{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:AGK:2016:0506.613LS28.16.00","court":"Amtsgericht Köln","senate":"Abt. 613","decided":"2016-05-06","aktenzeichen":"613 Ls 28/16","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Angeklagten werden wegen gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall und Hehlerei jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.\n\nSie tragen die Kosten des Verfahrens sowie ihre eigenen notwendigen Auslagen.\n\n§§ 242 Abs. 1, Abs. 2, 243 Abs. 1 Nr. 3, 259 Abs. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 53 StG\n\nGründe:\n\nI.\n\nBeide Angeklagten sind in Algerien geboren und aufgewachsen.\n\nSie behaupten, Brüder zu sein, konnten in ihren polizeilichen Vernehmungen jedoch keine übereinstimmenden Angaben zu den Familienverhältnissen machen.\n\nDie Personalien der Angeklagten stehen nicht fest.\n\nDer unter dem Namen T.T. auftretende Angeklagte ist bereits unter den Alias-Personalien B.B. und C.C. sowie mit mehreren abweichenden Geburtsdaten in Erscheinung getreten.\n\nEr hält sich nach eigenen Angaben bereits seit 2009 in Zentraleuropa auf und will über Italien nach Deutschland eingereist sein.\n\nIn der Schweiz und in Italien ist er zur Fahndung ausgeschrieben.\n\nMit seinem „Bruder“ habe er nach Belgien weiterreisen wollen.\n\nDer unter dem Namen U.T. auftretende Angeklagte gibt dagegen an, mit seinem „Bruder“ seit November 2015 in Deutschland zu sein.\n\nWeitere Personaliensätze konnten bisher nicht festgestellt werden.\n\nEr gibt an, die „Brüder“ hätten nach Großbritannien weiterreisen wollen, wo weitere Familienmitglieder lebten.\n\nBeide Angeklagten sind in Deutschland bisher strafrechtlich nicht aufgefallen.\n\nII.\n\nAufgrund des glaubhaften Geständnisses der Angeklagten in der Hauptverhandlung steht zur Überzeugung des Gerichts folgender Sachverhalt fest:\n\nAm 13.12.2015 gegen 1:45 Uhr versuchten die Angeklagten gemeinschaftlich, bei dem auf dem Parkplatz an der Bahnhaltestelle Brühl-Vochem abgestellten Pkw VW Polo des Geschädigten X., amtliches Kennzeichen: xx-xxxxx, mittels eines Bügeleisens die Seitenscheibe einzuschlagen, um aus dem Wageninneren Wertgegenstände zu entwenden.\n\nDie Angeklagten konnten auf frischer Tat noch vor Tatvollendung von der Polizei festgenommen werden.\n\nAm frühen Neujahrsmorgen des Jahres 2016 verschafften sich die Angeklagten aus unbekannter Quelle jeweils ein Mobiltelefon, das zuvor im Rahmen der Sylvester-Tumulte um den Kölner Hauptbahnhof den Geschädigten Q.Q. und N.N. entwendet worden war.\n\nSoweit den Angeklagten darüber hinaus vorgeworfen worden war, die Telefone der jeweiligen Geschädigten mit Gewalt entwendet zu haben, konnte dieser Tatvorwurf ebenso nicht nachgewiesen werden, wie der weitere Vorwurf, der unter dem Namen T.T. auftretende Angeklagte habe zu Lasten der Zeugin Q.Q. eine sexuelle Nötigung begangen.\n\nBeide geschädigte Zeuginnen konnten auch nach sehr eingehender Betrachtung die Angeklagten nicht mit der erforderlichen Sicherheit als Mitglieder der Tätergruppe wiedererkennen, die sie im Bereich des Hauptbahnhofs umzingelt und angegangen hatte.\n\nWeitere Zeugen standen nicht zur Verfügung.\n\nIII.\n\nDie Angeklagten sind damit eines gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall und einer Hehlerei schuldig, §§ 242 Abs. 1, Abs. 2, 243 Abs. 1 Nr. 3, 259 Abs. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 53 StGB.\n\nIV.\n\nDer Strafrahmen für den besonders schweren Diebstahl ergibt sich aus § 243 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren.\n\nFür den Fall des Versuchs kann dieser Strafrahmen gemäß §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB gemildert werden auf Freiheitsstrafe von 1 Monat bis zu 7 Jahren und 6 Monaten.\n\nDer Strafrahmen für die Hehlerei ergibt sich aus § 259 Abs. 1 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.\n\nFür den Angeklagten sprach ihr Geständnis in der Hauptverhandlung, das jedoch weitere nachfragen ausschloss.