{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/kleve/ag_kleve/j2020/4_F_14_20_Beschluss_20200623","ecli":"ECLI:DE:AGKLE1:2020:0623.4F14.20.00","court":"Amtsgericht Kleve","senate":"Einzelrichter","decided":"2020-06-23","aktenzeichen":"4 F 14/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"4 F 14/20\n\n    \n\nAmtsgericht Kleve\n\nFamiliengericht\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nBeschluss\n\nIn der Familiensache\n\npp.\n\nhat das Amtsgericht XXXauf die mündliche Verhandlung vom XXXdurch den Richter am Amtsgericht XXX\n\nbeschlossen:\n\na.\n\nDie am XXX vor dem Standesamt XXX unter der Eheregisternummer XXX geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.\n\nb.\n\nIm Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland (Vers. Nr. XXX) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von XXX Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto XXX bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den XXX, übertragen.\n\nIm Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks, Bayerische Versorgungskammer (Vers. Nr. XXX) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von XXX Euro  nach Maßgabe der Teilungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, bezogen auf den XXX, übertragen.\n\nIm Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Alten Leipziger Lebensversicherung VVaG (Vers. Nr. XXX) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von XXX Euro  nach Maßgabe der Teilungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, bezogen auf den XXX, übertragen.\n\nIm Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. XXX) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von XXX Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto XXX bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, bezogen auf den XXX, übertragen.\n\nIm Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. (Vers. Nr. XXX) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von XXX Euro  nach Maßgabe der Teilungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, bezogen auf den XXX, übertragen.\n\nc.\n\nDie Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.\n\nGründe:\n\nEhescheidung\n\nDie Ehegatten heirateten am XXX.\n\nDer Antragsteller begehrt die Scheidung der Ehe mit der Begründung, die Ehegatten lebten zumindest seit dem XXX vollständig getrennt.\n\nDer Antragsteller beantragt, die am XXX geschlossene Ehe zu scheiden.\n\nDie Antragsgegnerin stellt keinen Antrag.\n\nWegen der weiteren Einzelheiten des Beteiligtenvortrages wird auf die zu den Akten gereichten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen.\n\nDer Scheidungsantrag ist begründet.\n\nDie Ehe der Ehegatten ist zu scheiden, weil sie gescheitert ist (§§ 1564, 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 1 BGB).\n\nDies steht zur Überzeugung des Gerichts aufgrund der Erklärungen der Ehegatten in der mündlichen Verhandlung fest. Sie haben übereinstimmend und glaubhaft erklärt, sie lebten zumindest seit dem XXX getrennt.\n\nVersorgungsausgleich\n\nAnfang der Ehezeit: XXX\n\nEnde der Ehezeit: XXX\n\nAusgleichspflichtige Anrechte\n\nIn der Ehezeit haben die beteiligten Ehegatten folgende Anrechte erworben:\n\nDer Antragsteller:\n\nGesetzliche Rentenversicherung\n\n1. Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland hat der Antragsteller ein Anrecht mit einem Ehezeitanteil von XXX Entgeltpunkten erlangt. Der Versorgungsträger hat gem. § 5 Abs.3 VersAusglG vorgeschlagen, den Ausgleichswert mit XXX Entgeltpunkten zu bestimmen. Der korrespondierende Kapitalwert nach § 47 VersAusglG beträgt XXX Euro.\n\nBerufsständische Versorgung\n\n2. Bei der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks, Bayerische Versorgungskammer hat der Antragsteller ein Anrecht mit einem Ehezeitanteil von XXX Euro erlangt. Der Versorgungsträger hat gem. § 5 Abs.3 VersAusglG vorgeschlagen, den Ausgleichswert mit XXX Euro zu bestimmen.\n\nPrivater Altersvorsorgevertrag\n\n3. Bei der Alten Leipziger Lebensversicherung VVaG hat der Antragsteller ein Anrecht mit einem Ehezeitanteil von XXX Euro erlangt. Der Versorgungsträger hat gem. § 5 Abs.3 VersAusglG vorgeschlagen, den Ausgleichswert mit XXX Euro zu bestimmen.