{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/paderborn/ag_brakel/j2020/7_C_377_19_Urteil_20200522","ecli":"ECLI:DE:AGHX2:2020:0522.7C377.19.00","court":"Amtsgericht Brakel","senate":"Zivilabteilung","decided":"2020-05-22","aktenzeichen":"7 C 377/19","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Vereinssatzung des Vereins T e.V. herauszugeben.\n\nDer Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nEntscheidungsgründe:\n\nDie Klage ist begründet.\n\nDas Mitglied eines Vereins kann verlangen, dass ihm ein Exemplar der Vereinssatzung ausgehändigt wird. (LG Karlsruhe 1 S 113/86)\n\nDies ergibt sich aus der Natur des Mitgliedschaftsverhältnisses in einem Verein, denn die Satzung regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder untereinander und gegenüber dem Verein. Der Anspruch besteht auch noch, wenn wie hier die Mitgliedschaft nach Klageerhebung beendet ist, denn es können sich ja auch aus einer beendeten Mitgliedschaft noch Ansprüche für beide Seiten ergeben.\n\nDa der Beklagte außer einer Verteidigungsanzeige innerhalb der gesetzten Fristen nichts weiter vorgetragen hat, war bei der Entscheidung allein der schlüssige Klägervortrag zugrunde zu legen.\n\nDie prozessualen Nebenentscheidungen ergeben sich aus §§ 91, 708 Nr.11, 713 ZPO.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung für jeden zulässig, der durch dieses Urteil in seinen Rechten benachteiligt ist,\n\n1. wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,00 EUR übersteigt oder\n\n2. wenn die Berufung in dem Urteil durch das Amtsgericht zugelassen worden ist.\n\nDie Berufung muss innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung dieses Urteils schriftlich bei dem Landgericht Paderborn, Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn, eingegangen sein. Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird, sowie die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werde, enthalten.\n\nDie Berufung ist, sofern nicht bereits in der Berufungsschrift erfolgt, binnen zwei Monaten nach Zustellung dieses Urteils schriftlich gegenüber dem Landgericht Paderborn zu begründen.\n\nDie Parteien müssen sich vor dem Landgericht Paderborn durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere müssen die Berufungs- und die Berufungsbegründungsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.\n\nMit der Berufungsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils vorgelegt werden.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/paderborn/ag_brakel/j2020/7_C_377_19_Urteil_20200522.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-brakel/2020-05-22/7-c-377-19","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/paderborn/ag_brakel/j2020/7_C_377_19_Urteil_20200522.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/paderborn/ag_brakel/j2020/7_C_377_19_Urteil_20200522.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-brakel/2020-05-22/7-c-377-19","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/paderborn/ag_brakel/j2020/7_C_377_19_Urteil_20200522.html","retrieved":"2026-09-30 06:45:20.723298+00:00"}}