{"status":"available","doknr":"OLD382237","ecli":"ECLI:DE:AGK:2023:0309.35IV250.22.00","court":"Amtsgericht Köln","senate":null,"decided":"2023-03-09","aktenzeichen":"35 IV 250/22","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag des Herrn Rechtsanwalt P.K. A. W. U. auf Erteilung eines Annahmebestätigung des Amtes als Testamentsvollstrecker für die inzwischen geborene Nacherbin zum Zeitpunkt der Geburt wird zurückgewiesen.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nIn dem Einzeltestament des Erblassers vom 00.00.0000 hat dieser bestimmt, dass seine Ehefrau befreite Vorerbin sein soll.\n\n3\n\nNacherbe soll die am 00.00.0000 geborene Tochter des Erblassers sein.\n\n4\n\nDa der Erblasser keine Angaben gemacht hat, wann der Nacherbfall eintreten soll,\n\n5\n\ngilt gem. § 2106 Abs. 1 BGB, dass der Nacherbfall mit dem Tod der Vorerbin eintritt.\n\n6\n\nNur für den Fall, dass zu diesem Zeitpunkt die Nacherbin noch nicht das 21. Lebensjahr erreicht hat, bestimmte der Erblasser den Antragsteller als Testamentsvollstrecker bezüglich der Nacherbschaft.\n\n7\n\nOb die Nacherbin zum Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls das 21.Lebensjahr erreicht hat, ist ungewiss.\n\n8\n\nAus dem Testament vom 00.00.0000 ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass von dem Erblasser gem. §§ 2222 BGB gewollt war, den Antragsteller zu dem Zweck zu ernennen, dass dieser bis zu dem Eintritt der angeordneten Nacherbfolge die Rechte der Nacherbin ausüben soll.\n\n9\n\nVielmehr spricht die Tatsache, dass der Erblasser seine Ehefrau als befreite Vorerbin eingesetzt und diese auch bezüglich des für die Tochter ausgesetzten Vermächtnis als Testamentsvollstreckerin bestimmt hat, dafür dass eine Kontrolle der Vorerbin durch einen vor dem Nacherbfall eingesetzten Testamentsvollstrecker nicht gewollt war.\n\n10\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\n11\n\nTextpassage wurde entfernt.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/382237","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koeln/2023-03-09/35-iv-250-22","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 2106","ref_norm":"2106","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 2222","ref_norm":"2222","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/382237","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/382237","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koeln/2023-03-09/35-iv-250-22","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/382237","retrieved":"2026-07-09 05:34:05.632463+00:00"}}