{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/aachen/ag_juelich/j2021/18_F_236_20_Beschluss_20210504","ecli":"ECLI:DE:AGJUEL:2021:0504.18F236.20.00","court":"Amtsgericht Jülich","senate":"das Amtsgericht","decided":"2021-05-04","aktenzeichen":"18 F 236/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Beglaubigte Abschrift\n\n18 F 236/20\n\nErlassen am 04.05.2021 durch Übergabe an die Geschäftsstelle\n\nXY, Justizbeschäftigte (mD)als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle\n\nAmtsgericht Jülich\n\nFamiliengericht\n\nBeschluss\n\nIn der Familiensache\n\nbetreffend das minderjährige Kind AB,\n\nVerfahrensbeistand:\n\nFrau AC, 52428 Jülich\n\nan der weiter beteiligt sind:\n\n1.              AD,\n\nAntragsteller und Kindesvater,\n\n              Verfahrensbevollmächtigte:              Rechtsanwälte XY,\n\n2.              Frau AE\n\nAntragsgegnerin und Kindesmutter,\n\n              Verfahrensbevollmächtigte:              Rechtsanwälte WW\n\n3.              Kreisjugendamt\n\nzuständiges Jugendamt,\n\nhat das Amtsgericht Jülicham 04.05.2021durch die Richterin Stöcker\n\nb e s c h l o s s e n :\n\nDas Verfahren wird nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung der Beteiligten\n\nbeendet.\n\nVon der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.\n\nGründe:\n\nDie Entscheidung beruht auf § 81 FamFG.\n\nDie Beteiligten haben das Verfahren mit Schriftsatz vom 15.04.2021 und vom 19.04.2021 für erledigt erklärt.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt oder wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Beschwerde zugelassen hat. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Jülich, Wilhelmstr. 15, 52428 Jülich schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.\n\nDie Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Jülich eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.\n\nDie Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.\n\nHinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:\n\nDie Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.\n\nTT Richterin\n\nBeglaubigt\n\nXY\n\nUrkundsbeamter/in der GeschäftsstelleAmtsgericht Jülich","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/aachen/ag_juelich/j2021/18_F_236_20_Beschluss_20210504.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-juelich/2021-05-04/18-f-236-20","cited_norms":[{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 81","ref_norm":"81","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 130a","ref_norm":"130a","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/aachen/ag_juelich/j2021/18_F_236_20_Beschluss_20210504.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/aachen/ag_juelich/j2021/18_F_236_20_Beschluss_20210504.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-juelich/2021-05-04/18-f-236-20","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/aachen/ag_juelich/j2021/18_F_236_20_Beschluss_20210504.html","retrieved":"2026-09-30 06:31:13.540999+00:00"}}