{"status":"available","doknr":"OLD468770","ecli":"ECLI:DE:AGK:2017:1011.378III148.17.00","court":"Amtsgericht Köln","senate":null,"decided":"2017-10-11","aktenzeichen":"378 III 148/17","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird zurückgewiesen.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nI.\n\n3\n\nDer Beteiligte zu 2. ist durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 3. Juli 2017 männlichen Geschlechts. Am 27. Juni 2017 meldeten die Beteiligten zu 1. und 2. die Begründung ihrer Lebenspartnerschaft an. Diese begründeten sie am 14. Juli 2017.\n\n4\n\nDas Standesamt Köln beantragt,\n\n5\n\ndas Lebenspartnerschaftsregister L 157/2017 dahingehend zu berichtigen, dass der Eintrag unwirksam ist.\n\n6\n\nDie Beteiligten zu 1. und 2. tragen vor,\n\n7\n\nder Beteiligte zu 2. habe sofort nach dem Anhörungstermin dem Standesamt mitgeteilt, dass er nun männlich sei. Da er bis zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft keine schriftlichen Beschluss in den Händen hatte, habe die Standesbeamtin gesagt, dann gelte er noch als Frau.\n\n8\n\nII.\n\n9\n\nDer Antrag ist unbegründet.\n\n10\n\nDie Beteiligten zu 1. und 2. haben einen Anspruch darauf, dass ihre Verbindung, die dem Schutzbereich des Art. 6 GG unterfällt, bestehen bleibt. Sämtliche Rechte und Pflichten, die sich aus dem Zusammenschluss ergeben, entfielen, wenn die Erklärungen für unwirksam erachtet würden.\n\n11\n\nDa sich das Standesamt weigert, die Erklärungen als Erklärung zur Eheschließung zu werten, muss die Eintragung zur Gewährleistung des grundgesetzlichen Schutzes bestehen bleiben. Das Standesamt hat im Übrigen die von den Beteiligten vorgetragenen Umstände nicht in Abrede gestellt, so dass von einer fehlerhaften Rechtsansicht der beurkundenden Standesbeamtin auszugehen ist, da der Beteiligte zu 2. auch rechtlich bereits Mann war zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft.\n\n12\n\nRechtsbehelfsbelehrung\n\n13\n\nGegen diesen Beschluss findet das Rechtsmittel der Beschwerde oder die Sprungrechtsbeschwerde statt.\n\n14\n\nBeschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat - beginnend mit dem Zeitpunkt der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten- bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, einzulegen. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen der Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.\n\n15\n\nDie Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift in deutscher Sprache oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden; die Beschwerdefrist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Gericht, bei dem die Beschwerde einzulegen ist, eingeht.\n\n16\n\nDie Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.\n\n17","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/468770","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koeln/2017-10-11/378-iii-148-17","cited_norms":[{"jurabk":"GG","ref":"Art 6","ref_norm":"6","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/468770","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/468770","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koeln/2017-10-11/378-iii-148-17","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/468770","retrieved":"2026-07-09 08:10:45.112640+00:00"}}