\n\nGegen die Angeklagten war zu werten, dass sie bereits kurze Zeit nach ihrer Einreise durch mehrere Straftaten in Erscheinung getreten sind. Dabei konnte sie selbst die Festnahme nach ihrer ersten Tat nicht davon abhalten, sogleich eine weitere Straftat zu begehen.\n\nVor diesem Hintergrund hielt das Gericht unter Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte folgende Einsatzstrafen für tat- und schuldangemessen:\n\n       für den besonders schweren Diebstahl eine Freiheitsstrafe von jeweils 5 Monaten und\n\n       für die Hehlerei eine Geldstrafe von jeweils 60 Tagessätzen.\n\nAus diesen Einzelstrafen war gemäß §§ 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 StGB unter angemessener Erhöhung der höchsten Einzelstrafe eine Gesamtstrafe zu bilden, die dem Gericht mit einer\n\nGesamtfreiheitsstrafe von jeweils 6 Monaten\n\nerforderlich und angemessen, aber auch ausreichend erschien.\n\nDie Vollstreckung dieser Freiheitsstrafen konnte gemäß § 56 Abs. 1 StGB noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden.\n\nDie ausgeurteilte Strafe beträgt nicht mehr als 1 Jahr.\n\nDie Angeklagten wurden erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.\n\nSie zeigten sich durch das Verfahren und die erlittene rund viermonatige Untersuchungshaft beeindruckt, so dass sie sich bereits die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen werden.\n\nV.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 465 Abs. 1 StPO.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koeln/2016-05-06/613-ls-28-16","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 23","ref_norm":"23","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 49","ref_norm":"49","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 54","ref_norm":"54","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 56","ref_norm":"56","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 243","ref_norm":"243","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 259","ref_norm":"259","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 465","ref_norm":"465","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koeln/2016-05-06/613-ls-28-16","retrieved":"2026-10-28 16:04:46.835050+00:00"},"card":{"id":"ag-koeln/2016-05-06/613-ls-28-16","court":"AG Köln","court_id":"ag-koeln","court_as_stated":"Amtsgericht Köln","panel":"Abt. 613","date":"2016-05-06","dockets":["613 Ls 28/16"],"decision_type":"Urteil","ecli":"ECLI:DE:AGK:2016:0506.613LS28.16.00","ids":{"ecli":"ECLI:DE:AGK:2016:0506.613LS28.16.00"},"cite_as":"AG Köln, Urteil vom 06.05.2016 – 613 Ls 28/16","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koeln/2016-05-06/613-ls-28-16","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Angeklagten werden wegen gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall und Hehlerei jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.\n\nSie tragen die Kosten des Verfahrens sowie ihre eigenen notwendigen Auslagen.\n\n§§ 242 Abs. 1, Abs. 2, 243 Abs. 1 Nr. 3, 259 Abs. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 53 StG","basis":"source_label","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/23","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"23","label":"§ 23 StGB","mentions":1},{"id":"StGB/49","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"49","label":"§ 49 StGB","mentions":1},{"id":"StGB/53","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"53","label":"§ 53 StGB","mentions":1},{"id":"StGB/54","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"54","label":"§ 54 StGB","mentions":1},{"id":"StGB/56","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"56","label":"§ 56 StGB","mentions":1},{"id":"StGB/243","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"243","label":"§ 243 StGB","mentions":1},{"id":"StGB/259","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"259","label":"§ 259 StGB","mentions":1},{"id":"StPO/465","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"465","label":"§ 465 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. 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