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Betroffene kann die Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist. Die Beschwerde kann von allen Beschwerdeberechtigten auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht - Betreuungsgericht - Lübbecke eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Tages.\n\n18\n\nDie Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.\n\n19\n\nLübbecke, 15.02.2018Amtsgericht\n\n20\n\nRichter am Amtsgericht","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/466021","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-luebbecke/2018-02-15/15-xvii-18-17","cited_norms":[{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 324","ref_norm":"324","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 130a","ref_norm":"130a","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/466021","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/466021","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-luebbecke/2018-02-15/15-xvii-18-17","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/466021","retrieved":"2026-07-09 08:04:41.794390+00:00"}}