{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/kleve/ag_kleve/j2024/35_C_299_23_Versaeumnisurteil_20240103","ecli":"ECLI:DE:AGKLE1:2024:0103.35C299.23.00","court":"Amtsgericht Kleve","senate":"Amtsgericht Kleve","decided":"2024-01-03","aktenzeichen":"35 C 299/23","doktyp":"Versäumnisurteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von  € 3.225,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 08.12.2023 zu bezahlen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nOhne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).\n\nDer Streitwert wird auf 3.225,00 EUR festgesetzt.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nA) Gegen das Versäumnisurteil ist der Einspruch statthaft. Dieser muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, eingehen. Die Frist beginnt mit der Zustellung dieses Urteils. Diese Frist kann nicht verlängert werden.\n\nDer Einspruch ist schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.\n\nDer Einspruch muss die Bezeichnung des angefochtenen Urteils, sowie die Erklärung enthalten, dass Einspruch eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und zu begründen, insbesondere sind Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen. Nur die Frist zur Begründung des Einspruchs kann auf Antrag verlängert werden, wenn dadurch der Rechtsstreit nicht verzögert wird oder wichtige Gründe für die Verlängerung vorgetragen werden. Dieser Antrag muss ebenfalls innerhalb der Einspruchsfrist bei Gericht eingehen. Wenn der Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig begründet wird, kann allein deshalb der Prozess verloren werden.\n\nB) Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.\n\nIst der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.\n\nHinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:\n\nDie Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.\n\nWeitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.\n\nUnterschrift","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-kleve/2024-01-03/35-c-299-23","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313b","ref_norm":"313b","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 130a","ref_norm":"130a","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-kleve/2024-01-03/35-c-299-23","retrieved":"2026-10-25 17:21:54.138139+00:00"},"card":{"id":"ag-kleve/2024-01-03/35-c-299-23","court":"AG Kleve","court_id":"ag-kleve","court_as_stated":"Amtsgericht Kleve","panel":"Amtsgericht Kleve","date":"2024-01-03","dockets":["35 C 299/23"],"decision_type":"Versäumnisurteil","ecli":"ECLI:DE:AGKLE1:2024:0103.35C299.23.00","ids":{"doknr":"NRWE-lgs/kleve/ag_kleve/j2024/35_C_299_23_Versaeumnisurteil_20240103","ecli":"ECLI:DE:AGKLE1:2024:0103.35C299.23.00"},"cite_as":"AG Kleve, Versäumnisurteil vom 03.01.2024 – 35 C 299/23","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-kleve/2024-01-03/35-c-299-23","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"ZPO/313b","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"313b","label":"§ 313b ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/130a","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"130a","label":"§ 130a ZPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. 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