{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:AGK:2019:0628.74IN165.18.00","court":"Amtsgericht Köln","senate":"Abteilung 74","decided":"2019-06-28","aktenzeichen":"74 IN 165/18","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nwird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 28.06.2019, um 13:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.\n\nDie Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.07.2018 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.\n\nZum Insolvenzverwalter wird ernannt\n\nRechtsanwalt x, Köln\n\nTelefon: T01, Fax: F01.\n\nForderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum\n\n02.08.2019\n\nunter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.\n\nDie Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).\n\nWer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.\n\nTermin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am\n\nMontag, 02.09.2019, 10:15 Uhr,\n\nim Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 227.\n\nDer Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über\n\ndie Person des Insolvenzverwalters,\n\ndie Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),\n\nund gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:\n\ndie Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),\n\ndie Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),\n\ndie Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),\n\ndie Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),\n\nbesonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):\n\n\n\ndie Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,\n\n\n\ndie Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,\n\n\n\ndie Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,\n\n\n\ndie Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,\n\n\n\ndie Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,\n\n\n\ndie Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,\n\ndie Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),\n\ndie Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)\n\ndie Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)\n\nund unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).\n\nNimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).\n\nDie Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.08.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.\n\nEin Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung liegt nicht vor.\n\nEs wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Köln grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins sowie die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.\n\nDie im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.\n\nSonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.\n\nDer Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).\n\nRechtsmittelbelehrung\n\nGegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.\n\nDie sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln - Insolvenzgericht -, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Einlegung der Beschwerde ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de. Die sofortige Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.\n\nDie sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.\n\nDie Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.\n\nDie Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.\n\nKöln, 28.06.2019\n\nAmtsgericht\n\nRichterin am Amtsgericht","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koeln/2019-06-28/74-in-165-18","cited_norms":[{"jurabk":"InsO","ref":"§ 160","ref_norm":"160","n":2},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 30","ref_norm":"30","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 34","ref_norm":"34","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 68","ref_norm":"68","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 100","ref_norm":"100","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 101","ref_norm":"101","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 149","ref_norm":"149","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 157","ref_norm":"157","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 162","ref_norm":"162","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 163","ref_norm":"163","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 207","ref_norm":"207","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 271","ref_norm":"271","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 66","ref_norm":"66","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 272","ref_norm":"272","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 35","ref_norm":"35","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 28","ref_norm":"28","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 8","ref_norm":"8","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koeln/2019-06-28/74-in-165-18","retrieved":"2026-10-28 16:08:49.769734+00:00"},"card":{"id":"ag-koeln/2019-06-28/74-in-165-18","court":"AG Köln","court_id":"ag-koeln","court_as_stated":"Amtsgericht Köln","panel":"Abteilung 74","date":"2019-06-28","dockets":["74 IN 165/18"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:AGK:2019:0628.74IN165.18.00","ids":{"ecli":"ECLI:DE:AGK:2019:0628.74IN165.18.00"},"cite_as":"AG Köln, Beschluss vom 28.06.2019 – 74 IN 165/18","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koeln/2019-06-28/74-in-165-18","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 28.06.2019, um 13:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.\n\nDie Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.07.2018 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.\n\nZum Insolvenzverwalter wird ernannt\n\nRechtsanwalt x, Köln\n\nTelefon: T01, Fax: F01.\n\nForderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum\n\n02.08.2019\n\nunter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.\n\nDie Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. 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