{"status":"available","doknr":"OLD286447","ecli":"ECLI:DE:AGHW:2004:0527.5A.F143.04.00","court":"Amtsgericht Halle (Westf.)","senate":null,"decided":"2004-05-27","aktenzeichen":"5a F 143/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Kosten des Rechtsstreits werden gemäß § 91 a ZPO der Beklagten auferlegt.\n\nDer Streitwert für den Rechtsstreit wird festgelegt auf 3.900,00 €.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nNachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, war über die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden.\n\n3\n\nDanach erschien es angemessen, die Kosten der Beklagten aufzuerlegen.\n\n4\n\nErledigung der erhobenen Abänderungsklage ist hier dadurch eingetreten, dass die Beklagte dem Kläger die von ihm verlangten Belege über ein ordnungsgemäßes Studium in den ersten fünf Semestern vorgelegt hat. Der Kläger war zur Zahlung von Unterhalt unter anderem während der Studienzeit der Beklagten nur solange verpflichtet, wie die Beklagte dem Studium ordnungsgemäß nachging und dafür dem Kläger auch auf Anfordern Belege zur Verfügung stellte.\n\n5\n\nDieser Aufforderung ist die Beklagte vorgerichtlich nicht nachgekommen, sie hat sogar erklärt, dass sie solche Belege nicht mehr habe. Daher war der Kläger nicht mehr verpflichtet, Unterhalt an die Beklagte zu zahlen, vielmehr berechtigt, den vorhandenen Unterhaltstitel zur Abänderung zu stellen.\n\n6\n\nErst durch die Übersendung der nunmehr offenbar doch noch vorhandenen Studienbelege für die ersten fünf Semester ist dieses Verlangen entfallen, die Klage dadurch unbegründet geworden.\n\n7\n\nAuf die Frage, ob die Beklagte einen Studienwechsel nach dem dritten Semester noch vornehmen durfte, kommt es danach nicht mehr an, da die Berechtigung zum Studienwechsel jedenfalls voraussetzt, dass das Studium in dem bisherigen Studienfach ordnungsgemäß absolviert wurde.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/286447","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-halle-westf/2004-05-27/5a-f-143-04","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91a","ref_norm":"91a","n":2}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/286447","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/286447","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-halle-westf/2004-05-27/5a-f-143-04","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/286447","retrieved":"2026-07-09 03:03:46.912992+00:00"}}