{"status":"available","doknr":"OLD195831","ecli":"ECLI:DE:AGHA:2013:0626.7VI554.12.00","court":"Amtsgericht Hagen","senate":null,"decided":"2013-06-26","aktenzeichen":"7 VI 554/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nwird der Erbscheinsantrag vom ....   zurückgewiesen.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDer Antrag ist unzulässig.\n\n3\n\nNach § 2353 BGB kann dem Erben ein Zeugnis über sein Erbrecht erteilt werden. Der Antragsteller ist jedoch kein Erbe des Erblassers.\n\n4\n\nEin Gläubiger mit vollstreckbarem Titel gegen den Erblasser oder den Erben kann unter Vorlage des Titels die Erteilung eines Erbscheins an Stelle des Schuldners zum Zwecke der Zwangsvollstreckung beantragen.  Der Antragsteller hat jedoch weder einen vollstreckbaren Titel gegen den Erblasser noch gegen die Erben.\n\n5\n\nAus einer Grundstücksverfügungsvollmacht ergibt sich kein Recht einen Erbschein zu beantragen.\n\n6\n\nAuch inhaltlich entspricht der Antrag nicht den Voraussetzungen der §§ 2353- 2356 ff BGB. Es wurden weder Angaben zur Erbfolge gemacht, noch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.\n\n7\n\nRechtsmittelbelehrung\n\n8\n\nGegen diesen Beschluss kann gem. § 63 FamFG binnen einer Frist von einem Monat Beschwerde eingelegt werden.\n\n9\n\nDie Beschwerde ist beim Amtsgericht einzulegen und zwar durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle.\n\n10\n\nDie Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.\n\n11\n\nSie ist von den Beschwerdeführer oder sein Bevollmächtigten zu unterzeichnen.\n\n12\n\nDie Beschwerde soll begründet werden. Wenn das Amtsgericht der Beschwerde nicht abhilft, entscheidet das Oberlandesgericht Hamm (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG).\n\n13\n\nHagen, 26.06.2013","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/195831","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-hagen/2013-06-26/7-vi-554-12","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 2353","ref_norm":"2353","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 63","ref_norm":"63","n":1},{"jurabk":"GVG","ref":"§ 119","ref_norm":"119","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/195831","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/195831","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-hagen/2013-06-26/7-vi-554-12","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/195831","retrieved":"2026-07-09 01:12:05.703994+00:00"}}