{"status":"available","doknr":"OLD166046","ecli":"ECLI:DE:AGK:2015:0422.315F3.15.00","court":"Amtsgericht Köln","senate":null,"decided":"2015-04-22","aktenzeichen":"315 F 3/15","doktyp":"Sonstige","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nI.\n\nDer Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin Auskunft im nachstehenden\n\nUmfang zu erteilen:\n\n1)\n\nÜber sein Vermögen durch Vorlage eines spezifizierten Vermögensverzeichnisses über\n\nalle aktiven und passiven Vermögenswerte im In- und Ausland zum 31.12.2014.\n\n2)\n\nÜber sein Einkommen im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014\n\na)\n\naus nichtselbständiger Arbeit durch Vorlage eines spezifizierten und nach Monaten\n\nsystematisch geordneten Verzeichnisses, in dem das gesamte lohnsteuerpflichtige und\n\nnicht lohnsteuerpflichtiges, laufendes oder einmaliges Arbeitsentgelt einschließlich aller\n\nZulagen, Zuschläge, Sonderleistungen, geldwerter Vorteile sowie Auslösen und Spesen\n\nund auf der Ausgabenseite je als gesonderte Posten die einzelnen steuerlichen\n\nAbzugsbeträge unter Angabe der verwendeten Steuerklasse und steuerlicher\n\nFreibeträge sowie die einzelnen Abzugsbeträge (Arbeitsnehmeranteile) für die\n\ngesetzliche Sozialversicherung angegeben sind,\n\nb)\n\ndas keiner einkommenssteuerlichen Einkunftsart unterfällt, wie beispielsweise\n\nLohnersatzleistungen aller Art und Sozialleistungen für den gleichen Zeitraum\n\nc)\n\nund diesbezügliche selbst getragene Aufwendungen für die soziale Sicherung für den\n\ngleichen Zeitraum; spezifiziert nach Monaten und die einzelnen Aufwendungen.\n\nMögliche Arbeitgeberzuschüsse sind gesondert aufzuführen.\n\nd)\n\nAus allen anderen Einkunftsarten (insbesondere bei selbständiger oder freiberuflicher\n\nTätigkeit) durch Vorlage eines spezifizierten und nach Jahren und Einkunftsquellen\n\nsystematisch geordneten Verzeichnisses, in dem alle Einnahmen und Ausgaben\n\nangegeben sind.\n\ne)\n\nBei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die steuerliche\n\nGebäudeabschreibung gesondert auszuweisen. Bei Einkünften aus selbständiger\n\nArbeit, Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft ist Auskunft über den ermittelten\n\nGewinn sowie die Privateinlagen und Privatentnahmen zu erteilen.\n\nII.\n\nDer Antragsgegner wird verpflichtet, die zu erteilende Auskunft zu belege durch Vorlage\n\nder nachstehenden Unterlagen:\n\n1)\n\nDie abgegebenen Einkommenssteuererklärungen für die Jahre 2011 bis 2014 mit allen\n\namtlichen Anlagen (z. B. Analgen N, KSO, GSE, V) und alle dazugehörigen\n\nSteuerbescheide samt eventueller Berichtigungsbescheide.\n\n2)\n\nZum Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit für den in Ziffer I. 2. a) angegebenen\n\nZwölfmonatszeitraum\n\na)\n\nDetaillierte Lohn- Gehalts- oder Bezügeabrechnungen\n\nb)\n\nAbrechnungen über Spesen und andere Nebenleistungen\n\nc)\n\nsoweit betroffen, Provisionsabrechnungen.\n\n3)\n\nZum Renteneinkommen für den gleichen Zeitraum\n\na)\n\ndie Rentenbescheide oder Bewilligungsschreiben\n\nb)\n\ndie letzte Rentenanpassungsmitteilung\n\nc)\n\nRentenabrechnungen unter Einbeziehung von Zuschüssen und Abzügen für die\n\nKranken- und Pflegeversicherung.\n\n4)\n\nZum Einkommen aus Kapital im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2014\n\na)\n\nAbrechnungen, Gutschriften und Ausschüttungsbescheinigungen über den\n\nKapitalertrag, speziell Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen aus GmbHs\n\nb)\n\nAbrechnungen über einbehaltene inländische und ausländische Steuern\n\nc)\n\nbei Beteiligung an einer GmbH, auch in mittelbarer Form, die vollständigen\n\nGewinnermittlungen sowie die Eigenkapitalgliederungen der Gesellschaft.\n\n5)\n\nZum Einkommen aus Vermietung und Verpachtung für 01.01.2012 bis 31.12.2014\n\na)\n\nspezifizierte Abrechnungen über alle Einnahmen und Ausgaben\n\nb)\n\ndie Anlagen V zu den Einkommenssteuererklärungen oder Gemeinschaftserklärungen\n\nc)\n\nbeim Finanzamt eingereichte Anlagen, Übersichten und Erläuterungen zu den Anlagen\n\nV.\n\n6)\n\nZum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft für\n\nden gleichen Zeitraum\n\na)\n\nvollständige Gewinnermittlungen einschließlich detaillierter Verzeichnisse über das\n\nbetriebliche Anlagevermögen und dessen steuerliche Abschreibung\n\nb)\n\nbei Gesellschaften oder Mitunternehmerschaften die steuerliche Gewinnerklärungen mit\n\nallen Anlagen\n\nc)\n\netwa vorliegende Berichte über steuerliche Außenprüfungen, die im Auskunftszeitraum\n\nergangen sind oder diesen betreffen\n\nd)\n\nsoweit betroffen, die Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die\n\nUmsatzsteuererklärungen und Steuerbescheide dazu.