\n\nDie Antragsgegnerin:\n\nGesetzliche Rentenversicherung\n\n4. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund hat die Antragsgegnerin ein Anrecht mit einem Ehezeitanteil von XXX Entgeltpunkten erlangt. Der Versorgungsträger hat gem. § 5 Abs.3 VersAusglG vorgeschlagen, den Ausgleichswert mit XXX Entgeltpunkten zu bestimmen. Der korrespondierende Kapitalwert nach § 47 VersAusglG beträgt XXX Euro.\n\nPrivater Altersvorsorgevertrag\n\n5. Bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. hat die Antragsgegnerin ein Anrecht mit einem Ehezeitanteil von XXX Euro erlangt. Der Versorgungsträger hat gem. § 5 Abs.3 VersAusglG vorgeschlagen, den Ausgleichswert mit XXX Euro zu bestimmen.\n\nÜbersicht:\n\nAntragsteller\n\nDie Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Kapitalwert:\n\n              XXX Euro\n\nAusgleichswert:               XXX Entgeltpunkte\n\nDie Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks, Bayerische Versorgungskammer\n\nAusgleichswert (Kapital):               XXX Euro\n\nDie Alte Leipziger Lebensversicherung VVaG\n\nAusgleichswert (Kapital):               XXX Euro\n\nAntragsgegnerin\n\nDie Deutsche Rentenversicherung Bund, Kapitalwert:               XXX Euro\n\nAusgleichswert:               XXX Entgeltpunkte\n\nDie Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.\n\nAusgleichswert (Kapital):               XXX Euro\n\nAusgleich:\n\nDie einzelnen Anrechte:\n\nZu 1.: Das Anrecht des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland ist nach § 10 I VersAusglG durch interne Teilung mit einem Ausgleichswert von XXX Entgeltpunkten zugunsten der Antragsgegnerin auszugleichen.\n\nZu 2.: Das Anrecht des Antragstellers bei der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks, Bayerische Versorgungskammer ist nach § 10 I VersAusglG durch interne Teilung mit einem Ausgleichswert von XXX Euro zugunsten der Antragsgegnerin auszugleichen.\n\nZu 3.: Das Anrecht des Antragstellers bei der Alten Leipziger Lebensversicherung VVaG ist nach § 10 I VersAusglG durch interne Teilung mit einem Ausgleichswert von XXX Euro zugunsten der Antragsgegnerin auszugleichen.\n\nZu 4.: Das Anrecht der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist nach § 10 I VersAusglG durch interne Teilung mit einem Ausgleichswert von XXX Entgeltpunkten zugunsten des Antragstellers auszugleichen.\n\nZu 5.: Das Anrecht der Antragsgegnerin bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. ist nach § 10 I VersAusglG durch interne Teilung mit einem Ausgleichswert von XXX Euro zugunsten des Antragstellers auszugleichen.\n\nKostenentscheidung\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 150 FamFG.\n\nDer Verfahrenswert für die Ehesache wird festgesetzt auf XXX Euro.\n\nDer Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich wird festgesetzt auf XXX Euro.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/kleve/ag_kleve/j2020/4_F_14_20_Beschluss_20200623.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-kleve/2020-06-23/4-f-14-20","cited_norms":[{"jurabk":"VersAusglG","ref":"§ 5","ref_norm":"5","n":5},{"jurabk":"VersAusglG","ref":"§ 10","ref_norm":"10","n":5},{"jurabk":"VersAusglG","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1564","ref_norm":"1564","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 150","ref_norm":"150","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1565","ref_norm":"1565","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1566","ref_norm":"1566","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/kleve/ag_kleve/j2020/4_F_14_20_Beschluss_20200623.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/kleve/ag_kleve/j2020/4_F_14_20_Beschluss_20200623.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-kleve/2020-06-23/4-f-14-20","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/kleve/ag_kleve/j2020/4_F_14_20_Beschluss_20200623.html","retrieved":"2026-09-30 06:45:01.118273+00:00"}}