{"status":"available","doknr":"OLD259833","ecli":"ECLI:DE:AGLE:2007:1115.18C353.07.00","court":"Amtsgericht Lemgo","senate":null,"decided":"2007-11-15","aktenzeichen":"18 C 353/07","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen. \n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. \n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nEine Berufung wird nicht zugelassen. \n\n1\n\nTatbestand und Entscheidungsgründe:\n\n 2\n\nAbgekürzt gem. § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO\n\n 3\n\nDie Klage ist nicht begründet. \n\n 4\n\nDer Klägerin steht aus abgetretenem Recht aus einem Zeitungsabonnementvertrag kein Zahlungsanspruch gegen den Beklagten in Höhe von 22,20 € wegen Übersendung der Zeitschrift \"G\" in den Monaten Mai, Juni und Juli 2006 gem. Rechnung vom 02. Mai 2006 zu. Denn zwischen der Zedentin und dem Beklagten ist es nicht zum Abschluss eines wirksamen Abonnementvertrages gekommen. Der Beklagte hat am 29. März 2006 den Coupon zur Anforderung einer kostenlosen Leseprobe der Zeitschrift \"G\" nur einmal unterschrieben. Die Widerrufsbelehrung hat er nicht unterschrieben. Damit ist ersichtlich, dass er außer der kostenlosen Leseprobe keinen Dauerbezug wollte. Insoweit kann sich die Klägerin nicht auf das Urteil des Amtsgerichts Leer berufen, da in diesem Verfahren die Widerrufsbelehrung unterschrieben war. Auf die weiteren Fragen der Sittenwidrigkeit gem. § 138 Abs. 1 BGB und dem Widerspruch auf dem Anforderungscoupon hinsichtlich \"risikolose\" Testanforderung und aufgedrängtem Dauerbezug kommt es nicht an. \n\n 5\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 91, 269 Abs. 3 ZPO. \n\n 6\n\nDie Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Ziffer 11, 713 ZPO. \n\n 7\n\nEine Berufung war gem. § 511 Abs. 2 Ziffer 2 Abs. 4 ZPO nicht zuzulassen. \n\n 8\n\nStreitwert bis zum 23. August 2007 24,90 € und ab dem 24. August 2007 22,20 €.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/259833","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-lemgo/2007-11-15/18-c-353-07","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 138","ref_norm":"138","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 269","ref_norm":"269","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/259833","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/259833","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-lemgo/2007-11-15/18-c-353-07","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/259833","retrieved":"2026-07-09 02:25:05.721430+00:00"}}