\n\nIII.\n\nDie Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDie Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute.\n\n3\n\nAus ihrer Ehe sind die 3 minderjährigen Kinder\n\n4\n\nA.A.  I., geboren am XX.XX..2013,\n\n5\n\nB.B. I., geboren am XX.XX..2011\n\n6\n\nund\n\n7\n\nC.C. I., geboren am XX.XX..2010\n\n8\n\nhervorgegangen, die bei der Antragstellerin leben.\n\n9\n\nDer Antragsgegner hat Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Mindestunterhalts der\n\n10\n\njeweiligen Altersstufe abzüglich hälftigen Kindergeldes urkundlich anerkannt.\n\n11\n\nDurch notarielle Vereinbarung vom 04.05.2006 haben die Beteiligten hierzu eine\n\n12\n\nRegelung getroffen, die grundsätzlich vorsieht, dass der betreuende Elternteil den\n\n13\n\nanderen Elternteil gegenüber Ansprüchen auf Kindesunterhalt freistellt.\n\n14\n\nDie Antragstellerin macht im Wege des Stufenantrags Trennungs- und Kindesunterhalt,\n\n15\n\nzunächst im Wege des Auskunftsantrags, geltend.\n\n16\n\nSie beantragt,\n\n17\n\n    wie erkannt.\n\n18\n\nDer Antragsgegner beantragt,\n\n19\n\n    den Auskunftsantrag abzuweisen.\n\n20\n\nWegen der weiteren Einzelheiten wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten\n\n21\n\nSchriftsätze nebst Unterlagen Bezug genommen.\n\n22\n\nDer Antrag auf Auskunftserteilung ist begründet.\n\n23\n\nDie Antragstellerin hat gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Erteilung der\n\n24\n\ngeforderten Auskunft und Vorlage der geforderten Belege gemäß §§ 1361 Abs. 4,\n\n25\n\nSatz 4, 1605 BGB.\n\n26\n\nHiernach sind Verwandte in gerader Linie und Ehegatten einander verpflichtet, auf\n\n27\n\nVerlangen über Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur\n\n28\n\nFeststellung eines Unterhaltsanspruchs erforderlich ist und über die Höhe der Einkünfte\n\n29\n\nentsprechende Belege vorzulegen. Geschuldet ist hierbei eine systematische, konkrete\n\n30\n\nAufstellung über Einkommen und Vermögen die so beschaffen sein muss, dass sie dem\n\n31\n\nBerechtigten ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung des\n\n32\n\nUnterhaltsanspruchs ermöglicht. Vorzulegen ist hierzu eine übersichtliche Aufstellung\n\n33\n\ndes Brutto- und Nettoeinkommens der verschiedenen Einnahmen. Die Darstellung des\n\n34\n\nEndergebnis genügt nicht, sondern es müssen auch alle damit\n\n35\n\nzusammenhängenden Ausgaben aufgeführt werden. Letztere sind im Einzelnen so\n\n36\n\ndarzustellen, dass die allein steuerrechtlich beachtlichen Aufwendungen von den\n\n37\n\nunterhaltsrechtlich abzugsfähigen Aufwendungen abgegrenzt werden können (vgl.\n\n38\n\nPalandt, § 1580 BGB, Rdnr. 4 m.w.N.).\n\n39\n\nDieser Verpflichtung, die der Antragsgegner bislang nicht erfüllt hat, steht die notarielle Vereinbarung der Beteiligten nicht entgegen.\n\n40\n\nDen Kindern selbst, für die die Antragstellerin in Prozessstandschaft handelt, kann die\n\n41\n\nFreistellungsvereinbarung nicht entgegen gehalten werden. Im Übrigen wäre ein\n\n42\n\netwaiger Verzicht auf Trennungs- und Kindesunterhalt gemäß §§ 1361 Abs. 4 Satz 4,\n\n43\n\n1360 a Abs. 3, 1614 Abs. 1 BGB unwirksam.\n\n44\n\nSoweit der Antragsgegner vorträgt, er habe die geforderten\n\n45\n\nEinkommenssteuererklärungen noch nicht gefertigt, so ist er dazu mittlerweile auch für\n\n46\n\ndas Jahr 2014 zumindest unterhaltsrechtlich verpflichtet.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/166046","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koeln/2015-04-22/315-f-3-15","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 25","ref_norm":"25","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1361","ref_norm":"1361","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1580","ref_norm":"1580","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1605","ref_norm":"1605","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/166046","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/166046","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koeln/2015-04-22/315-f-3-15","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/166046","retrieved":"2026-07-09 00:39:45.964093+00:00"}}