{"status":"available","doknr":"OLD377920","ecli":"ECLI:DE:AGHS:2023:1122.5CS3JS2065.23.821.00","court":"Amtsgericht Heinsberg","senate":null,"decided":"2023-11-22","aktenzeichen":"5 Cs 3 Js 2065/23 - 367/23","doktyp":"Anerkenntnisurteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nAuf Antrag der Staatsanwaltschaft Aachen wird gegen Sie\n\nwegen Betruges in 2 Fällen\n\n- Vergehen nach §§ 263 Abs. 1, 53 StGB -\n\neine Gesamtgeldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 10,00 Euro (= 450,00 Euro) festgesetzt.\n\nGemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt.\n\n1\n\nDie Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie,\n\n2\n\nzwischen dem 27.08.2023 und 15.09.2023 in L.\n\n3\n\ndurch 2 selbständige Handlungen\n\n4\n\nin der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass Sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregten und  unterhielten.\n\n5\n\nIhnen wird Folgendes zur Last gelegt:\n\n6\n\n1)\n\n7\n\nSie erreichten  am 27.08.2023 gegen 16:40 Uhr  durch Vortäuschung Ihrer Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft, dass Sie bei der Firma R., A.-straße. 73, , Ihren PKW mit dem Kennzeichen XXX-XX 000 mit 28,60 Liter Diesel-Kraftstoff zum Preis von 50,02 Euro betanken durften. Eine Bezahlung durch Sie erfolgte nicht. Nach dem Tankvorgang und Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses in genannter Höhe entfernten Sie sich von der Tankstelle. Der Zahlungsverpflichtung sind Sie bis dato nicht nachgekommen.\n\n8\n\nZur Erfüllung der Verpflichtung waren Sie weder willens noch in der Lage.\n\n9\n\n2)\n\n10\n\nAm 15.09.2023 erreichten Sie, dass Sie das Gelände der Firma R., A.-straße. 73, mit dem PKW mit dem Kennzeichen XXX-XX 000, welches zuvor der unbekannt gebliebene männliche Fahrzeugführer mit 21,08 Liter Diesel-Kraftstoff zum Preis von 40,03 Euro betankt hatte, verlassen durften, indem Sie ein Schuldanerkenntis in genannter Höhe unterschrieben. Der Zahlungsverpflichtung sind Sie bis dato nicht nachgekommen.\n\n11\n\nZur Erfüllung der Verpflichtung waren Sie weder willens noch in der Lage.\n\n12\n\nDie Einzelstrafen betragen für die 1. Tat 30 Tagessätze und für die 2. Tat 30 Tagessätze.\n\n13\n\nAls Beweismittel hat die Staatsanwaltschaft bezeichnet:\n\n14\n\nI.\n\nIhre Einlassung\n\n15\n\nII.\n\nZeugen:\n\n16\n\n1)\n\nI. P., N02 Y., Bl. 2 d. Akte\n\n17\n\n2)\n\nG. M., N01 L., Bl. 2 d. Akte\n\n18\n\nIII.\n\nGegenstände des Augenscheins:\n\n19\n\n1)\n\nLichtbilder/Lichtbildmappe, Bl. 13 ff d. Fallakte 1\n\n20\n\n2)\n\nSchuldanerkenntnis vom 27.08.2023 in Kopie, Bl. 7 f. d. Akte\n\n21\n\n3)\n\nSchuldanerkenntnis vom 15.09.2023 in Kopie, Bl. 7 f. d. Fallakte 1\n\n22","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/377920","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-heinsberg/2023-11-22/5-cs-3-js-2065-23-367-23","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 263","ref_norm":"263","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 465","ref_norm":"465","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/377920","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/377920","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-heinsberg/2023-11-22/5-cs-3-js-2065-23-367-23","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/377920","retrieved":"2026-07-09 05:22:28.111533+00:00"}}