{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/bielefeld/ag_halle/j2020/12_M_1298_19_Beschluss_20200630","ecli":"ECLI:DE:AGHW:2020:0630.12M1298.19.00","court":"Amtsgericht Halle","senate":"Rechtspfleger","decided":"2020-06-30","aktenzeichen":"12 M 1298/19","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nwird in Ergänzung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Halle (Westf.) vom 20.12.2019 - 12 M 1298/19 - gemäß § 850h ZPO angeordnet, dass die Drittschuldnerin den Schuldner bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages so zu behandeln hat, als würde das Einkommen fiktiv nach Steuerklasse IV (vier) versteuert werden.\n\nDie Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner § 788 ZPO. Dieser Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam.\n\nGründe:\n\nDie Gläubigerin hat am 26.03.2020 beantragt, dass der Schuldner so zu behandeln sei, als würde sein Einkommen nach Steuerklasse IV (vier) versteuert werden. Auf den Antrag wird insoweit Bezug genommen.\n\nDies ist gemäß § 850h ZPO möglich, wenn die Wahl der Steuerklasse ohne sachlichen Grund erfolgt ist und der Gläubigerin die Wahl der Steuerklasse zum Nachteil gereicht.\n\nBisher wurde das Einkommen des Schuldners nach Steuerklasse V versteuert, obwohl nach dem Vortrag der Gläubigerin die Ehefrau des Schuldners über eigenes, gleichwertiges Einkommen verfügt.\n\nDer Schuldner wurde zu dem Antrag gehört. Er nahm zu dem Antrag der Gläubigerin dahingehend Stellung, dass \"seine Frau gegen eine Steuerwechselung ist und dass sie mit seinen finanziellen Sachen nichts zu tun haben möchte\".\n\nEin sachlicher Grund für die Steuerklassenwahl wurde dagegen nicht vorgetragen.\n\nDie Änderung der Steuerklasse ohne Grund nach erfolgter Pfändung stellt ein Verstoß gegen § 829 Absatz 1 Satz 2 ZPO dar, sodass die fiktive Steuerklasse antragsgemäß zu bestimmen war.\n\nDie ohne sachlichen Grund vor Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses getroffene Wahl der Steuerklasse ist dann durch Anordnung des Vollstreckungsgerichts zu ändern, wenn Gläubigerbelange beeinträchtigt werden, vgl. Beschluss des BGH vom 04.10.2005 - VII ZB 26/05-, sodass die fiktive Steuerklasse antragsgemäß zu bestimmen war.\n\nNach der vorgenannten Entscheidung des BGH dient § 850 h ZPO dem Gläubigerschutz.\n\nEs soll verhindert werden, dass durch unlautere Steuerklassenwahl Schuldnereinkommen dem Gläubigerzugriff entzogen wird. Eine solche Manipulation ist wie hier gegeben, wenn der Schuldner durch Wahl einer für ihn ungünstigen Steuerklasse ohne sachlichen Grund sein zur Auszahlung kommendes und der Pfändung unterliegendes Nettoarbeitseinkommen verkürzt wird.\n\nDeshalb war wie geschehen zu entscheiden.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bielefeld/ag_halle/j2020/12_M_1298_19_Beschluss_20200630.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-halle/2020-06-30/12-m-1298-19","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 850h","ref_norm":"850h","n":3},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 788","ref_norm":"788","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 829","ref_norm":"829","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bielefeld/ag_halle/j2020/12_M_1298_19_Beschluss_20200630.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bielefeld/ag_halle/j2020/12_M_1298_19_Beschluss_20200630.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-halle/2020-06-30/12-m-1298-19","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bielefeld/ag_halle/j2020/12_M_1298_19_Beschluss_20200630.html","retrieved":"2026-09-30 06:44:55.574576+00:00"}}