{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/bielefeld/ag_herford/j2020/6_XII_780_17_T_Beschluss_20200612","ecli":"ECLI:DE:AGHF1:2020:0612.6XII780.17T.00","court":"Amtsgericht Herford","senate":"Richter","decided":"2020-06-12","aktenzeichen":"6 XII 780/17 T","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nwird die geschlossene Unterbringung der Frau ……. in dem …….. oder in einer anderen geschlossenen Einrichtung längstens bis zum 12.06.2021 genehmigt.\n\nAls Verfahrenspflegerin bleibt Frau Rechtsanwältin ……. bestellt.\n\nDiese Entscheidung ist sofort wirksam.\n\nGründe:\n\nDie Entscheidung beruht auf § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB.\n\nBei der Betroffenen liegt eine Persönlichkeitsstörung vor. Es besteht die Gefahr, dass die Betroffene sich selbst in erheblicher Weise schädigt. Dieser Gefahr kann wegen der fehlenden Einsichtsfähigkeit der Betroffenen nur in einer geschlossenen Einrichtung wirksam begegnet werden.\n\nDies folgt aus den Ermittlungen des Gerichts, insbesondere dem vorliegenden ärztlichen Gutachten des Herrn Dr……….vom 20.05.2020 und der richterlichen Anhörung der Betroffenen.\n\nDie Bemessung der Genehmigungsfrist entspricht der ärztlichen Stellungnahme.\n\nDie Bestellung der Verfahrenspflegerin beruht auf § 317 FamFG.\n\nDie Anordnung der sofortigen Wirksamkeit folgt aus § 324 Abs. 2 FamFG.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben.\n\nBeschwerdeberechtigt ist diejenige/derjenige, deren/dessen Rechte durch diesen Beschluss beeinträchtigt sind. Das ist vor allem die/der Betroffene selbst.\n\nIn ihrem/seinem Namen sind ferner beschwerdeberechtigt ihr/sein Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigter, der Verfahrenspfleger sowie die zuständige Betreuungsbehörde.\n\nIm Interesse der/des Betroffenen sind schließlich beschwerdeberechtigt\n\n              1. deren/dessen Ehegatte oder Lebenspartner, wenn die Ehegatten oder Lebenspartner nicht dauernd getrennt leben, sowie dessen Eltern und Kinder, wenn die/der Betroffene bei diesen lebt oder bei Einleitung des Verfahrens gelebt hat,\n\n              2. eine von der/dem Betroffenen benannte Person seines Vertrauens sowie\n\n              3. der Leiter der Einrichtung, in der der Betroffene lebt,\n\nsoweit sie am Verfahren beteiligt worden sind.\n\nDie Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.\n\nDie Beschwerde ist bei dem Amtsgericht - Betreuungsgericht - Herford, Auf der Freiheit 7, 32052 Herford schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Betroffene kann die Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist. Die Beschwerde kann von allen Beschwerdeberechtigten auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht - Betreuungsgericht - Herford eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Tages.\n\nHinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:\n\nDie Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.\n\nHerford, 12.06.2020Amtsgericht\n\nRichter am Amtsgericht\n\nBeglaubigtUrkundsbeamter/in der GeschäftsstelleAmtsgericht Herford","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bielefeld/ag_herford/j2020/6_XII_780_17_T_Beschluss_20200612.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-herford/2020-06-12/6-xii-780-17-t","cited_norms":[{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 317","ref_norm":"317","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 324","ref_norm":"324","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 130a","ref_norm":"130a","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bielefeld/ag_herford/j2020/6_XII_780_17_T_Beschluss_20200612.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bielefeld/ag_herford/j2020/6_XII_780_17_T_Beschluss_20200612.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-herford/2020-06-12/6-xii-780-17-t","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bielefeld/ag_herford/j2020/6_XII_780_17_T_Beschluss_20200612.html","retrieved":"2026-09-30 06:45:08.646410+00:00"}}